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99115005104000
Anmeldung einer Wohnung
Melden Sie sich innerhalb von 14 Tagen nach Ihrem Einzug bei Ihrer Meldebehörde an, wenn
- Sie innerhalb der Stadt in eine neue Wohnung umgezogen sind oder
- Sie aus einer anderen Gemeinde in Deutschland neu nach Berlin gezogen sind oder
- Sie aus dem Ausland nach Berlin gezogen sind.
Zuzug aus dem Ausland
Sollte es sich um einen Zuzug aus dem Ausland handeln, beachten Sie bitte entsprechende Quarantänevorschriften (unter "Weiterführende Informationen"). Die persönliche Vorsprache im Bürgeramt ist erst nach einer eventuellen Quarantäne möglich.
Ausnahme von der Meldefrist
Eine Ausnahme von dieser Meldefrist (14 Tage) besteht nur, wenn Sie mit einer Wohnung in Deutschland angemeldet sind und Ihr Aufenthalt in Berlin nicht länger als sechs Monate dauert.
Falls Sie sonst im Ausland wohnen, gilt eine Frist von drei Monaten. Wer nach Ablauf von sechs oder drei Monaten nicht ausgezogen ist, hat sich innerhalb von 14 Tagen bei der Meldebehörde anzumelden.
Umzug eines minderjährigen Kindes
Wenn künftig nicht mehr beide Sorgeberechtigten eine gemeinsame Wohnung mit dem Kind haben oder die alleinige Wohnung bzw. Hauptwohnung des Kindes von einem Sorgeberechtigten zum anderen wechselt, ist von den Sorgeberechtigten eine Einverständniserklärung abzugeben. Ein Muster für die Erklärung finden Sie im Abschnitt „Formulare“.
Voraussetzungen
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Persönliches Erscheinen (Vertretung möglich)
Sie können sich nur vor Ort anmelden oder sich durch eine andere Person vor Ort vertreten lassen. Dafür müssen Sie der anderen Person eine Vollmacht und das ausgefüllte Anmelde-Formular mitgeben. Dieses Formular müssen Sie selbst unterschreiben. Das Anmelde-Formular finden Sie im Abschnitt „Formulare“.
Erforderliche Unterlagen
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Identitätsnachweis
Personalausweis, Reisepass, Kinderreisepass für deutsche Staatsangehörige oder Nationalpass oder Passersatzpapiere oder Reisepass für ausländische Staatsangehörige.
Bitte bringen Sie alle genannten und Ihnen vorliegenden Dokumente für alle umziehenden Personen mit. -
Beiblatt zur Anmeldung/Hauptwohnungserklärung (bei mehreren Wohnungen)
Nur wenn Sie Ihre bisherige Wohnung in Deutschland nicht aufgeben und die neue Wohnung zusätzlich anmelden wollen, muss für Sie und Ihre ggf. mitziehenden Familienmitglieder eine Wohnung als Hauptwohnung bestimmt werden.
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Anmeldeformular
Personen einer Familie, die aus der bisherigen Wohnung zusammen in die neue Wohnung ziehen, können gemeinsam ein Anmeldeformular benutzen.
Bei mehr als 2 anzumeldenden Personen bitte weiteren Meldeschein benutzen.
Bitte beachten Sie im Bereich "Weiterführende Informationen" die "Weiterführenden Hinweise zu Anmeldungen" . -
Personenstandsurkunde
Für Ihre erste Anmeldung in Berlin ist es ggf. zusätzlich erforderlich, Personenstandsurkunden (wie z.B.: Heirats-, Geburtsurkunde) vorzulegen.
Bereits vorhandene Urkunden sollten daher vorsorglich mitgebracht werden. -
Einzugsbestätigung des Wohnungsgebers/Vermieters
Seit dem 1. November 2015 ist der Wohnungsgeber verpflichtet, dem Meldepflichtigen den Einzug innerhalb von zwei Wochen nach dem Einzug schriftlich mit Unterschrift zu bestätigen. Die Bestätigung muss folgende Daten enthalten: Name und Anschrift des Wohnungsgebers und wenn dieser nicht Eigentümer ist, auch den Namen des Eigentümers, Einzugsdatum, Anschrift der Wohnung und Namen der meldepflichtigen Personen. Die Vorlage eines Mietvertrages ersetzt nicht die Einzugsbestätigung.
Ein Muster für die Einzugsbestätigung des Wohnungsgebers steht Ihnen unter "Formulare" zur Verfügung. -
ggf. Einzugsbestätigung des Wohnungsgebers/Vermieters für ukrainische Geflüchtete
Die "Bestätigung über dauerhafte Gewährung einer Unterkunft für ukrainische Geflüchtete" zur Vorlage beim LEA oder LAF wird von den Bürgerämtern als Einzugsbestätigung des Wohnungsgebers/Vermieters anerkannt.
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ggf. die Einverständniserklärung des abwesenden Sorgeberechtigten und dessen Pass oder Personalausweis
Ein Muster für die Einverständniserklärung der Sorgeberechtigten steht Ihnen unter "Formulare" zur Verfügung.
