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Darlehensvermittler und Honorar-Darlehensberater - Erlaubnis beantragen (Gültig ab 20.11.2026) am Standort Ordnungsamt/Gewerbeamt Marzahn-Hellersdorf
große Karte Kontakt
- Bezirksamt Marzahn-Hellersdorf
- Ordnungsamt/Gewerbeamt Marzahn-Hellersdorf
- Premnitzer Straße 11 , 12681 Berlin
- Tel.: (030) 115
- Fax: (030) 90293-6605
- E-Mail: Gewerbe@ba-mh.berlin.de
Öffnungszeiten
-
-
Vorsprachen ausschließlich nach vorheriger Terminvereinbarung
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Dienstag
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09:00-11:00 Uhr
-
Mittwoch
-
Vorsprachen ausschließlich nach vorheriger Terminvereinbarung
-
Donnerstag
-
14:00-17.00 Uhr
-
Freitag
-
Vorsprachen ausschließlich nach vorheriger Terminvereinbarung
Verkehrsanbindungen
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Bus
- X69, 197 Mehrower Allee
-
S-Bahn
- S7 Mehrower Allee
Zahlungsmöglichkeiten
- Girocard
Dienstleistungsbeschreibung
Darlehensvermittler und Honorar-Darlehensberater - Erlaubnis beantragen (Gültig ab 20.11.2026)
Wer gewerbsmäßig gegen eine Vergütung, die aus einer Geldzahlung oder einem sonstigen vereinbarten wirtschaftlichen Vorteil bestehen kann, den Abschluss von Allgemein-Verbraucherdarlehensverträgen oder von Finanzierungshilfen (siehe "Rechtsgrundlagen")
Bei Personengesellschaften (z.B. GbR, OHG, KG) muss jeder geschäftsführende Gesellschafter eine eigene Erlaubnis beantragen; bei juristischen Personen (GmbH, UG oder AG) wird die Erlaubnis der Gesellschaft erteilt.
Ihre Erlaubnis kann inhaltlich beschränkt und mit Nebenbestimmungen verbunden werden. Unter denselben Voraussetzungen sind auch die nachträgliche Aufnahme, Änderung und Ergänzung von Auflagen zulässig.
Sachkunde
Für die Tätigkeit als Darlehensvermittler oder Honorar-Darlehensberater müssen Sie die erforderliche Sachkunde besitzen. Diese ist nachzuweisen durch eine Sachkundeprüfung der IHK oder eine gleichgestellte Berufsqualifikation (siehe "Darlehensvermittlerverordnung").
Juristische Personen können die Sachkunde auf eine angemessene Anzahl von bei Ihnen beschäftigten, natürlichen Personen delegieren, denen die Aufsicht über die unmittelbar mit Tätigkeiten zur Darlehensvermittlung oder Darlehensberatung befassten Personen übertragen ist und die den Antragsteller vertreten dürfen.
Ausnahmen
Von der Erlaubnispflicht ausgenommen sind Gewerbetreibende,
Vermittlerregister
Zusätzlich zur Erlaubnis müssen Sie sich auch in das Vermittlerregister eintragen lassen, wenn Sie das Gewerbe aktiv ausüben. Den Antrag hierfür können Sie zusammen mit dem Erlaubnisantrag stellen. Die Registrierung erfolgt bei der IHK Berlin für in Berlin ansässige Unternehmen (siehe „Weiterführende Informationen").
- vermitteln,
- die Gelegenheit zum Abschluss solcher Verträge nachweisen,
- Dritte zu solchen Verträgen beraten oder
- in anderer Weise beim Abschluss behilflich sein will,
Bei Personengesellschaften (z.B. GbR, OHG, KG) muss jeder geschäftsführende Gesellschafter eine eigene Erlaubnis beantragen; bei juristischen Personen (GmbH, UG oder AG) wird die Erlaubnis der Gesellschaft erteilt.
Ihre Erlaubnis kann inhaltlich beschränkt und mit Nebenbestimmungen verbunden werden. Unter denselben Voraussetzungen sind auch die nachträgliche Aufnahme, Änderung und Ergänzung von Auflagen zulässig.
Sachkunde
Für die Tätigkeit als Darlehensvermittler oder Honorar-Darlehensberater müssen Sie die erforderliche Sachkunde besitzen. Diese ist nachzuweisen durch eine Sachkundeprüfung der IHK oder eine gleichgestellte Berufsqualifikation (siehe "Darlehensvermittlerverordnung").
