Öffnungszeiten
Montag
08:00 - 15.00 Uhr (nur mit Termin)
Dienstag
08:00 - 12:00 Uhr (nur mit Termin) und 13:00 – 18:00 Uhr (nur mit Termin)
Mittwoch
08:00 - 14:00 Uhr (nur mit Termin)
Donnerstag
08:00 - 12:00 Uhr (nur mit Termin) und 13:00 – 18:00 Uhr (nur mit Termin)
Freitag
08:00 - 13:00 Uhr (nur mit Termin)
Samstag
09:00 - 13:00 Uhr (nur mit Termin)
An aufgewählten Samstagen findet eine Sprechstunde statt. An diesen Samstagen werden
nur Kunden mit einem Termin bedient.
Hier finden Sie eine Terminübersicht.
Die Ausgabe fertiggestellter Dokumente, Barzahlung und Information, sowie Dienstleistungen für die keine Termine erforderlich sind, sind nicht möglich.
Hinweise zur Anschrift des Standorts
Frankfurter Allee 35/37 - Passage, Aufgang B, neben der Pförtnerloge
Hinweis für Terminkunden
Für die Bearbeitung Ihres Anliegens bitten wir Sie einen Termin zu buchen, möglichst unter Angabe aller Ihrer Anliegen!
Terminbuchungen sind
- über das Internet (Terminbuchungen berlinweit) und
- telefonisch über die Servicenummer 115 möglich.
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Dienstleistungen für die kein Termin erforderlich ist.
Für die aufgeführten Dienstleistungen ist kein Termin erforderlich. In unseren Bürgerämtern erhalten Sie am Infobereich für die Dienstleistungen, die keinen Termin erfordern, eine Nummer.
- Erstantrag und Verlängerung von berlinpässen
- Abholen von ausgestellten Personalausweisen und Reisepässen
- Annahme von Anträgen auf Erteilung eine Wohnberechtigungsscheins
- Annahme von Wohngeldanträgen
- Abgabe von Fundsachen
- Widerspruchsrechte gegen Datenübermittlungen und Melderegisterauskünfte
- Melderegisterauskunft sperren
- Verlust des Personalausweises/Reisepasses melden (Verlustanzeige)
- Antragsannahme für Leistungen der Bezirksverwaltung
- Befreiung von der Ausweispflicht
Sonstiger Hinweis zum Standort
Menschen mit Behinderungen erhalten im Raum 2 eine Wartenummer, einen Termin oder beantragte Dokumente.
In der
Frankfurter Allee ist für Bürgerinnen und Bürger zusätzlich ein
berlinpass-Schalter eingerichtet. Für die Beantragung oder Verlängerung des berlipasses können Sie in jedes Bürgeramt gehen oder den berlinpass-Schalter nutzen.
Beim berlinpass-Schalter erfolgt eine schnelle Bedienung ohne längere Wartezeiten und ohne Wartemarke nur für dieses Anliegen!
Hinweis zu Bezahlungsmodalitäten!
Bei uns können Sie mit:
- GIROCARD (EC-Karte)
- VISA CARD
- MASTER CARD
bezahlen!
Zahlungsmöglichkeiten

Am Standort kann nur mit girocard (mit PIN) bezahlt werden.
Adressänderung in der Zulassungsbescheinigung Teil I (ZBI) bzw. in dem Fahrzeugschein
Befindet sich die Hauptwohnung in Berlin und der Umzug erfolgt innerhalb der Stadt, so muss die Änderung Ihrer Adresse der KFZ-Zulassungsbehörde unter Vorlage der ZB I mitgeteilt werden. Die Mitteilung der neuen Adresse ist persönlich oder durch Vollmacht bei der KFZ-Zulassungsbehörde oder einem Bürgeramt möglich.
Sofern der Platz für eine weitere Adresse auf dem Fahrzeugschein oder der Zulassungsbescheinigung Teil I nicht mehr ausreicht, d.h. eine Änderung bereits erfolgt ist, sind neue Fahrzeugpapiere zuzuteilen. Die Änderung ist dann nur bei der KFZ-Zulassungsbehörde möglich.
Achtung:
War das Fahrzeug bisher in einen anderen Zulassungsbezirk zugelassen und soll unter Weiterführung des bisherigen Kennzeichens in Berlin zugelassen werden, buchen Sie bitte einen Termin unter Verwendung der Dienstleistung Kraftfahrzeug ummelden – nach einem Umzug nach Berlin und beachten die weiterführenden Informationen zum Thema Kennzeichenmitnahme.
Seit dem 01.10.2019 ist es für Privatpersonen möglich, eine Adressänderung online durchzuführen. Bitte beachten Sie, dass hier andere Voraussetzungen gelten.
Voraussetzungen
-
Keine Voraussetzungen erforderlich.
Erforderliche Unterlagen
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Zulassungsbescheinigung Teil I / Fahrzeugschein
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Personalausweis oder Pass und Meldebescheinigung (oder amtlich beglaubigte Kopie)
-
ggf. formlose Vollmacht, einschließlich Personaldokument des Vollmachtgebers - es sei denn, es handelt sich um eine notariell errichtete Vollmacht - und Personaldokument des Bevollmächtigten
-
ggf. Fahrzeugbrief
Sofern noch keine neuen Fahrzeugpapiere zugeteilt wurden (Zulassungsbescheinigung Teil I / II) und der Platz auf dem Fahrzeugschein für eine weitere Anschrift nicht mehr ausreicht, sind neue Fahrzeugpapiere zuzuteilen. In diesem Fall ist zusätzlich der Fahrzeugbrief vorzulegen. Die Änderung ist dann nur bei der KFZ-Zulassungsbehörde möglich.
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ggf. Handels-, Vereins- oder Partnerschaftsregisterauszug
(Sofern der Halter eine juristische Person ist)
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ggf. Gewerbeummeldung oder Kopie des Mietvertrages für die neue Anschrift
(Sofern Halter eine juristische Person ist)
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ggf. Vollmacht auf Firmenkopfbogen mit rechtsverbindlicher Unterschrift
(Sofern Halter eine juristische Person ist)
Gebühren
10,80 Euro für die Änderung bei einem Bürgeramt Berlins (Änderung des Fahrzeugscheins/der Zulassungbescheinigung Teil I)
11,10 Euro für die Änderung bei der KFZ-Zulassungsbehörde Berlin (Neuausstellung einer Zulassungsbescheinigung Teil I)
Hinweise zur Zuständigkeit
Die Dienstleistung kann bei der Zulassungsbehörde in Berlin-Lichtenberg und Berlin Friedrichshain-Kreuzberg, sowie bei Erfüllung der oben benannten Voraussetzung bei allen Bürgerämtern in Anspruch genommen werden.