Adressänderung in der Zulassungsbescheinigung Teil I (ZBI) am Standort Bürgeramt Zehlendorf

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Kontakt

  • Der Zugang zur Einrichtung ist Rollstuhlgerecht.
  • Ein ausgewiesener Behindertenparkplatz ist vorhanden.
  • Ein rollstuhlgerechter Aufzug ist vorhanden.
  • Ein rollstuhlgerechtes WC ist vorhanden.
Erläuterung der Symbole

Zugang für Rollstuhfahrer über den Bauteil E, Kirchstr. 3

Öffnungszeiten

  • Montag

      10:00-18:00 Uhr (nur mit Termin*)
  • Dienstag

      10:00-18:00 Uhr (nur mit Termin*)
  • Mittwoch

      08:00-15:00 Uhr (nur mit Termin*)
  • Donnerstag

      7:30-14:30 Uhr (nur mit Termin*)
  • Freitag

      08:00-13:00 Uhr (nur mit Termin*)

Hinweise zu geänderten Öffnungszeiten

An Montagen und Dienstagen, die unmittelbar vor einem Feiertag, Heiligabend und Silvester liegen, findet die Sprechstunde von 8:00 – 16:00 Uhr statt.

Hinweis für Terminkunden

Bitte betreten Sie das Bürgeramt erst kurz vor dem gebuchten Termin.

Verkehrsanbindungen

Bus
  • Rathaus Zehlendorf: 101, 112, 115, 118, 285, 623, M48, X10, X11
S-Bahn
  • S Zehlendorf: S1

Sonstige Hinweise zum Standort

  • Der Eingang zum Bürgeramt befindet sich am Teltower Damm, Ecke Kirchstraße.


(*) Dienstleistungen ohne Termin
Ohne Termin können Sie folgende Leistungen in Anspruch nehmen. Dazu ziehen Sie sich bitte im Warteraum A 2 selbstständig eine Wartenummer.
  • Personalausweis abholen
  • Reisepass abholen
  • Führerschein abholen
  • Wiederauffinden des eigenen Reisepasses melden
  • Wiederauffinden des eigenen Personalausweises melden
  • Zulassungsbescheinigungen Teil I abholen
  • Online-Ausweisfunktion (eID) - nachträglich aktivieren
  • Online-Ausweisfunktion (eID) - PIN ändern / neu setzen

Schriftlich beantragt werden können folgende Leistungen. Die jeweilige Gebühr ist vorab zu überweisen und ein Beleg/Ausdruck der erfolgten Überweisung, sowie bei der Beantragung eines Führungszeugnisses noch die Kopie des Personalausweises/Reisepasses ist dem Antrag beizufügen.
  • Führungszeugnis
  • Meldebescheinigung
  • Melderegisterauskunft
  • Abmeldung einer Wohnung

Führungszeugnisse und Auszüge aus dem Gewerbezentralregister
Bezirkskasse Steglitz-Zehlendorf
IBAN: DE36 1005 0000 1210 0034 02
BIC: BE LA DE BE XXX
Führungszeugnis: Verwendungszweck: 0336000550677, sowie Name und Vorname
Gewerbezentralregister: Verwendungszweck: 0336000550693, sowie Name und Vorname

Meldebescheinigung
Bezirkskasse Steglitz-Zehlendorf
IBAN: DE36 1005 0000 1210 0034 02
BIC: BE LA DE BE XXX
Verwendungszweck: 0336000550450, sowie Name und Vorname

Melderegisterauskunft
Bezirkskasse Steglitz-Zehlendorf
IBAN: DE36 1005 0000 1210 0034 02
BIC: BE LA DE BE XXX
Verwendungszweck : 0336000550378 sowie Name und Vorname der gesuchten Person

Sollten zusätzlich Fragen oder Unklarheiten bestehen oder Formulare benötigt werden, steht Ihnen der Infotresen im Raum A 2 gerne zur Verfügung.

Fotoautomat vorhanden

Im Raum A 2 haben Sie außerdem die Möglichkeit, am vorhandenen Fotoautomat Passbilder für Personalausweise, Reisepässe und elektronische Aufenthaltstitel anfertigen zu lassen. Es fällt eine Gebühr in Höhe von 6,00 € an.

Zahlungsmöglichkeiten

  • Barzahlung
  • Girocard (mit PIN)

Dienstleistungsbeschreibung

Adressänderung in der Zulassungsbescheinigung Teil I (ZBI)

Befindet sich die Hauptwohnung in Berlin und der Umzug erfolgt innerhalb der Stadt, so muss die Änderung Ihrer Adresse der Kfz-Zulassungsbehörde unter Vorlage der Zulassungsbescheinigung Teil I (ZB I) mitgeteilt werden. Die Mitteilung der neuen Adresse ist persönlich oder durch Vollmacht bei der Kfz-Zulassungsbehörde oder einem Bürgeramt möglich.

Sofern der Platz für eine weitere Adresse auf dem Fahrzeugschein oder der Zulassungsbescheinigung Teil I nicht mehr ausreicht, d.h. eine Änderung bereits erfolgt ist, sind neue Fahrzeugpapiere zuzuteilen. Die Änderung ist dann nur bei der Kfz-Zulassungsbehörde möglich.

Im Onlineverfahren wird die Vorlage der ZB I durch die Erfassung und Verifizierung des Sicherheitscodes ersetzt. Die neu ausgestellte ZBI wird Ihnen postalisch an die neue Anschrift übersandt.