Juristische Personen können die Sachkunde auf eine angemessene Anzahl von bei Ihnen beschäftigten, natürlichen Personen delegieren, denen die Aufsicht über die unmittelbar mit Tätigkeiten zur Darlehensvermittlung oder Darlehensberatung befassten Personen übertragen ist und die den Antragsteller vertreten dürfen.
Ausnahmen
Von der Erlaubnispflicht ausgenommen sind Gewerbetreibende,
- die als Kleinstunternehmen, kleine oder mittlere Unternehmen gelten,
- die lediglich zur Finanzierung der von ihnen abgeschlossenen Warenverkäufe oder zu erbringenden Dienstleistungen die Darlehensvermittlung ausüben sowie
- vertraglich gebundene Vermittler, die in einer von der Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin) geführtem öffentlichem Register eingetragen werden (Register der vertraglich gebundenen Vermittler).
Vermittlerregister
Zusätzlich zur Erlaubnis müssen Sie sich auch in das Vermittlerregister eintragen lassen, wenn Sie das Gewerbe aktiv ausüben. Den Antrag hierfür können Sie zusammen mit dem Erlaubnisantrag stellen. Die Registrierung erfolgt bei der IHK Berlin für in Berlin ansässige Unternehmen (siehe „Weiterführende Informationen").
Verfahrensablauf
- Wenn Sie ein erlaubnispflichtiges Gewerbe als Darlehensvermittler oder Honorar-Darlehensberater eröffnen möchten, müssen Sie vor Beginn der Tätigkeit die Erlaubnis beantragen und Ihr Gewerbe anzeigen (Siehe "Weiterführende Informationen"). Den Erlaubnisantrag kann online gestellt werden. Bitte füllen Sie den Antrag vollständig aus, laden Sie die erforderlichen Unterlagen hoch und reichen Sie ihn ein.
- Die zuständige Stelle überprüft Ihre Angaben und Unterlagen und fordert ggf. fehlende Nachweise nach. Sie erhalten Hinweise zum weiteren Verfahren und werden per E-Mail über den Bearbeitungsstatus informiert.
- Wenn alle Voraussetzungen erfüllt sind und die erforderlichen Unterlagen vorliegen, erhalten Sie einen Gebührenbescheid und die Erlaubnis per Post. Wenn nicht alle Voraussetzungen bzw. erforderlichen Unterlagen vorliegen, wird Ihr Antrag gebührenpflichtig abgelehnt. In diesem Fall können Sie den Grund für die Ablehnung im Bescheid der zuständigen Stelle nachlesen.
- Mit Ihrem Antrag auf Erlaubniserteilung ist auch die Eintragung in das Vermittlerregister zu beantragen. Das Vermittlerregister wird von der IHK geführt. Ihr Antrag ist jedoch bei der Erlaubnisbehörde einzureichen, die den Antrag weiterleitet.
Voraussetzungen
-
persönliche Zuverlässigkeit
Die Zuverlässigkeit wird anhand verschiedener Nachweise geprüft. Der Antragsteller hat hierfür eine Auskunft aus dem Bundeszentralregister (Führungszeugnis) und eine Auskunft aus dem Gewerbezentralregister beizubringen. -
geordnete Vermögensverhältnisse
Geprüft wird hierbei, ob der Antragsteller Schulden (privater oder öffentlich-rechtlicher Art) hat und in das Schuldnerverzeichnis eingetragen ist oder ob ein Insolvenzverfahren eröffnet wurde. -
Sachkunde
Nachweis der erfolgreich abgelegten Sachkundeprüfung vor einer IHK oder eine vergleichbare anerkannte Berufsqualifikation.
Für juristische Personen ist die Delegation der Sachkunde grundsätzlich auf eine angemessene Anzahl bei der juristischen Person beschäftigter natürlicher Personen, denen die Aufsicht über die unmittelbar mit den o.g. Vermittlungs- oder Beratungstätigkeiten befassten Personen übertragen ist und die die Antragstellerin vertreten dürfen, möglich. -
Für die Online-Antragstellung: Registrierung/Anmeldung mit Ihrem BundID-Konto
Das Online-Antragsverfahren steht Ihnen ab dem 20.11.2026 zur Verfügung.
Erforderliche Unterlagen
-
Antrag auf Erteilung einer Erlaubnis gemäß § 34k Gewerbeordnung
Den Antrag können Sie entweder online stellen oder Sie nutzen das Formular. -
Personaldokument
Personalausweis oder anderes amtliches Ausweisdokument mit Lichtbild (entfällt bei elektronischer Antragstellung).