Formulare
Gebühren
keine
Rechtsgrundlagen
Durchschnittliche Bearbeitungszeit
Anmeldungen können in aller Regel sofort abschließend bearbeitet werden.
Weiterführende Informationen
Zuständige Behörden
Bürgeramt
- Die Dienstleistung können Sie bei allen Berliner Bürgerämtern in Anspruch nehmen.
- Geflüchtete aus der Ukraine wenden sich bitte an das Bürgeramt Ihres Wohnbezirks.
- Asylbewerberinnen und Asylbewerber sowie Personen mit Duldung oder Grenzübertrittsbescheinigung wenden sich bitte an das Flüchtlingsbürgeramt in Mitte (Rathaus Tiergarten) bzw. an das Flüchtlingsbürgeramt in Charlottenburg-Wilmersdorf (Hohenzollerndamm - Zuständig für die Bezirke Charlottenburg-Wilmersdorf und Spandau).
Termin berlinweit suchen und buchen
Sie können auch direkt bei folgenden Standorten Termine buchen und suchen.
Bezirksamt Charlottenburg - Wilmersdorf
(zuständig für Berlin Gesamt - Geflüchtete aus der Ukraine mit dauerhaftem Wohnsitz in Charlottenburg-Wilmersdorf bekommen nur vor Ort einen Termin)
Bezirksamt Friedrichshain - Kreuzberg
(zuständig für Berlin Gesamt - Geflüchtete aus der Ukraine mit dauerhaftem Wohnsitz in Friedrichshain-Kreuzberg bekommen nur vor Ort einen Termin)
Bezirksamt Lichtenberg
(zuständig für Berlin Gesamt - Geflüchtete aus der Ukraine mit dauerhaftem Wohnsitz in Lichtenberg bekommen nur vor Ort einen Termin)
Bezirksamt Marzahn - Hellersdorf
(zuständig für Berlin Gesamt - Geflüchtete aus der Ukraine mit dauerhaftem Wohnsitz in Marzahn-Hellersdorf bekommen nur vor Ort einen Termin)
(zuständig für Berlin Gesamt - Geflüchtete aus der Ukraine mit dauerhaftem Wohnsitz in Marzahn-Hellersdorf bekommen nur vor Ort einen Termin)
(zuständig für Berlin Gesamt - Geflüchtete aus der Ukraine mit dauerhaftem Wohnsitz in Marzahn-Hellersdorf bekommen nur vor Ort einen Termin)
Bezirksamt Mitte
(zuständig für Mitte - die Bezirke Friedrichshain-Kreuzberg, Neukölln, Tempelhof-Schöneberg, Steglitz-Zehlendorf, Pankow, Marzahn-Hellersdorf, Lichtenberg, Reinickendorf, Treptow-Köpenick und, ohne Termin, für Geflüchtete aus der Ukraine mit dauerhaftem Wohnsitz in Mitte)
Bezirksamt Neukölln
(zuständig für Berlin Gesamt - Geflüchtete aus der Ukraine mit dauerhaftem Wohnsitz in Neukölln bekommen nur vor Ort einen Termin)
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Bezirksamt Pankow
(zuständig für Berlin Gesamt - Geflüchtete aus der Ukraine mit dauerhaftem Wohnsitz in Pankow bekommen nur vor Ort einen Termin)
Bezirksamt Reinickendorf
(zuständig für Berlin Gesamt - Geflüchtete aus der Ukraine mit dauerhaftem Wohnsitz in Reinickendorf bekommen nur vor Ort einen Termin)
Bezirksamt Spandau
(zuständig für Berlin Gesamt - Geflüchtete aus der Ukraine mit dauerhaftem Wohnsitz in Spandau bekommen nur vor Ort einen Termin)
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Bezirksamt Steglitz-Zehlendorf
(zuständig für Berlin Gesamt - Geflüchtete aus der Ukraine mit dauerhaftem Wohnsitz in Steglitz-Zehlendorf bekommen nur vor Ort einen Termin)
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Bezirksamt Tempelhof-Schöneberg
(zuständig für Berlin Gesamt - Geflüchtete aus der Ukraine mit dauerhaftem Wohnsitz in Tempelhof-Schöneberg bekommen nur vor Ort einen Termin)
(zuständig für Berlin Gesamt - Geflüchtete aus der Ukraine mit dauerhaftem Wohnsitz in Tempelhof-Schöneberg bekommen nur vor Ort einen Termin)
(zuständig für Berlin Gesamt - Geflüchtete aus der Ukraine mit dauerhaftem Wohnsitz in Tempelhof-Schöneberg bekommen nur vor Ort einen Termin)
Bezirksamt Treptow-Köpenick
(zuständig für Treptow-Köpenick - Geflüchtete aus der Ukraine mit dauerhaftem Wohnsitz in Treptow-Köpenick bekommen nur vor Ort einen Termin)