Gewerblicher Güterkraftverkehr - Fahrerbescheinigung im grenzüberschreitenden Güterkraftverkehr beantragen am Standort Fahrerlaubnisbehörde - Personenbeförderung

Aktuelle Hinweise zu diesem Standort

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Persönliche Vorsprache nur mit bereits vereinbarten Termin möglich. Bitte informieren Sie sich auf unserer Internetseite https://www.berlin.de/labo/mobilitaet/fahrerlaubnisse-personen-und-gueterbefoerderung/

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Kontakt

  • Landesamt für Bürger- und Ordnungsangelegenheiten (LABO)
  • Fahrerlaubnisbehörde - Personenbeförderung
  • Puttkamerstr. 16-18 10969 Berlin
  • Tel.: -------
  • Fax: (030) 9028-3451
  • Homepage

Öffnungszeiten

  • Montag

      08:00 - 14:00 Uhr - Nur für Terminkunden
  • Dienstag

      08:00 - 14:00 Uhr - Nur für Terminkunden
  • Mittwoch

      08:00 - 14:00 Uhr - Nur für Terminkunden
  • Donnerstag

      08:00 - 14:00 Uhr - Nur für Terminkunden
  • Freitag

      08:00 - 12:00 Uhr - Nur für Terminkunden

Verkehrsanbindungen

Sonstige Hinweise zum Standort

Antragsbearbeitung / Fahrzeugabnahme:
Buchstabe A + C | Tel. 90269-2363

Buchstabe B + I + W | Tel. 90269-2482

Buchstabe D + P + Q + U + Z | Tel. 90269-2483

Buchstabe E + M | Tel. 90269-2484

Buchstabe F + G + H | Tel. 90269-2351

Buchstabe J + S | Tel. 90269-2347

Buchstabe K + L | Tel. 90269-2384

Buchstabe N + Y | Tel. 90269-2373

Buchstabe O + R + T + V + X | Tel. 90269-2485

Fax (030) 9028-3451

Zahlungsmöglichkeiten

  • Girocard (mit PIN)

Dienstleistungsbeschreibung

Gewerblicher Güterkraftverkehr - Fahrerbescheinigung im grenzüberschreitenden Güterkraftverkehr beantragen

Wenn Sie Fahrpersonal aus Nicht-EU-Staaten beschäftigen, müssen Sie für diese eine Fahrerbescheinigung beantragen.

Die Fahrerbescheinigung wird auf Antrag des Inhabers einer Gemeinschaftslizenz für jeden Fahrer erteilt, der Staatsangehöriger eines Drittstaates ist und vom Transportunternehmer rechtmäßig beschäftigt wird.

Die Fahrerbescheinigung wird Eigentum des Transportunternehmens. Dieses muss sie dem/der Fahrer/-in im Original zur Verfügung stellen, wenn Transporte mit einer dem Unternehmen erteilten Gemeinschaftslizenz durchgeführt werden. Das Transportunternehmen muss eine beglaubigte Kopie der Fahrerbescheinigung in den Geschäftsräumen aufbewahren. Die Fahrerbescheinigung wird für längstens fünf Jahre erteilt. Bei Verstößen kann die Fahrerbescheinigung und ggf. sogar die Gemeinschaftslizenz entzogen werden.

Voraussetzungen

  • Keine Voraussetzungen erforderlich.

Erforderliche Unterlagen

  • Antragsformular für Erteilung einer Fahrerbescheinigung
    Den Antrag und die Anlagen bitte schriftlich per Post senden oder in den Hausbriefkasten (Friedrichstr. 219, 10969 Berlin oder Puttkamer 16-18, 10969 Berlin) einwerfen.
  • Personalausweis / Reisepass oder Aufenthaltstitel mit Zusatzblatt (Kopie)
    (Gültigkeitsdatum muss erkennbar sein)
  • ggf. Kopie der Arbeitserlaubnis
    (Gültigkeitsdatum und Beschränkungen der Tätigkeiten o.ä. muss erkennbar sein)
  • Nachweis nach § 5 Abs. 1 der Berufskraftfahrer-Qualifikations-Verordnung z.B. durch Kopie des Führerscheins
    (falls Pflicht zum Abschluss einer Grundqualifizierung oder Weiterbildung bestand)
  • Unterlagen zum Nachweis des Beschäftigungsverhältnisses

Gebühren

100,00 Euro Erteilung einer Fahrerbescheinigung mit beglaubigter Kopie
50,00 Euro Berichtigung einer Fahrerbescheinigung oder beglaubigte Kopie
50,00 Euro Ersatzausstellung einer Fahrerbescheinigung oder beglaubigte Kopie