Aufenthaltstitel, wenn der Antragsteller nicht Angehöriger eines EU-Landes ist. -
Sachkundenachweis
IHK -Sachkundeprüfungsnachweis bzw. eine andere vergleichbare anerkannte Berufsqualifikation -
Führungszeugnis zur Vorlage bei einer Behörde
Zur Überprüfung der persönlichen Zuverlässigkeit wird eine Auskunft aus dem Bundeszentralregister (Führungszeugnis) zur Vorlage bei einer Behörde (Belegart O) benötigt.
Die Auskünfte dürfen nicht älter als drei Monate sein. -
Gewerbezentralregisterauszug zur Vorlage bei einer Behörde
Zur Überprüfung der persönlichen Zuverlässigkeit wird eine Auskunft aus dem Gewerbezentralregister zur Vorlage bei einer Behörde (Belegart 9) verlangt.
Die Auskünfte dürfen nicht älter als drei Monate sein. -
Auskunft aus dem Schuldnerverzeichnis (Zentrales Vollstreckungsportal)
Auskünfte über Eintragungen sind online beim Zentralen Vollstreckungsportal der Länder zu beantragen. (siehe "Weiterführende Informationen") -
Auskunft aus dem Insolvenzverzeichnis
- Für Insolvenzverfahren von natürlichen Personen mit Wohnsitz in Berlin sind als Nachweis zwei Bescheinigungen erforderlich. Die erste Bescheinigung für Verbraucherinsolvenzverfahren können Sie bei Ihrem Wohnortgericht beantragen. Die zweite Bescheinigung für Regelinsolvenzverfahren erhalten Sie beim Amtsgericht Charlottenburg, Amtsgerichtsplatz 1, 14057 Berlin.
- Für Insolvenzverfahren von juristischen Personen und Personenhandelsgesellschaften mit Betriebssitz in Berlin ist das Amtsgericht Charlottenburg, Amtsgerichtsplatz 1, 14057 Berlin, zuständig.
- Antragssteller mit Wohn-/Betriebssitz außerhalb Berlins informieren sich bitte über die jeweiligen Zuständigkeiten der Insolvenzgerichte über das zentrale Orts- und Gerichtsverzeichnis (siehe "Weiterführende Informationen").
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Aktueller Auszug aus dem Handelsregister
Eingetragene Firmen reichen bitte bei Antragstellung einen aktuellen Auszug aus dem Handelsregister ein. In Gründung befindliche juristische Personen (z. B. GmbH, AG) reichen den Gesellschaftsvertrag bzw. die Satzung ein.
Formulare
- Antrag auf Erteiltung einer Erlaubnis (Darlehensvermittler und Honorar-Darlehensberater) (ab 20.11.2026)
- Anlage zum Erlaubnisantrag bei Delegation der Sachkunde (ab 20.11.2026)
Gebühren
5 bis 5000 Euro je nach Aufwand
Rechtsgrundlagen
- § 34k GewO (ab 20.11.2026)
- Verordnung zur Umsetzung der Richtlinie (EU) 2023/2225 über Verbraucherkreditverträge im Gewerberecht (Darlehenvermittlerverordnung - DarlVermVO)
- Gesetz über Gebühren und Beiträge Berlin (Verwaltungsgebührenordnung - VGebO)
- Verbraucherdarlehensverträge nach § 491 Abs. 2 BGB
- Finanzierungshilfen nach § 506 Abs. 1 BGB
Weiterführende Informationen
- Merkblatt zu § 34k GewO (Senatsverwaltung für Wirtschaft, Energie und Betriebe)
- Information zum Darlehensvermittler und Darlehensberater der IHK (IHK Berlin)
- Auskunft aus dem Schuldnerverzeichnis (Vollstreckungsportal der Länder)
- Insolvenzbekanntmachungen online (Justizportal der Länder)
- Suche des zuständigen Gerichts (zentrales Orts- und Gerichtsverzeichnis)
- Hinweis zum Datenschutz (Ordungsämter des Landes Berlin)
- Immobiliardarlehensvermittler – Erlaubnis beantragen (Dienstleistung)
- Finanzanlagenvermittler - Erlaubnis beantragen (Dienstleistung)
- Gewerbeanmeldung (Dienstleistung)
Hinweise zur Zuständigkeit
Die Erlaubnis ist bei dem für den Betriebssitz zuständigen Ordnungsamt zu stellen. Ist ein Betriebssitz noch nicht bekannt, kann die Erlaubnis auch bei dem für den Wohnsitz des Antragstellers zuständigen Ordnungsamt beantragt werden.