Führerschein - Kartenführerschein umtauschen am Standort Flüchtlingsbürgeramt Rathaus Tiergarten
Kontakt
- Bezirksamt Mitte
- Flüchtlingsbürgeramt Rathaus Tiergarten
- Mathilde-Jacob-Platz 1 , 10551 Berlin
- Tel.: (030) 115
- Fax: (030) 9018-34520
- E-Mail: buergeramt@ba-mitte.berlin.de
- Homepage
Öffnungszeiten
-
-
08:00-15:00 Uhr
-
Dienstag
-
08:00-15:00 Uhr
-
Mittwoch
-
07:00-14:00 Uhr
-
Donnerstag
-
11:00-18:00 Uhr
-
Freitag
-
07:00-14:00 Uhr
Hinweise zu geänderten Öffnungszeiten
Wegen des derzeit hohen Besucheraufkommens kann es vorübergehend zu Serviceeinschränkungen für Spontankunden kommen!
Hinweis für Terminkunden
Bitte beachten Sie!
Für Anliegen im Bürgeramt ist ein Termin im Flüchtlingsbürgeramt zu buchen. Dieser kann ausschließlich vor Ort am Infotresen (Raum 43) oder telefonisch unter der Service-Nr. 115 (Bürgertelefon) gebucht werden.
Eine Terminbuchung über das Internet ist nicht möglich!
Für Anliegen im Bürgeramt ist ein Termin im Flüchtlingsbürgeramt zu buchen. Dieser kann ausschließlich vor Ort am Infotresen (Raum 43) oder telefonisch unter der Service-Nr. 115 (Bürgertelefon) gebucht werden.
Eine Terminbuchung über das Internet ist nicht möglich!
Verkehrsanbindungen
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S-Bahn
-
S Bellevue
- S3
- S5
- S7
- S9
-
S Beusselstr.
- S41
- S42
-
S+U Westhafen
- S41
- S42
-
S Bellevue
-
U-Bahn
-
U Turmstr.
- U9
-
U Birkenstr.
- U9
-
U Hansaplatz
- U9
-
U Turmstr.
-
Bus
-
Rathaus Tiergarten
- 101
- 123
- M27
-
Alt-Moabit/Rathaus Tiergarten
- 245
-
U Turmstr.
- 101
- 123
- 187
- 245
- M27
- N9
-
Rathaus Tiergarten
-
Tram
-
U Turmstr.
- M10
-
Lübecker Str.
- M10
-
Kriminalgericht Moabit
- M10
-
U Turmstr.
Sonstige Hinweise zum Standort
Bitte beachten Sie:Das Flüchtlingsbürgeramt des Bezirksamtes Mitte von Berlin übernimmt die Meldeangelegenheiten soweit sie von den Unterbringungseinrichtungen für Flüchtlinge in Berlin übermittelt werden.
Mit dem Landesamt für Flüchtlingsangelegenheiten wurde folgende Zuständigkeitsregelung vereinbart:
Flüchtlingsbürgeramt in Mitte
Rathaus Tiergarten
Mathilde-Jacob-Platz 1
10551 Berlin
- zuständig für die Unterbringungseinrichtungen in den Bezirken:
Flüchtlingsbürgeramt in Charlottenburg-Wilmersdorf
Bürgeramt Hohenzollerndamm
Hohenzollerndamm 177
10713 Berlin
- zuständig für die Unterbringungseinrichtungen in den Bezirken:
Die örtliche Zuständigkeit der Flüchtlingsbürgerämter bleibt während des gesamten Asylantragsverfahrens erhalten.
Sie bleibt auch erhalten bei den sogenannten Statusgewandelten, das bedeutet,
- wenn der Asylantrag abgelehnt wurde,
- eine Abschiebung oder Ausreise aber nicht möglich ist und eine Duldung erteilt wurde.
Die Unterbringungseinrichtungen für Flüchtlinge in Berlin vom Landesamt für Flüchtlingsangelegenheiten wurden in Kenntnis gesetzt.
Soweit sich Betroffene sachkundig machen möchten, kann dies unter der Tel.-Nr. 9018 34512 (diese Nummer ist nicht für eine Terminbuchung geeignet) oder per E Mail unter fluechtlingsbuergeramt@ba-mitte.berlin.de erfolgen.
Für weitere Informationen zu den Anmelderegelungen für Geflüchtete Menschen aus der Ukraine nutzen Sie bitte folgenden Link: Anmelderegelungen
Darüber hinaus bietet das Flüchtlingsbürgeramt für weitere integrationsfördernde Angelegenheiten besondere Beratungs- und Unterstützungsangebote an. Hierfür bietet der Integrationsbeauftragte in Zusammenarbeit mit den Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern des Lotsenprojekts „die Brücke“ vor Ort entsprechende Hilfe an.
