Im Rahmen der "Begleitenden Hilfe im Arbeitsleben" können durch das Integrationsamt Leistungen an Arbeitgeber und Arbeitgeberinnen gewährt werden, um die Beschäftigung schwerbehinderter Menschen und deren qualifikationsgerechten Einsatz zu gewährleisten. Die "Begleitende Hilfe im Arbeitsleben" umfasst Dienstleistungen wie Beratung und Betreuung sowie die finanzielle Förderung.
Voraussetzungen
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Anerkennung als schwerbehinderter Mensch
Es muss vom Versorgungsamt ein Grad der Behinderung von wenigstens 50 zuerkannt worden sein.
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Gleichstellung
Bei einem Grad der Behinderung von 30 bzw. 40 muss die Gleichstellung mit einem schwerbehinderten Menschen von der Agentur für Arbeit erteilt worden sein.
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Arbeitsplatz
Arbeitsplätze sind alle Stellen, auf denen Arbeitnehmer und Arbeitnehmerinnen, Beamte und Beamtinnen, Richter und Richterinnen sowie Auszubildende und andere zu ihrer beruflichen Bildung Eingestellte mit einer wöchentlichen Arbeitszeit von mindestens 15 Stunden beschäftigt werden.
Erforderliche Unterlagen
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Anerkennungsbescheid des Versorgungsamtes
Im Besitz des Arbeitnehmers
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Gleichstellungsbescheid der Agentur für Arbeit
Im Besitz des Arbeitnehmers
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Schwerbehindertenausweis
Im Besitz des Arbeitnehmers
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Arbeitsvertrag
Im Besitz des Abeitgebers
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Tätigkeitsbeschreibung
Muss vom Arbeitgeber erstellt werden
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Begründung des Bedarfs
Ausführliche Begründung des beantragten Bedarfs
Weiterführende Informationen
Zuständige Behörden
Die Dienstleistung kann nur beim Landesamt für Gesundheit und Soziales Berlin, -Integrationsamt-, in Anspruch genommen werden.
Landesamt für Gesundheit und Soziales (LAGeSo)