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Gewerblicher Güterkraftverkehr - Fahrerbescheinigung im grenzüberschreitenden Güterkraftverkehr beantragen am Standort Fahrerlaubnisbehörde - Personenbeförderung
Aktuelle Hinweise zu diesem Standort
велика карта Контакт
- Landesamt für Bürger- und Ordnungsangelegenheiten (LABO)
- Fahrerlaubnisbehörde - Personenbeförderung
- Puttkamerstr. 16-18 , 10969 Berlin
- Тел.: -------
- Факс: (030) 9028-3451
- Контактний формуляр
- Інтернет сторінка
години роботи
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08:00 - 14:00 Uhr - Nur für Terminkunden
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Вівторок
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08:00 - 14:00 Uhr - Nur für Terminkunden
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середа
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08:00 - 14:00 Uhr - Nur für Terminkunden
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Четвер
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08:00 - 14:00 Uhr - Nur für Terminkunden
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п'ятниця
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08:00 - 12:00 Uhr - Nur für Terminkunden
Verkehrsanbindungen
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S-Bahn
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S Anhalter Bahnhof
- S2
- S25
- S26
- S1
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S Anhalter Bahnhof
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U-Bahn
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U Kochstr. (Checkpoint Charlie)
- U6
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U Hallesches Tor
- U6
- U1
- U3
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U Stadtmitte
- U6
- U2
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U Kochstr. (Checkpoint Charlie)
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Bus
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U Kochstr. (Checkpoint Charlie)
- M29
- N6
-
Wilhelmstr./Kochstr.
- M29
- N6
-
Charlottenstr.
- M29
-
U Kochstr. (Checkpoint Charlie)
Додаткова інформація щодо місця перебування
Antragsbearbeitung / Fahrzeugabnahme:Buchstabe A + C | Tel. 90269-2363
Buchstabe B + I + W | Tel. 90269-2482
Buchstabe D + P + Q + U + Z | Tel. 90269-2483
Buchstabe E + M | Tel. 90269-2484
Buchstabe F + G + H | Tel. 90269-2351
Buchstabe J + S | Tel. 90269-2347
Buchstabe K + L | Tel. 90269-2384
Buchstabe N + Y | Tel. 90269-2373
Buchstabe O + R + T + V + X | Tel. 90269-2485
Fax (030) 9028-3451
варіанти оплати
- Girocard
Dienstleistungsbeschreibung
Gewerblicher Güterkraftverkehr - Fahrerbescheinigung im grenzüberschreitenden Güterkraftverkehr beantragen
Wenn Sie Fahrpersonal aus Nicht-EU-Staaten beschäftigen, müssen Sie für diese eine Fahrerbescheinigung beantragen.
Die Fahrerbescheinigung wird auf Antrag des Inhabers einer Gemeinschaftslizenz für jeden Fahrer erteilt, der Staatsangehöriger eines Drittstaates ist und vom Transportunternehmer rechtmäßig beschäftigt wird.
Die Fahrerbescheinigung wird Eigentum des Transportunternehmens. Dieses muss sie dem/der Fahrer/-in im Original zur Verfügung stellen, wenn Transporte mit einer dem Unternehmen erteilten Gemeinschaftslizenz durchgeführt werden. Das Transportunternehmen muss eine beglaubigte Kopie der Fahrerbescheinigung in den Geschäftsräumen aufbewahren. Die Fahrerbescheinigung wird für längstens fünf Jahre erteilt. Bei Verstößen kann die Fahrerbescheinigung und ggf. sogar die Gemeinschaftslizenz entzogen werden.
Die Fahrerbescheinigung wird auf Antrag des Inhabers einer Gemeinschaftslizenz für jeden Fahrer erteilt, der Staatsangehöriger eines Drittstaates ist und vom Transportunternehmer rechtmäßig beschäftigt wird.
Die Fahrerbescheinigung wird Eigentum des Transportunternehmens. Dieses muss sie dem/der Fahrer/-in im Original zur Verfügung stellen, wenn Transporte mit einer dem Unternehmen erteilten Gemeinschaftslizenz durchgeführt werden. Das Transportunternehmen muss eine beglaubigte Kopie der Fahrerbescheinigung in den Geschäftsräumen aufbewahren. Die Fahrerbescheinigung wird für längstens fünf Jahre erteilt. Bei Verstößen kann die Fahrerbescheinigung und ggf. sogar die Gemeinschaftslizenz entzogen werden.
Передумови
- Keine Voraussetzungen erforderlich.
Необхідні документи
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Antragsformular für Erteilung einer Fahrerbescheinigung
Den Antrag und die Anlagen bitte schriftlich per Post senden oder in den Hausbriefkasten (Friedrichstr. 219, 10969 Berlin oder Puttkamer 16-18, 10969 Berlin) einwerfen. -
Personalausweis / Reisepass oder Aufenthaltstitel mit Zusatzblatt (Kopie)
(Gültigkeitsdatum muss erkennbar sein) -
ggf. Kopie der Arbeitserlaubnis
(Gültigkeitsdatum und Beschränkungen der Tätigkeiten o.ä. muss erkennbar sein) -
Nachweis nach § 5 Abs. 1 der Berufskraftfahrer-Qualifikations-Verordnung z.B. durch Kopie des Führerscheins
(falls Pflicht zum Abschluss einer Grundqualifizierung oder Weiterbildung bestand) - Unterlagen zum Nachweis des Beschäftigungsverhältnisses
збори
100,00 Euro Erteilung einer Fahrerbescheinigung mit beglaubigter Kopie
50,00 Euro Berichtigung einer Fahrerbescheinigung oder beglaubigte Kopie
50,00 Euro Ersatzausstellung einer Fahrerbescheinigung oder beglaubigte Kopie