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Schwerbehinderung - Zustimmung zur Kündigung schwerbehinderter Menschen - Erteilung
Schwerbehinderte Menschen haben im Vergleich zu nichtbehinderten Menschen einen zusätzlichen Schutz vor Kündigung des Arbeitsverhältnisses. Die Kündigung eines schwerbehinderten Menschen ist nur wirksam, wenn eine Arbeitgeberin oder ein Arbeitgeber vorher die Zustimmung des Integrationsamts Berlin bekommen hat.
Voraussetzungen
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Anerkennung als (schwer)behinderter Mensch
Es muss vom Versorgungsamt ein Grad der Behinderung von wenigstens 50 zuerkannt worden sein. -
Gleichstellung
Bei einem Grad der Behinderung von 30 bzw. 40 muss die Gleichstellung mit einem schwerbehinderten Menschen von der Agentur für Arbeit erteilt worden sein. -
Probezeit
Die Kündigung des Arbeitsverhältnisses eines schwerbehinderten oder eines gleichgestellten Menschen durch Arbeitgeberinnen und Arbeitgeber bedarf nicht der vorherigen Zustimmung des Integrationsamtes, wenn das Arbeitsverhältnis nicht länger als 6 Monate besteht.
Erforderliche Unterlagen
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Anerkennungsbescheid des Versorgungsamtes
Im Besitz des Arbeitnehmers
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Gleichstellungsbescheid der Agentur für Arbeit
Im Besitz des Arbeitnehmers
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Schwerbehindertenausweis
Im Besitz des Arbeitnehmers
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Tätigkeitsbeschreibung des Arbeitnehmers
Muss vom Arbeitgeber eingereicht werden
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Ausführliche Begründung der Kündigungsabsicht
Muss vom Arbeitgeber eingereicht werden
Formulare
Gebühren
Gebührenfrei
Rechtsgrundlagen
Weiterführende Informationen
Zuständige Behörden
Die Dienstleistung kann nur beim Landesamt für Gesundheit und Soziales Berlin -Integrationsamt- in Anspruch genommen werden.
Landesamt für Gesundheit und Soziales (LAGeSo)