Spartenoffene Förderung für ein- und/oder zweijährige Festivals und Reihen der Freien Szene beantragen

[Die Bewerbungsfrist ist am 14.07.2026 abgelaufen. Es können keine weiteren Anträge eingereicht werden.]

Die Senatsverwaltung für Kultur vergibt - vorbehaltlich verfügbarer Haushaltsmittel - Mittel zur Förderung von künstlerischen Projekten aus den einzelnen Sparten sowie für inter- und transdisziplinäre Vorhaben, die in Berlin realisiert werden. Mit den Mitteln sollen Akteurinnen und Akteure der Freien Szene gefördert werden.

Ziel der Förderung
Ziel ist es, Festivals, Reihen und besondere Programmschwerpunkte in Berlin zu fördern. Es besteht die Möglichkeit einer zweijährigen Förderung.

Verfahrensablauf
1. Stellen Sie einen Antrag auf Projektförderung. Dies ist ausschließlich online möglich.
  • Die Spartenoffene Förderung für Festivals und Reihen wird in der Regel jeweils im Mai bis Juli des Jahres für das folgende und darauffolgende Kalenderjahr ausgeschrieben.
  • Beachten Sie bitte das Informationsblatt zum Förderprogramm.
  • Der Antrag muss in deutscher Sprache ausgefüllt werden. Bei Bedarf kann die Anlage "CV der künstlerischen Leitung und der beteiligten Künstler*innen" auf Englisch sein.
2. Ihr Antrag wird geprüft.
  • Nur vollständig eingereichte und formal gültige Anträge werden zum Juryverfahren zugelassen.
  • Fehlende Unterlagen werden nicht nachgefordert.
3. Ergebnis
  • Über die Bewerbungen entscheidet eine unabhängige Jury.
  • Über das Ergebnis der Jurysitzung werden alle Antragstellenden voraussichtlich im Dezember 2026 per E-Mail informiert.
  • Die geförderten Vorhaben werden der Öffentlichkeit bekannt gegeben.
4. Bewilligung
  • Ausgewählte Vorhaben nehmen Kontakt zur Bewilligungsstelle auf, um den Zuwendungsbescheid vorzubereiten.
  • Zuwendungsempfangende erhalten einen Zuwendungsbescheid. Beigefügt ist eine Einverständniserklärung, die unbedingt ausgefüllt, hochgeladen sowie im Original unterschrieben zurückgesendet werden muss.
  • Zuwendungsempfangende haben Mitteilungspflichten. Inhaltliche oder finanzielle Änderungen müssen der Bewilligungsstelle rechtzeitig mitgeteilt werden.
Ausschlusskriterien
Von der Antragsstellung sind ausgeschlossen:
  • Projekte, die bereits begonnen wurden
  • Projekte, die außerhalb von Berlin stattfinden
  • gewinnorientierte, kommerziell realisierbare Vorhaben
  • Einzelprojekte (z.B. eine Ausstellung, ein Konzert oder eine Tanzperformance)
  • Reine Filmreihen und Filmfestivals
  • Projekte, die sich im Rahmen der regulären Aufgaben der kulturellen Institutionen Berlins mit deren Mitteln realisieren lassen
  • Antragsteller*innen, die eine rein institutionelle Förderung beantragen
  • Preisgelder, Preisverleihungen und die Vergabe von Stipendien
  • Finanzierungen von Ankäufen (für Bibliotheken, Museen und Archive), die Restaurierung von Kunstgegenständen, Druckkostenzuschüsse mit Ausnahme von Katalogen, die Bestandteil einer Ausstellungsförderung sind, die Digitalisierung (im Sinne der Herstellung von Digitalisaten) und Archivierung von Kunstgegenständen und -sammlungen, die Pflege von Websites sowie Apps und die Produktion von Filmen (rein künstlerische Filme bleiben von diesem Ausschluss unberührt)
  • Projekte, für die die Berliner Kulturverwaltung bereits einschlägige Förderinstrumente vorsieht
  • fortlaufende Projekte, die bereits in den letzten drei aufeinanderfolgenden Kalenderjahren eine Förderung durch dieses Förderprogramm erhalten haben (zum Beispiel vierte Förderung in Folge)
  • Vorhaben, für die bereits eine (Teil-) Finanzierung der Berliner Kulturverwaltung (Landesmittel) zugesagt ist, z.B. durch Musicboard, inm, DKLB Stiftung (LOTTO)
  • reine digitale Präsentationsformate (z.B. Streaming)
  • Projekte, die von politischen Parteien oder parteinahen Stiftungen und/oder Gewerkschaften beantragt werden, sind von der Förderung ausgeschlossen.

