Adressänderung in der Zulassungsbescheinigung Teil I (ZBI) bzw. in dem Fahrzeugschein am Standort Bürgeramt Wasserstadt

Kontakt
- Bezirksamt Spandau
- Bürgeramt Wasserstadt
- Hugo-Cassirer-Str. 48, 13587 Berlin
- Tel.: (030) 115
- Fax: (030) 90279-8420
- E-Mail: buergeramt@ba-spandau.berlin.de
- Homepage
Öffnungszeiten
-
-
09:30-18:00 Uhr (nur mit Termin)
-
Dienstag
-
09:30-18:00 Uhr (nur mit Termin)
-
Mittwoch
-
08:00-15:00 Uhr (nur mit Termin)
-
Donnerstag
-
07:30-14:00 Uhr (nur mit Termin)
-
Freitag
-
07:30-13:00 Uhr (nur mit Termin)
Hinweis für Terminkunden
Aus aktuellem Anlass erfolgt die Bearbeitung Ihrer Anliegen derzeit ausschließlich nach vorheriger Terminvereinbarung.
Wir bitten die Terminkunden mit Ihrer Vorgangsnummer direkt im Wartebereich Platz zu nehmen. Eine vorherige Anmeldung an der Information oder an anderer Stelle ist nicht erforderlich.
Die vereinbarten Terminzeiten sind Richtwerte und geben keine Garantie für einen absolut pünktlichen Aufruf. Mitunter dauern Termine länger an als eingeplant. Um Verständnis wird gebeten.
Begrenzen Sie bitte, bei der Wahrnehmung ihres Termins, die Mitnahme von Begleitpersonen auf die notwendigste Anzahl.
Wir bitten die Terminkunden mit Ihrer Vorgangsnummer direkt im Wartebereich Platz zu nehmen. Eine vorherige Anmeldung an der Information oder an anderer Stelle ist nicht erforderlich.
Die vereinbarten Terminzeiten sind Richtwerte und geben keine Garantie für einen absolut pünktlichen Aufruf. Mitunter dauern Termine länger an als eingeplant. Um Verständnis wird gebeten.
Begrenzen Sie bitte, bei der Wahrnehmung ihres Termins, die Mitnahme von Begleitpersonen auf die notwendigste Anzahl.
Nahverkehr
- Bus
-
- Hugo-Cassirer-Str.: 139, 236, X36
- Bus
-
-
0km
Ashdodstr.
- 139
- N39
-
0.1km
Hugo-Cassirer-Str.
- M36
-
0.4km
Spandauer-See-Brücke
- M36
-
0.4km
Goltzstr./Rauchstr.
- 139
- M36
- N39
-
0.6km
Mertensstr./Goltzstr.
- 139
- N39
-
0km
Ashdodstr.
Nahverkehr
Sonstige Hinweise zum Standort
Das Tragen eines medizinischen Mund-Nasenschutzes in den Dienstgebäuden des Bezirksamtes Spandaus wird empfohlen.Bitte nutzen Sie für folgende Dienstleistungen die schriftliche Beantragung:
Bitte geben Sie stets eine Telefonnummer für Rückfragen an!:
⦁ Meldebescheinigung ( keine Anmeldung einer Wohnung! )
⦁ Melderegisterauskunft
⦁ Bewohnerparkausweis
⦁ Führungszeugnis
⦁ Gewerbezentralregisterauszug
⦁ Wegzug ins Ausland
⦁ Abmeldung einer Wohnung
⦁ Befreiung von der Ausweispflicht
⦁ Widerspruchsrechte gegen Datenübermittlungen und Melderegisterauskünfte
⦁ Verlust des Personalausweises/Reisepass melden (Verlustanzeige)
Für die Anträge sind folgende Unterlagen beizufügen:
• ausgefüllte und unterschriebene Anträge
• Kopie des Ausweises oder Reisepasses
Die Antragsformulare sind zu finden unter Service-Portal.
Selbstbedienungsterminal für Pass- und Ausweisdokumente (SST)
- Das Bürgeramt Wasserstadt bietet den Service des SST an. Vor Ort können biometrische Fotos für die Beantragung von Personalausweisen, Reisepässen, Führerscheine (außer für Internationale Führerscheine) und dem elektronischen Aufenthaltstitel sowie Fingerabdrücke und die Unterschrift geleistet werden. Die Nutzungsgebühr für die Erstellung eines digitalen Fotos beträgt 4,17 Euro.
- Das Foto kann nicht zur weiteren Verwendung ausgehändigt oder digital übermittelt werden.
- Das SST kann u.U. einen Fotografen nicht ersetzen (bspw. bei körperlichen Einschränkungen, notwendigen Belichtungen, bei Reflexionen).
- Die Mindestgröße beträgt 135 cm.
