Aktuelle Sprache: de
Aufenthaltserlaubnis beantragen für nachhaltig Integrierte mit einer Duldung oder Chancen-Aufenthaltserlaubnis am Standort LEA, Friedrich-Krause-Ufer
große Karte Kontakt
- Landesamt für Einwanderung (LEA)
- LEA, Friedrich-Krause-Ufer
- Friedrich-Krause-Ufer 24 , 13353 Berlin
- Tel.: (030) 90269-4000
- Fax: -
- Kontaktformular
- Homepage
Öffnungszeiten
-
-
07:00 bis 14:00 Uhr (nur mit Termin)
-
Dienstag
-
07:00 bis 14:00 Uhr (nur mit Termin)
-
Mittwoch
-
08:00 bis 14:00 Uhr (nur mit Termin)
-
Donnerstag
-
09:00 bis 17:00 Uhr (nur mit Termin)
-
Freitag
-
08:00 bis 12:00 Uhr (nur mit Termin)
Verkehrsanbindungen
-
S-Bahn
-
S+U Westhafen
- S46
- S41
- S42
-
S+U Westhafen
-
U-Bahn
-
U Amrumer Str.
- U9
-
S+U Westhafen
- U9
-
U Amrumer Str.
-
Bus
-
Quitzowstr.
- 123
- M27
-
Perleberger Brücke
- 123
- 142
- M27
- N40
-
Quitzowstr.
Sonstige Hinweise zum Standort
- Zahlungen sind auch mit Kreditkarte (VISA, Mastercard) und kontaktlos per Smartwatch oder Smartphone möglich.
- Fotoautomat und Kopierer (kostenpflichtig) im Kassenbereich (Haus A, 1. Etage) vorhanden.
Zahlungsmöglichkeiten
- Barzahlung
- Girocard (mit PIN)
Dienstleistungsbeschreibung
Aufenthaltserlaubnis beantragen für nachhaltig Integrierte mit einer Duldung oder Chancen-Aufenthaltserlaubnis
Einer nachhaltig integrierten volljährigen ausländischen Person soll auf Antrag eine Aufenthaltserlaubnis erteilt werden, wenn sie eine Duldung oder eine gültige Chancen-Aufenthaltserlaubnis nach § 104c Aufenthaltsgesetz besitzt.
Ihr Ehegatte und ihre minderjährigen Kinder können dann unter bestimmten Voraussetzungen ebenfalls eine humanitäre Aufenthaltserlaubnis erhalten.
Verfahrensablauf
1. Stellen Sie den Online-Antrag „Aufenthaltserlaubnis für integrierte Inhaber einer Duldung oder eines Chancen-Aufenthaltsrechts“
Ihr Ehegatte und ihre minderjährigen Kinder können dann unter bestimmten Voraussetzungen ebenfalls eine humanitäre Aufenthaltserlaubnis erhalten.
Verfahrensablauf
1. Stellen Sie den Online-Antrag „Aufenthaltserlaubnis für integrierte Inhaber einer Duldung oder eines Chancen-Aufenthaltsrechts“
- Bitte halten Sie dafür alle erforderlichen Dokumente möglichst im PDF-Format bereit. Sie können die Dokumente aber auch noch im Antragsprozess mit Ihrem Smartphone oder Tablet fotografieren und hochladen. Folgende Dateiformate sind zugelassen: PDF, JPG, JPEG, und PNG. Die Gesamtgröße Ihrer Dateien darf 100 MB nicht überschreiten. Eine einzelne Datei darf maximal 7 MB groß sein.
- Der Online-Antrag ist umfangreich, sodass das Ausfüllen einige Zeit dauert. Sie können die Antragstellung aber jederzeit unterbrechen, zwischenspeichern und zu einem späteren Zeitpunkt fortführen.
- Wenn Sie eine bald ablaufende Duldung besitzen: Mit dem Antrag auf Erteilung der Aufenthaltserlaubnis wird Ihre Duldung nicht als fortbestehend betrachtet. Vereinbaren Sie deshalb bitte ca. 4 Wochen vor Ablauf Ihrer Duldung über das Kontaktformular bei dem für Sie zuständigen Referat A 2, A 3 oder A 4 (siehe Abschnitt „Weiterführende Informationen“) einen Termin zur Verlängerung.
- Wenn Sie eine Chancen-Aufenthaltserlaubnis besitzen: Am Ende erhalten Sie ein PDF-Dokument als Bestätigung Ihres Antrags. Damit wird bescheinigt, dass Ihre Chancen-Aufenthaltserlaubnis über das bisherige Gültigkeitsdatum hinaus im Bundesgebiet weiter gültig bleibt. (Dies gilt allerdings nicht, wenn die Aufenthaltserlaubnis am Tag der Antragstellung bereits abgelaufen ist.) Bitte speichern Sie sich die Bestätigung Ihres Antrages deshalb unbedingt ab und drucken es auch nach Möglichkeit aus.