- Es ist kein Fotokopierer vorhanden.
Auf den Internetseiten des Integrationsbüros erhalten Sie weiterführende Informationen.
Zahlungsmöglichkeiten
- Girocard (mit PIN)
Dienstleistungsbeschreibung
Führerschein - Kartenführerschein umtauschen
Angehende und etablierte Berufskraftfahrerinnen und Berufskraftfahrer können bereits bei der Antragstellung zum Umtausch der Fahrerlaubnisklassen C bzw. D den notwendigen Fahrerqualifikationsnachweis (FQN) mit beantragen. Ausführliche Informationen zum FQN erhalten Sie auf der Dienstleistungsseite zum Fahrerqualifikationsnachweis (FQN) (unter „Weiterführende Informationen“)
Informationen zur Schlüsselzahl 197 - "Automatikregelung" (unter „Weiterführende Informationen“).
Termin buchen
Sie können diese Dienstleistung auch berlinweit in Anspruch nehmen
Voraussetzungen
-
Hauptwohnsitz in Berlin
Wenn Berlin Nebenwohnsitz ist, kann der Antrag nur in begründeten Ausnahmefällen und mit Zustimmung der Behörde des Hauptwohnsitzes gestellt werden. - Inhaber eines Kartenführerscheins
- Persönliche Vorsprache ist erforderlich
Erforderliche Unterlagen
- Personalausweis bzw. Pass
-
1 Lichtbild
Aktuelles biometrisches Foto - Kartenführerschein
-
ggf. Augenärztliches Zeugnis
Wenn die Sehhilfen-Auflage wegen Verbesserung des Sehvermögens entfallen kann.
Hierfür ist ein augenfachärztliches Zeugnis einzureichen.
Ein Sehtest reicht bei Antragstellung ab dem 20.07.2015 nicht mehr aus. -
ggf. Weiterbildungsbescheinigungen nach dem Berufskraftfahrerqualifikationsgesetz
Wenn nach Abschluss der Berufskraftfahrer-Weiterbildung ein Fahrerqualifikationsnachweis (FQN) beantragt werden soll.
- Bitte die Original-Bescheinigungen vorlegen, aber nur Kopien zum Antrag abgeben.
Gebühren
- 25,30 Euro Umtausch Kartenführerschein
- 7,70 Euro Expressherstellung des Führerscheins
- 32,50 Euro: für den Fahrerqualifikationsnachweis im Direktversand innerhalb Deutschlands
- 33,60 Euro: für den Fahrerqualifikationsnachweis im Direktversand in EU-Mitgliedsstaaten
- 37,90 Euro: für den Fahrerqualifikationsnachweis im Expressverfahren
Rechtsgrundlagen
Durchschnittliche Bearbeitungszeit
Die Expressherstellung des Führerscheins erfolgt durch die Bundesdruckerei innerhalb von 48 Stunden (zwei Arbeitstage). Die Beantragung ist nur in der Führerscheinstelle möglich. Die Abholung erfolgt in diesem Fall nur im Führerscheinbüro in der Puttkamerstraße.
Weiterführende Informationen
- Foto-Mustertafel
- Informationen zur Schlüsselzahl 197 (Automatikregelung)
- Hinweise zur Eintragung der Schlüsselzahl 95 nach Abschluss der Berufskraftfahrer-Weiterbildung
- Aktuelle Bearbeitungsstände der Fahrerlaubnisbehörde Berlin
- Informationen zum Pflichtumtausch für Inhaber von Kartenführerscheinen die vor dem 19.01.2013 ausgestellt wurden
- Dienstleistung "Fahrerqualifizierungsnachweis (FQN) beantragen, erweitern oder verlängern"
Hinweise zur Zuständigkeit
Bürgeramt
Die Dienstleistung kann bei allen Bürgerämtern in Anspruch genommen werden.
Landesamt für Bürger- und Ordnungsangelegenheiten (LABO)
Bei Expressherstellung des Führerscheins gilt: Die Beantragung ist nur in der Führerscheinstelle möglich. Die Abholung erfolgt in diesem Fall nur im Führerscheinbüro in der Puttkamerstraße.
Ob außer einer Terminbuchung weitere Möglichkeiten für die Antragstellung bestehen, können Sie durch Aufruf der einzelnen Standorte (Klick auf den Standort) erfahren.
die Bezirke Friedrichshain-Kreuzberg, Neukölln, Tempelhof-Schöneberg, Steglitz-Zehlendorf, Pankow, Marzahn-Hellersdorf, Lichtenberg, Reinickendorf und Treptow-Köpenick.