Achtung:
War das Fahrzeug bisher in einem anderen Zulassungsbezirk zugelassen und soll unter Weiterführung des bisherigen Kennzeichens in Berlin zugelassen werden, verwenden Sie bitte die Dienstleistung "Kraftfahrzeug ummelden - nach einem Umzug nach Berlin“ (unter "Weiterführende Informationen").

Bitte beachten Sie, dass die gültige ZB I mitgeführt werden muss und auf Verlangen den zuständigen Personen auszuhändigen ist. Wird die ZBI nicht mitgeführt, stellt dies eine Ordnungswidrigkeit dar.
Eine im Rahmen der internetbasierten Dienstleistung entwertete ZB I ist kein gültiges Dokument. Bis zum Erhalt der neuen ZB I ist die Zulassungsentscheidung, welche als vorläufige Zulassungsunterlage gilt, gut lesbar mitzuführen und den zuständigen Personen auf Verlangen auszuhändigen. Diese Zulassungsentscheidung steht Ihnen für die Zeit von 30 Minuten nach Bekanntgabe in elektronischer Form zum Abruf im Portal zur Verfügung. Die Zulassungsentscheidung hat nach Portal-Abruf eine Gültigkeit von längstens zehn Tagen.

Sie können diese Dienstleistung auch online in Anspruch nehmen

Online-Abwicklung

  • Jetzt online erledigen
    In diesen Fällen vereinbaren Sie bitte online einen Termin im Bürgeramt oder in der Kfz-Zulassungsbehörde:
    • Die Adressänderung für Firmen ist nicht über das Online-Portal möglich.
    • Die Adressänderung ist derzeit nicht möglich, sofern Sie bereits schriftlich durch die Kfz-Zulassungsbehörde zur Änderung der Halterdaten aufgefordert wurden.

Voraussetzungen

  • Das Fahrzeug ist bereits in Berlin zugelassen
  • Der Halter darf nicht nach § 2 Abs. 1 des Pflichtversicherungsgesetzes von der Versicherungspflicht befreit sein
  • Das Fahrzeug darf nicht nach § 3 Abs. 3 FZV zulassungsfrei sein
  • Die Änderung der Meldeadresse muss vorab beim Bürgeramt erfolgt sein
  • Für den Online-Antrag: Die Zulassungsbescheinigung Teil I (ZB I) muss mit einem freizulegenden Sicherheitscode versehen sein
  • Für den Online-Antrag: Online-Ausweisfunktion
    Hierfür benötigen Sie:
    • Ihren Personalausweis oder Aufenthaltstitel mit aktivierter Online-Ausweisfunktion (eID) und der sechsstelligen PIN
    • ein externes Kartenlesegerät oder ein modernes Smartphone mit Android- oder iOS-Betriebssystem
    • die Software (z.B. die AusweisApp)
  • Für den Online-Antrag: Zustimmung zum elektronischen Bezahlverfahren
    Folgende Zahlungsmethoden stehen Ihnen zur Verfügung:
    • Kreditkarte (Visa, Mastercard)
    • PayPal

Erforderliche Unterlagen

  • Antrag auf Adressänderung in der Zulassungsbescheinigung Teil I (ZBI)
    Online möglich oder persönlich vor Ort
  • Zulassungsbescheinigung Teil I / Fahrzeugschein
    Zulassungsbescheinigung Teil I (ZB I) mit aufgebrachtem Sicherheitscode (bei Online-Beantragung)
  • Personalausweis oder Pass und Meldebescheinigung (oder amtlich beglaubigte Kopie)
  • ggf. formlose Vollmacht, einschließlich Personaldokument des Vollmachtgebers - es sei denn, es handelt sich um eine notariell errichtete Vollmacht - und Personaldokument des Bevollmächtigten
  • ggf. Fahrzeugbrief
    Sofern noch keine neuen Fahrzeugpapiere zugeteilt wurden (Zulassungsbescheinigung Teil I / II) und der Platz auf dem Fahrzeugschein für eine weitere Anschrift nicht mehr ausreicht, sind neue Fahrzeugpapiere zuzuteilen. In diesem Fall ist zusätzlich der Fahrzeugbrief vorzulegen. Die Änderung ist dann nur bei der Kfz-Zulassungsbehörde möglich.
  • ggf. Handels-, Vereins- oder Partnerschaftsregisterauszug
    (Sofern der Halter eine juristische Person ist)
  • ggf. Gewerbeummeldung oder Kopie des Mietvertrages für die neue Anschrift
    (Sofern Halter eine juristische Person ist)
  • ggf. Vollmacht auf Firmenkopfbogen mit rechtsverbindlicher Unterschrift
    (Sofern Halter eine juristische Person ist)

Gebühren

  • 7,41 Euro: bei Online-Beantragung
  • 10,80 Euro: für die Änderung bei einem Bürgeramt
  • 12,00 Euro: für die Änderung bei der Kfz-Zulassungsbehörde

Hinweise zur Zuständigkeit

  • Bürgeramt: für die Änderung des Fahrzeugscheins/der Zulassungsbescheinigung Teil I
  • Landesamt für Bürger- und Ordnungsangelegenheiten (LABO): für die Neuausstellung einer Zulassungsbescheinigung Teil I, wenn der Platz für eine weitere Adresse nicht mehr ausreicht
  • Bitte beachten Sie, dass eine Online-Abwicklung nicht möglich ist, sofern Sie bereits schriftlich durch die Kfz-Zulassungsbehörde zur Änderung der Halterdaten aufgefordert wurden.
In diesem Fall vereinbaren Sie bitte online einen Termin im Bürgeramt oder in der Kfz-Zulassungsbehörde.

Chat

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