Spartenoffene Förderung für ein- und/oder zweijährige Vorhaben von (strukturell geförderten) Einrichtungen beantragen
Die Kulturverwaltung des Berliner Senats vergibt – vorbehaltlich verfügbarer Haushaltsmittel – Mittel zur Förderung von künstlerischen Projekten aus den einzelnen Sparten sowie für inter- und transdisziplinäre Projekte, die in Berlin realisiert werden.
Antragsberechtigt sind alle nachgeordneten Einrichtungen, nicht rechtsfähigen Anstalten und die Stiftungen des öffentlichen Rechts im Bereich der Kultur des Landes Berlin sowie die Einrichtungen bezirklicher Kulturarbeit; außerdem privatrechtlich organisierte Kultureinrichtungen, die eine institutionelle Förderung aus Bundes-, Landes-, Bezirks- oder DKLB-Mitteln erhalten.
Privatrechtlich organisierte Kultureinrichtungen, die eine auf Dauer angelegte Projektförderung erhalten, können sich nur bewerben, wenn sie:
Ziel ist es, Festivals, Reihen und besondere Programmschwerpunkte in Berlin zu fördern. Es besteht die Möglichkeit einer zweijährigen Förderung. Ziel ist es, künstlerische und kulturelle Projekte zu fördern, die dem Selbstverständnis Berlins als weltoffene, kreative und geschichtsbewusste Metropole entsprechen.
Gefördert werden ein – und zweijährige Projekte und Programme der o.g. Antragsteller*innen, die im gegenwärtigen Fördertableau der Berliner Kulturverwaltung nicht oder nur ungenügend berücksichtigt werden können (z.B. Koproduktionen, Reihen, Serien, Einzelprojekte, usw.).
Verfahrensablauf
1. Stellen Sie einen Antrag auf Projektförderung. Dies ist ausschließlich online möglich.
Antragsberechtigt sind alle nachgeordneten Einrichtungen, nicht rechtsfähigen Anstalten und die Stiftungen des öffentlichen Rechts im Bereich der Kultur des Landes Berlin sowie die Einrichtungen bezirklicher Kulturarbeit; außerdem privatrechtlich organisierte Kultureinrichtungen, die eine institutionelle Förderung aus Bundes-, Landes-, Bezirks- oder DKLB-Mitteln erhalten.
Privatrechtlich organisierte Kultureinrichtungen, die eine auf Dauer angelegte Projektförderung erhalten, können sich nur bewerben, wenn sie:
- strukturell gefördert werden (Finanzierung des laufenden Betriebes) und
- über einen eigenen Produktions- und Veranstaltungsort verfügen und
- ein kuratiertes Programm vorhalten.
Ziel ist es, Festivals, Reihen und besondere Programmschwerpunkte in Berlin zu fördern. Es besteht die Möglichkeit einer zweijährigen Förderung. Ziel ist es, künstlerische und kulturelle Projekte zu fördern, die dem Selbstverständnis Berlins als weltoffene, kreative und geschichtsbewusste Metropole entsprechen.
Gefördert werden ein – und zweijährige Projekte und Programme der o.g. Antragsteller*innen, die im gegenwärtigen Fördertableau der Berliner Kulturverwaltung nicht oder nur ungenügend berücksichtigt werden können (z.B. Koproduktionen, Reihen, Serien, Einzelprojekte, usw.).
Verfahrensablauf
1. Stellen Sie einen Antrag auf Projektförderung. Dies ist ausschließlich online möglich.
- Die Spartenoffene Förderung für Festivals und Reihen wird in der Regel jeweils im Mai bis Juli des Jahres für das folgende und darauffolgende Kalenderjahr ausgeschrieben.
- Beachten Sie bitte das Informationsblatt zum Förderprogramm.
- Der Antrag muss in deutscher Sprache ausgefüllt werden. Bei Bedarf kann die Anlage "CV der künstlerischen Leitung und der beteiligten Künstler*innen" auf Englisch sein.
- Nur vollständig eingereichte und formal gültige Anträge werden zum Juryverfahren zugelassen.
- Fehlende Unterlagen werden nicht nachgefordert.
- Über die Bewerbungen entscheidet eine unabhängige Jury.
- Über das Ergebnis der Jurysitzung werden alle Antragstellenden voraussichtlich im Dezember 2026 per E-Mail informiert.
- Die geförderten Vorhaben werden der Öffentlichkeit bekannt gegeben
- Ausgewählte Vorhaben nehmen Kontakt zur Bewilligungsstelle auf, um den Zuwendungsbescheid vorzubereiten.
- Zuwendungsempfangende erhalten einen Zuwendungsbescheid. Beigefügt ist eine Einverständniserklärung, die unbedingt ausgefüllt, hochgeladen sowie im Original unterschrieben zurückgesendet werden muss.
