Wiederaufnahmeförderung aus dem Hauptstadtkulturfonds beantragen
Der Hauptstadtkulturfonds (HKF) wurde vom Bund und dem Land Berlin gemeinsam ins Leben gerufen, um bedeutsame kulturelle Projekte in der Bundeshauptstadt Berlin zu ermöglichen, die der gesamtstaatlichen Repräsentation dienen.
Für die Wiederaufnahme erfolgreich durchgeführter Projekte, die der Hauptstadtkulturfonds gefördert hat, stehen jährlich bis zu 100.000 Euro zur Verfügung. Die maximale Förderung für einen Wiederaufnahmeantrag beträgt 15.000 Euro. Ein Wiederaufnahmeantrag kann im Laufe des Jahres gestellt werden.
Aus dem HKF werden Einzelprojekte und Veranstaltungen gefördert, die für die Bundeshauptstadt Berlin bedeutsam sind, nationale und internationale Ausstrahlung haben. Der Fonds trägt durch die Förderung kultureller und künstlerischer Projekte dazu bei, von Berlin aus den überregionalen und internationalen kulturellen Dialog aufzunehmen und zu festigen.
Verfahrensablauf:
1. Stellen Sie einen Antrag auf Wiederaufnahmeförderung aus dem Hauptstadtkulturfonds. Das ist ausschließlich online möglich.
2. Ihr Antrag wird geprüft.
Für die Wiederaufnahme erfolgreich durchgeführter Projekte, die der Hauptstadtkulturfonds gefördert hat, stehen jährlich bis zu 100.000 Euro zur Verfügung. Die maximale Förderung für einen Wiederaufnahmeantrag beträgt 15.000 Euro. Ein Wiederaufnahmeantrag kann im Laufe des Jahres gestellt werden.
- Entscheidend für die Auswahl sind die inhaltliche und die künstlerische Qualität der Projekte sowie deren erfolgreiche Durchführung.
- Die Fördermittel werden in regelmäßigen Abständen über das Jahr verteilt vergeben.
Aus dem HKF werden Einzelprojekte und Veranstaltungen gefördert, die für die Bundeshauptstadt Berlin bedeutsam sind, nationale und internationale Ausstrahlung haben. Der Fonds trägt durch die Förderung kultureller und künstlerischer Projekte dazu bei, von Berlin aus den überregionalen und internationalen kulturellen Dialog aufzunehmen und zu festigen.
Verfahrensablauf:
1. Stellen Sie einen Antrag auf Wiederaufnahmeförderung aus dem Hauptstadtkulturfonds. Das ist ausschließlich online möglich.
2. Ihr Antrag wird geprüft.
- Die Kuratorin/ der Kurator für den Hauptstadtkulturfonds bereitet die Entscheidungen des Gemeinsamen Ausschusses vor, bewertet die eingereichten Projekte und macht dem Gemeinsamen Ausschuss entsprechende Vorschläge.
- Über die Förderauswahl werden alle Bewerber/-innen per E-Mail informiert.
- Die Vergabe der Mittel wird zunächst positiv durch den „Gemeinsamen Ausschuss für den Hauptstadtkulturfonds“ bewertet, dem jeweils zwei Vertreter/-innen des Bundes und des Senats von Berlin angehören.
- Die etwaige Bewilligung erfolgt sodann durch die zuständige Senatsverwaltung.
Sie können diese Dienstleistung auch online in Anspruch nehmen
Online-Abwicklung
Voraussetzungen
- Eine Wiederaufnahme ist möglich, wenn Ihr ursprünglich vom HKF gefördertes Projekt abgeschlossen ist.
-
Mindestens vier Aufführungen oder Veranstaltungen in Berlin
Mindestens vier Aufführungen oder Veranstaltungen sollten vorgesehen sein. Die Projekte müssen in Berlin erarbeitet und präsentiert werden. Die Anzahl der Aufführungen ist vom Spielort/Veranstaltungsort in der Spielstättenbestätigung zu garantieren. Ansonsten muss der Antrag formal abgelehnt werden. Dies gilt nicht für Ausstellungen, Festivals oder ähnliche Formate. - Sie haben den Verwendungsnachweis des ursprünglich geförderten HKF-Projektes eingereicht.
-
Sie achten auf ein barrierefreies Angebot
Menschen mit Behinderungen haben rechtlich Anspruch auf gleichberechtigte Teilhabe am kulturellen Leben, insbesondere auf Zugang zu kulturellen Veranstaltungen und Angeboten. Bitte führen Sie im Antragsformular auf, ob und für welche Gruppen Sie barrierefreie Angebote planen und wie diese sich ggf. im Finanzierungsplan widerspiegeln. Eine entsprechende Erstberatung ist beim Berliner Projektbüro für Diversitätsentwicklung (DAC) möglich.
Erforderliche Unterlagen
-
Antrag auf auf Wiederaufnahmeförderung aus dem Hauptstadtkulturfonds
Den Antrag können Sie ausschließlich online stellen. - Detaillierter Finanzierungsplan
- Bestätigung des Präsentationsortes/Spielstätte und Barrierefreiheit der Spielstätte
Gebühren
keine
Rechtsgrundlagen
Durchschnittliche Bearbeitungszeit
3-6 Monate