Führerschein - Kartenführerschein umtauschen

Antrag auf Umtausch eines Kartenführerscheins, z.B. bei Namensänderung, bei Beschädigung des Kartenführerscheins oder wenn die Sehhilfen-Auflage entfallen kann.

Angehende und etablierte Berufskraftfahrerinnen und Berufskraftfahrer können bereits bei der Antragstellung zum Umtausch der Fahrerlaubnisklassen C bzw. D den notwendigen Fahrerqualifikationsnachweis (FQN) mit beantragen. Ausführliche Informationen zum FQN erhalten Sie auf der Dienstleistungsseite zum Fahrerqualifikationsnachweis (FQN) (unter „Weiterführende Informationen“)

Informationen zur Schlüsselzahl 197 - "Automatikregelung" (unter „Weiterführende Informationen“).

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Sie können diese Dienstleistung auch berlinweit in Anspruch nehmen

Voraussetzungen

  • Hauptwohnsitz in Berlin
    Wenn Berlin Nebenwohnsitz ist, kann der Antrag nur in begründeten Ausnahmefällen und mit Zustimmung der Behörde des Hauptwohnsitzes gestellt werden.
  • Inhaber eines Kartenführerscheins
  • Persönliche Vorsprache ist erforderlich

Erforderliche Unterlagen

  • Personalausweis bzw. Pass
  • 1 Lichtbild
    Aktuelles biometrisches Foto
  • Kartenführerschein
  • ggf. Augenärztliches Zeugnis
    Wenn die Sehhilfen-Auflage wegen Verbesserung des Sehvermögens entfallen kann.
    Hierfür ist ein augenfachärztliches Zeugnis einzureichen.
    Ein Sehtest reicht bei Antragstellung ab dem 20.07.2015 nicht mehr aus.
  • ggf. Weiterbildungsbescheinigungen nach dem Berufskraftfahrerqualifikationsgesetz
    Wenn nach Abschluss der Berufskraftfahrer-Weiterbildung ein Fahrerqualifikationsnachweis (FQN) beantragt werden soll.
    • Bitte die Original-Bescheinigungen vorlegen, aber nur Kopien zum Antrag abgeben.

Gebühren

  • 25,30 Euro Umtausch Kartenführerschein
  • 7,70 Euro Expressherstellung des Führerscheins
  • 32,50 Euro: für den Fahrerqualifikationsnachweis im Direktversand innerhalb Deutschlands
  • 33,60 Euro: für den Fahrerqualifikationsnachweis im Direktversand in EU-Mitgliedsstaaten
  • 37,90 Euro: für den Fahrerqualifikationsnachweis im Expressverfahren

Durchschnittliche Bearbeitungszeit

Die Expressherstellung des Führerscheins erfolgt durch die Bundesdruckerei innerhalb von 48 Stunden (zwei Arbeitstage). Die Beantragung ist nur in der Führerscheinstelle möglich. Die Abholung erfolgt in diesem Fall nur im Führerscheinbüro in der Puttkamerstraße.

Hinweise zur Zuständigkeit

Bürgeramt
Die Dienstleistung kann bei allen Bürgerämtern in Anspruch genommen werden.

Landesamt für Bürger- und Ordnungsangelegenheiten (LABO)
Bei Expressherstellung des Führerscheins gilt: Die Beantragung ist nur in der Führerscheinstelle möglich. Die Abholung erfolgt in diesem Fall nur im Führerscheinbüro in der Puttkamerstraße.

Ob außer einer Terminbuchung weitere Möglichkeiten für die Antragstellung bestehen, können Sie durch Aufruf der einzelnen Standorte (Klick auf den Standort) erfahren.

Für Sie zuständig

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