Zahlungsmöglichkeiten
Am Standort kann nur mit girocard (mit PIN) (ehemals EC Karte) bezahlt werden. (keine Barzahlung)
Dienstleistungsbeschreibung
Adressänderung in der Zulassungsbescheinigung Teil I (ZBI) bzw. in dem Fahrzeugschein
Befindet sich die Hauptwohnung in Berlin und der Umzug erfolgt innerhalb der Stadt, so muss die Änderung Ihrer Adresse der KFZ-Zulassungsbehörde unter Vorlage der ZB I mitgeteilt werden. Die Mitteilung der neuen Adresse ist persönlich oder durch Vollmacht bei der KFZ-Zulassungsbehörde oder einem Bürgeramt möglich.
Sofern der Platz für eine weitere Adresse auf dem Fahrzeugschein oder der Zulassungsbescheinigung Teil I nicht mehr ausreicht, d.h. eine Änderung bereits erfolgt ist, sind neue Fahrzeugpapiere zuzuteilen. Die Änderung ist dann nur bei der KFZ-Zulassungsbehörde möglich.
Achtung:
War das Fahrzeug bisher in einen anderen Zulassungsbezirk zugelassen und soll unter Weiterführung des bisherigen Kennzeichens in Berlin zugelassen werden, buchen Sie bitte einen Termin unter Verwendung der Dienstleistung "Kraftfahrzeug ummelden - nach einem Umzug nach Berlin" (unter "Weiterführende Informationen") und beachten die Hinweise zum Thema Kennzeichenmitnahme (unter "Weiterführende Informationen").
Seit dem 01.10.2019 ist es für Privatpersonen möglich, eine Adressänderung online durchzuführen. Bitte beachten Sie, dass hier andere Voraussetzungen gelten.
Sofern der Platz für eine weitere Adresse auf dem Fahrzeugschein oder der Zulassungsbescheinigung Teil I nicht mehr ausreicht, d.h. eine Änderung bereits erfolgt ist, sind neue Fahrzeugpapiere zuzuteilen. Die Änderung ist dann nur bei der KFZ-Zulassungsbehörde möglich.
Achtung:
War das Fahrzeug bisher in einen anderen Zulassungsbezirk zugelassen und soll unter Weiterführung des bisherigen Kennzeichens in Berlin zugelassen werden, buchen Sie bitte einen Termin unter Verwendung der Dienstleistung "Kraftfahrzeug ummelden - nach einem Umzug nach Berlin" (unter "Weiterführende Informationen") und beachten die Hinweise zum Thema Kennzeichenmitnahme (unter "Weiterführende Informationen").
Seit dem 01.10.2019 ist es für Privatpersonen möglich, eine Adressänderung online durchzuführen. Bitte beachten Sie, dass hier andere Voraussetzungen gelten.
Voraussetzungen
- Keine Voraussetzungen erforderlich.
Erforderliche Unterlagen
- Zulassungsbescheinigung Teil I / Fahrzeugschein
- Personalausweis oder Pass und Meldebescheinigung (oder amtlich beglaubigte Kopie)
- ggf. formlose Vollmacht, einschließlich Personaldokument des Vollmachtgebers - es sei denn, es handelt sich um eine notariell errichtete Vollmacht - und Personaldokument des Bevollmächtigten
-
ggf. Fahrzeugbrief
Sofern noch keine neuen Fahrzeugpapiere zugeteilt wurden (Zulassungsbescheinigung Teil I / II) und der Platz auf dem Fahrzeugschein für eine weitere Anschrift nicht mehr ausreicht, sind neue Fahrzeugpapiere zuzuteilen. In diesem Fall ist zusätzlich der Fahrzeugbrief vorzulegen. Die Änderung ist dann nur bei der KFZ-Zulassungsbehörde möglich. -
ggf. Handels-, Vereins- oder Partnerschaftsregisterauszug
(Sofern der Halter eine juristische Person ist) -
ggf. Gewerbeummeldung oder Kopie des Mietvertrages für die neue Anschrift
(Sofern Halter eine juristische Person ist) -
ggf. Vollmacht auf Firmenkopfbogen mit rechtsverbindlicher Unterschrift
(Sofern Halter eine juristische Person ist)
Formulare
Gebühren
- 10,80 Euro: Grundgebühr für die Änderung bei einem Bürgeramt Berlins (Änderung des Fahrzeugscheins/der Zulassungsbescheinigung Teil I)
- 11,10 Euro: Grundgebühr für die Änderung bei der Kfz-Zulassungsbehörde Berlin (Neuausstellung einer Zulassungsbescheinigung Teil I)
Rechtsgrundlagen
Weiterführende Informationen
Hinweise zur Zuständigkeit
Die Dienstleistung kann bei der Zulassungsbehörde in Berlin-Lichtenberg und Berlin Friedrichshain-Kreuzberg, sowie bei Erfüllung der oben benannten Voraussetzung bei allen Bürgerämtern in Anspruch genommen werden.