Gewerblicher Güterkraftverkehr - Fahrerbescheinigung im grenzüberschreitenden Güterkraftverkehr beantragen
Wenn Sie Fahrpersonal aus Nicht-EU-Staaten beschäftigen, müssen Sie für diese eine Fahrerbescheinigung beantragen.
Die Fahrerbescheinigung wird auf Antrag des Inhabers einer Gemeinschaftslizenz für jeden Fahrer erteilt, der Staatsangehöriger eines Drittstaates ist und vom Transportunternehmer rechtmäßig beschäftigt wird.
Die Fahrerbescheinigung wird Eigentum des Transportunternehmens. Dieses muss sie dem/der Fahrer/-in im Original zur Verfügung stellen, wenn Transporte mit einer dem Unternehmen erteilten Gemeinschaftslizenz durchgeführt werden. Das Transportunternehmen muss eine beglaubigte Kopie der Fahrerbescheinigung in den Geschäftsräumen aufbewahren. Die Fahrerbescheinigung wird für längstens fünf Jahre erteilt. Bei Verstößen kann die Fahrerbescheinigung und ggf. sogar die Gemeinschaftslizenz entzogen werden.
Die Fahrerbescheinigung wird auf Antrag des Inhabers einer Gemeinschaftslizenz für jeden Fahrer erteilt, der Staatsangehöriger eines Drittstaates ist und vom Transportunternehmer rechtmäßig beschäftigt wird.
Die Fahrerbescheinigung wird Eigentum des Transportunternehmens. Dieses muss sie dem/der Fahrer/-in im Original zur Verfügung stellen, wenn Transporte mit einer dem Unternehmen erteilten Gemeinschaftslizenz durchgeführt werden. Das Transportunternehmen muss eine beglaubigte Kopie der Fahrerbescheinigung in den Geschäftsräumen aufbewahren. Die Fahrerbescheinigung wird für längstens fünf Jahre erteilt. Bei Verstößen kann die Fahrerbescheinigung und ggf. sogar die Gemeinschaftslizenz entzogen werden.
Voraussetzungen
- Keine Voraussetzungen erforderlich.
Erforderliche Unterlagen
-
Antragsformular für Erteilung einer Fahrerbescheinigung
Den Antrag und die Anlagen bitte schriftlich per Post senden oder in den Hausbriefkasten (Friedrichstr. 219, 10969 Berlin oder Puttkamer 16-18, 10969 Berlin) einwerfen. -
Personalausweis / Reisepass oder Aufenthaltstitel mit Zusatzblatt (Kopie)
(Gültigkeitsdatum muss erkennbar sein) -
ggf. Kopie der Arbeitserlaubnis
(Gültigkeitsdatum und Beschränkungen der Tätigkeiten o.ä. muss erkennbar sein) -
Nachweis nach § 5 Abs. 1 der Berufskraftfahrer-Qualifikations-Verordnung z.B. durch Kopie des Führerscheins
(falls Pflicht zum Abschluss einer Grundqualifizierung oder Weiterbildung bestand) - Unterlagen zum Nachweis des Beschäftigungsverhältnisses
Gebühren
100,00 Euro Erteilung einer Fahrerbescheinigung mit beglaubigter Kopie
50,00 Euro Berichtigung einer Fahrerbescheinigung oder beglaubigte Kopie
50,00 Euro Ersatzausstellung einer Fahrerbescheinigung oder beglaubigte Kopie