Voraussetzungen

  • Bewerbungen sind ab 03.06.2026 bis 14.07.2026 möglich.
    Die Bewerbungsfrist endet am 14.07.2026 um 14:00 Uhr. Die Online-Anträge müssen bis 14:00 Uhr eingegangen sein. Nach 14:00 Uhr ist eine Absendung nicht mehr möglich, begonnene Übertragungen werden dann automatisch abgebrochen.
  • Die beantragten Vorhaben müssen in Berlin entwickelt und gezeigt werden, sowie mehrheitlich Berliner Künstler/-innen beteiligen.
    Folgende Formate sind antragsberechtigt:
    • Reihen, Serien (Abfolge von mindestens drei verschiedenen Veranstaltungen)
    • Festivals
    • Besondere Programmschwerpunkte (z.B. Jubiläen)
  • Antragsberechtigt sind natürliche und juristische Personen, die in Berlin ihren Erstwohnsitz/Hauptsitz haben und professionell künstlerisch bzw. kuratorisch arbeiten.
  • Die Mehrheit der Projektbeteiligten lebt (Erstwohnsitz) und arbeitet in Berlin.
  • Die Honoraruntergrenzen müssen im Finanzierungsplan berücksichtigt werden.
  • Die geförderten Vorhaben müssen in den Förderjahren in Berlin erarbeitet und sichtbar werden.
  • Antragstellende dürfen nur einen Antrag einreichen.
  • Keine Immatrikulation und Lehrtätigkeit als Professor/-in an einer Hochschule
    Eine Zuwendung kann nicht an Personen erfolgen, die im Förderzeitraum immatrikuliert sind. Verstöße können zu einem Widerruf der Förderung führen.

Erforderliche Unterlagen

  • Antrag auf auf Projektförderung
    Bitte reichen Sie den Antrag sowie alle Anlagen online ein.
  • Ausführliche Projektbeschreibung (max. 5 MB, pdf-Datei, max. 5 DIN A4-Seiten, inklusive evtl. Deckblätter, Fotos etc.)
    • Dateiname: PB_Name Antragsteller/-in
    • Bitte nutzen Sie die hinterlegte Musterprojektbeschreibung mit wichtigen Hinweisen.
  • Musterfinanzierungsplan (max. 5 MB, xlsx-Datei)
    • Dateiname: FP_Name Antragsteller/-in
    • Bitte nutzen Sie den hinterlegten Musterfinanzierungsplan.
    • Achten Sie im Finanzierungsplan auf ein adäquates Verhältnis zwischen den Overheadkosten (Organisationsteam/Projektleitung) und den Honoraren für beteiligte Künstler*innen.
    • Etwaige Kosten für den Abbau von Barrieren sollten im Finanzierungsplan berücksichtigt werden.
    • Bei Abweichungen der Antragssumme in den Antragsunterlagen wird die Summe im Antragsformular als beantragt gewertet.
    • Der Finanzierungsplan muss ausgeglichen sein. Die Summe Einnahmen entspricht der Summe Ausgaben.
    • Hinweis zu Projekten: Die Jahressummen sind verbindlich. Mittel, die im ersten Jahr nicht verbraucht wurden, können nicht in das Folgejahr übertragen werden.
    • Hinweis für 2028: Projektanträge mit einem Antragsvolumen von mehr als 100.000 Euro sind nicht zulässig. Eine Antragstellung für eine Förderung in Höhe bis 100.000 Euro ist weiterhin möglich.
    • Hinweis für 2027: Diese Regelung trifft nicht auf das Förderjahr 2027 zu. Anträge mit einem Antragsvolumen über 100.000 Euro sind zulässig.
  • Bestätigung mindestens einer Spielstätte (max. 2 MB, docx-, pdf-Datei)
    • Dateiname: SB_Name Antragsteller/-in
    • Die Nutzung der Vorlage für die Spielstättenbestätigung ist verpflichtend.
    • Die Spielstättenbestätigung muss konkrete Daten inkl. Jahresangaben enthalten.
    • Das Projekt muss in dem in der Ausschreibung genannten Förderjahr(en) stattfinden.
  • CV der künstlerischen Leitung und der beteiligten Künstler/innen (max. 2 MB, docx-, pdf-Datei)
    • Dateiname: CV_KL Beteiligte_Name Antragsteller/-in
    • Bitte mit Angaben zum Wohn- und Arbeitsort der Künstler/-innen
  • Nachweis der Berlinansässigkeit (max. 5 MB, JPG-, docx-, pdf-Datei)
    • Dateiname: MB_Name Antragsteller/-in
    • Nachweis bei Einzelpersonen und GbRs über die Kopie des Personalausweises (beidseitig) oder des Passes mit der Meldebescheinigung des Einwohnermeldeamtes.
    • Bei juristischen Personen über die Kopie des Handelsregisterauszugs oder des Vereinsregisters (z.B. Vereine, UG, gGmbH).

Gebühren

keine

Durchschnittliche Bearbeitungszeit

8-9 Monate: von der Antragstellung bis zur Bewilligung

Für Sie zuständig