- Zuwendungsempfangende haben Mitteilungspflichten. Inhaltliche oder finanzielle Änderungen müssen der Bewilligungsstelle rechtzeitig mitgeteilt werden.
Sie können diese Dienstleistung auch online in Anspruch nehmen
Online-Abwicklung
Voraussetzungen
- Antragsteller*in ist eine Einrichtung mit Sitz in Berlin. Die Mehrzahl der Projektbeteiligten lebt (Erstwohnsitz) und arbeitet in Berlin.
- Ausstellungshonorare und Honoraruntergrenzen sind im Finanzierungsplan zu berücksichtigen.
- Die geförderten Vorhaben müssen in den Förderjahren in Berlin erarbeitet und ausschließlich in Berlin durch publikumswirksame Veranstaltungen sichtbar werden.
- Menschen mit Behinderungen haben auch rechtlich Anspruch auf gleichberechtigte Teilhabe am kulturellen Leben, insbesondere auf Zugang zu kulturellen Veranstaltungen und Angeboten. Bitte führen Sie im Antragsformular auf, ob und für welche Gruppen Sie barrierefreie Angebote planen und wie diese sich ggf. im Finanzierungsplan widerspiegeln.
- Das Projekt darf noch nicht begonnen worden sein.
- Reine Filmfestivals und Filmreihen sind von der Förderung ausgenommen.
-
Umfang der Förderung
- Projektanträge mit einem Antragsvolumen von mehr als 100.000 € für das Jahr 2028 sind nicht zulässig. Eine Antragstellung für eine Förderung in 2028 in Höhe von 100.000 € und weniger ist weiterhin möglich. Diese Regelung trifft nicht auf das Förderjahr 2027 zu. Für das Jahr 2027 sind Anträge mit einem Antragsvolumen über 100.000 € weiterhin zulässig.
- Gefördert werden vorrangig künstlerische (Ko-)/Produktionsmittel. Nicht strukturell geförderte Antragsteller können projektbezogen auch Miet- und sonstige laufende Personal- und Sachkosten geltend machen.
- Die Förderung umfasst nur Ausgaben, die in Berlin in direktem Zusammenhang mit dem Projekt stehen.
- Das Projekt kann für ein Jahr (2027 oder 2028) oder zwei Jahre (2027 und 2028) gefördert werden.
Erforderliche Unterlagen
-
Ausführliche Projektbeschreibung (max. 5 MB, pdf-Datei, max. 5 DIN A4-Seiten, inklusive evtl. Deckblätter, Fotos etc.)
- Dateiname: PB_Name Antragsteller*in
- Bitte nutzen Sie die hinterlegte Musterprojektbeschreibung mit wichtigen Hinweisen.
-
Musterfinanzierungsplan (max. 5 MB, xlsx-Datei)
- Dateiname: FP_Name Antragsteller*in
- Bitte nutzen Sie den hinterlegten Musterfinanzierungsplan.
- Achten Sie im Finanzierungsplan auf ein adäquates Verhältnis zwischen den Overheadkosten (Organisationsteam/Projektleitung) und den Honoraren für beteiligte Künstler*innen.
- Etwaige Kosten für den Abbau von Barrieren sollten im Finanzierungsplan berücksichtigt werden.
- Bei Abweichungen der Antragssumme in den Antragsunterlagen wird die Summe im Antragsformular als beantragt gewertet.
- Der Finanzierungsplan muss ausgeglichen sein. Die Summe Einnahmen entspricht der Summe Ausgaben.
- Hinweis zu Projekten: Die Jahressummen sind verbindlich. Mittel, die im ersten Jahr nicht verbraucht wurden, können nicht in das Folgejahr übertragen werden.
-
Bestätigung mindestens einer Spielstätte (max. 2 MB, docx-, pdf-Datei)
- Dateiname: SB_Name Antragsteller*in
- Sie können die Vorlage für die Spielstättenbescheinigung nutzen.
- Die Spielstättenbestätigung muss konkrete Daten inkl. Jahresangaben enthalten. Das Projekt muss in dem in der Ausschreibung genannten Förderjahr(en) stattfinden.
-
CV der künstlerischen Leitung und der beteiligten Künstler*innen (max. 2 MB, docx-, pdf-Datei)
- Dateiname: CV_KL Beteiligte_Name Antragsteller*in
- Bitte mit Angaben zum Wohn- und Arbeitsort der Künstler*innen
-
Anlage zur Projektkonkretisierung bzgl. Kooperation mit der Freien Szene (max. 2 MB, docx-, pdf-Datei)
- Dateiname: PK_Name Antragsteller*in
Formulare
Gebühren
keine
Rechtsgrundlagen
Durchschnittliche Bearbeitungszeit
8-9 Monate