Adressänderung in der Zulassungsbescheinigung Teil I (ZBI) bzw. in dem Fahrzeugschein am Standort Bürgeramt Prenzlauer Berg

Aktuelle Hinweise zu diesem Standort
Die Bürgerämter bieten alle Terminkontingente für die Servicenummer 115 und für die Online-Terminvereinbarung an.
- Grundsätzlich gilt:
Bitte beachten Sie, dass nach der Dritten SARS-CoV-2-Infektionsschutzmaßnahmenverordnung der Zutritt zu den Dienstgebäuden seit 08.12.2021 nur unter Einhaltung der sogenannten 3-G-Regel gestattet ist. Das bedeutet, dass Sie unaufgefordert den Nachweis vorzulegen haben, dass Sie entweder genesen, vollständig geimpft oder negativ getestet (Antigen-Schnelltest, maximal 24 Stunden alt oder PCR-Test, maximal 48 Stunden alt) sind.
Ihr Anliegen ist ein Notfall?
Definition von Notfallkunden im Bürgeramt:
- Kunden, die für bevorstehende Reisen zwingend erforderliche Dokumente für sich und ihre minderjährigen Familienangehörigen beantragen.
Vor dem Reiseantritt ist (berlinweit) kein freier Termin buchbar.
Der Reisetermin ist durch entsprechende Reiseunterlagen nachweisbar.
- Kunden, die nach Verlust von Personaldokumenten ein oder mehrere neue Dokumente beantragen.
Für alle Notfallkunden gilt:
Die Prüfung und Entscheidung obliegt letztlich dem Bürgeramt vor Ort.
Öffnungszeiten
Hinweis für Terminkunden
Der Aufruf der Bürger mit Termin erfolgt unter Angabe der Vorgangsnummer im Wartebereich.
Zahlungsmöglichkeiten
Am Standort kann nur mit girocard (mit PIN) (ehemals EC Karte) bezahlt werden. (keine Barzahlung)
Sonstige Hinweise zum Standort
Das Bürgeramt befindet sich auf dem Gelände Fröbelstraße 17 im Haus 6.
Ein Fotoautomat ist im Haus 6 vorhanden.
Bitte beachten Sie, dass das Terminvereinbarungssystem nicht für die Beantragung von Elterngeld gilt. Das Bürgeramt nimmt nur die Anträge entgegegen, Beratung erhalten Sie ausschließlich bei der Elterngeldstelle.
Adressänderung in der Zulassungsbescheinigung Teil I (ZBI) bzw. in dem Fahrzeugschein
Befindet sich die Hauptwohnung in Berlin und der Umzug erfolgt innerhalb der Stadt, so muss die Änderung Ihrer Adresse der KFZ-Zulassungsbehörde unter Vorlage der ZB I mitgeteilt werden. Die Mitteilung der neuen Adresse ist persönlich oder durch Vollmacht bei der KFZ-Zulassungsbehörde oder einem Bürgeramt möglich.
Sofern der Platz für eine weitere Adresse auf dem Fahrzeugschein oder der Zulassungsbescheinigung Teil I nicht mehr ausreicht, d.h. eine Änderung bereits erfolgt ist, sind neue Fahrzeugpapiere zuzuteilen. Die Änderung ist dann nur bei der KFZ-Zulassungsbehörde möglich.
Achtung:
War das Fahrzeug bisher in einen anderen Zulassungsbezirk zugelassen und soll unter Weiterführung des bisherigen Kennzeichens in Berlin zugelassen werden, buchen Sie bitte einen Termin unter Verwendung der Dienstleistung "Kraftfahrzeug ummelden - nach einem Umzug nach Berlin" (unter "Weiterführende Informationen") und beachten die Hinweise zum Thema Kennzeichenmitnahme (unter "Weiterführende Informationen").
Seit dem 01.10.2019 ist es für Privatpersonen möglich, eine Adressänderung online durchzuführen. Bitte beachten Sie, dass hier andere Voraussetzungen gelten.
Online-Abwicklung
Voraussetzungen
- Keine Voraussetzungen erforderlich.
Erforderliche Unterlagen
- Zulassungsbescheinigung Teil I / Fahrzeugschein
- Personalausweis oder Pass und Meldebescheinigung (oder amtlich beglaubigte Kopie)
- ggf. formlose Vollmacht, einschließlich Personaldokument des Vollmachtgebers - es sei denn, es handelt sich um eine notariell errichtete Vollmacht - und Personaldokument des Bevollmächtigten
-
ggf. Fahrzeugbrief
Sofern noch keine neuen Fahrzeugpapiere zugeteilt wurden (Zulassungsbescheinigung Teil I / II) und der Platz auf dem Fahrzeugschein für eine weitere Anschrift nicht mehr ausreicht, sind neue Fahrzeugpapiere zuzuteilen. In diesem Fall ist zusätzlich der Fahrzeugbrief vorzulegen. Die Änderung ist dann nur bei der KFZ-Zulassungsbehörde möglich.
-
ggf. Handels-, Vereins- oder Partnerschaftsregisterauszug
(Sofern der Halter eine juristische Person ist)
-
ggf. Gewerbeummeldung oder Kopie des Mietvertrages für die neue Anschrift
(Sofern Halter eine juristische Person ist)
-
ggf. Vollmacht auf Firmenkopfbogen mit rechtsverbindlicher Unterschrift
(Sofern Halter eine juristische Person ist)
Formulare
Gebühren
- 10,80 Euro für die Änderung bei einem Bürgeramt Berlins (Änderung des Fahrzeugscheins/der Zulassungbescheinigung Teil I)
- 11,10 Euro für die Änderung bei der KFZ-Zulassungsbehörde Berlin (Neuausstellung einer Zulassungsbescheinigung Teil I)
Rechtsgrundlagen
Weiterführende Informationen
Hinweise zur Zuständigkeit
Die Dienstleistung kann bei der Zulassungsbehörde in Berlin-Lichtenberg und Berlin Friedrichshain-Kreuzberg, sowie bei Erfüllung der oben benannten Voraussetzung bei allen Bürgerämtern in Anspruch genommen werden.
Kontakt
Bezirksamt Pankow
Bürgeramt Prenzlauer Berg
Nahverkehr
- S-Bahn
-
-
0.5km
S Prenzlauer Allee
- S41
- S8
- S85
-
0.8km
S Greifswalder Str.
- S41
- S8
- S85
-
0.5km
S Prenzlauer Allee
- Bus
-
-
0.5km
S Prenzlauer Allee
- S41
- S42
- 156
-
0.6km
Rietzestr.
- 156
- 158
-
0.7km
S Greifswalder Str.
- S41
- S42
- 158
-
0.9km
Erich-Weinert-Str.
- 156
-
0.9km
Schieritzstr.
- 156
- 158
-
0.5km
S Prenzlauer Allee
- Tram
-
-
0.2km
Fröbelstr.
- 12
- M2
-
0.3km
Prenzlauer Allee/Danziger Str.
- 12
- M10
- M2
-
0.4km
Winsstr.
- M10
-
0.5km
S Prenzlauer Allee
- 12
- M2
-
0.5km
Husemannstr.
- 12
- M10
- M2
-
0.2km
Fröbelstr.