- Wichtiger Hinweis für Familien: Der Antrag kann immer nur für eine Person gestellt werden. Ihr Ehegatte oder minderjährigen Kinder leben mit Ihnen in Berlin und möchten ebenfalls eine solche Aufenthaltserlaubnis erhalten? Dann müssen für diese bitte jeweils eigene Anträge gestellt werden.
- Soweit nötig, fordert das LEA noch weitere Unterlagen an.
- Wenn Sie für die Bearbeitung oder Erteilung der Aufenthaltserlaubnis eine Gebühr bezahlen müssen, erhalten Sie per E-Mail vom zuständigen Referat eine entsprechende Information.
Sie können diese Dienstleistung auch online in Anspruch nehmen
Online-Abwicklung
Voraussetzungen
-
Sie halten sich seit mehreren Jahren ununterbrochen geduldet, gestattet oder mit einer Aufenthaltserlaubnis im Bundesgebiet auf
Je nach Lebenssituation gelten unterschiedliche Zeiten.
- 30 Monate: Wenn Sie seit mindestens 30 Monaten eine Duldung zur Beschäftigung nach § 60d Aufenthaltsgesetz besitzen.
- 4 Jahre: Wenn Sie mit einem minderjährigen ledigen Kind zusammenleben.
- 6 Jahre: In allen anderen Fällen.
- Sie besitzen entweder eine Duldung oder eine gültige Aufenthaltserlaubnis nach § 104c Aufenthaltsgesetz
- Ihre Identität ist geklärt
- Sie besitzen einen gültigen Pass oder Passersatz
- Sie bekennen sich zur freiheitlichen demokratischen Grundordnung der Bundesrepublik Deutschland und verfügen über Grundkenntnisse der Rechts- und Gesellschaftsordnung und der Lebensverhältnisse im Bundesgebiet
-
Ihr Lebensunterhalt ist überwiegend gesichert oder wird zukünftig vollständig gesichert
Von dieser Voraussetzung wird abgesehen, wenn sie wegen einer körperlichen, geistigen oder seelischen Krankheit oder Behinderung oder aus Altersgründen nicht erfüllt werden kann.
Ein vorübergehender Bezug von Sozialleistungen ist in der Regel in diesen Fällen kein Problem:
- Sie studieren oder befinden sich in einer anerkannten Ausbildung oder staatlich geförderten Berufsvorbereitungsmaßnahme.
- Oder: Sie sind als Familie mit minderjährigen Kindern vorübergehend auf ergänzende Sozialhilfe angewiesen.
- Oder: Sie sind alleinerziehend und betreuen ein Kind unter 3 Jahren.
- Oder: Sie pflegen nahe Familienangehörige, die pflegebedürftig sind.
-
Sie besitzen hinreichende mündliche Deutschkenntnisse auf Stufe A 2 des Gemeinsamen Europäischen Referenzrahmens für Sprachen
Von dieser Voraussetzung wird abgesehen
- bei Kindern unter 6 Jahren und Erwachsenen ab 65 Jahren oder
- wenn sie wegen einer körperlichen, geistigen oder seelischen Krankheit oder Behinderung nicht erfüllt werden kann.
- Wenn Sie ein schulpflichtiges Kind haben: Sie weisen dessen tatsächlichen Schulbesuch nach
-
Keine Anhaltspunkte für die Gefährdung der öffentlichen Sicherheit oder Ordnung
- Schon Geldstrafen können die Erteilung der Aufenthaltserlaubnis hindern.
- Es geht von Ihnen keine Gefährdung für die freiheitliche demokratische Grundordnung oder die Sicherheit der Bundesrepublik Deutschland aus.
- Sie sind zur Verfolgung politischer oder religiöser Ziele nicht an Gewalttätigkeiten beteiligt, rufen nicht öffentlich zur Gewaltanwendung auf und drohen auch nicht damit.
-
Hauptwohnsitz in Berlin
Sie wohnen in Berlin. Ein Zweit-Wohnsitz in Berlin reicht nicht aus. -
Aktuelle E-Mail-Adresse
Das Landesamt für Einwanderung wird über Ihre aktuelle E-Mail-Adresse Kontakt zu Ihnen aufnehmen. Bitte kontrollieren Sie regelmäßig auch Ihren Spam-Ordner. - Sie haben den Online-Antrag auf die Aufenthaltserlaubnis für integrierte Inhaber einer Duldung oder eines Chancen-Aufenthaltsrechts gestellt.
Erforderliche Unterlagen
-
Antrag auf Erteilung der Aufenthaltserlaubnis für nachhaltig Integrierte mit einer Duldung oder Chancen-Aufenthaltserlaubnis
- ausschließlich online möglich
- Sie erhalten ein PDF-Dokument als Bestätigung Ihres Antrags. Bitte speichern Sie sich dieses Dokument unbedingt ab und drucken es zudem auch nach Möglichkeit aus.
- Bei Antragstellung durch Bevollmächtigte: Vollmacht mit Angabe des Verfahrensgegenstands
-
Bei Antragstellung durch die Eltern für ein minderjähriges Kind: Unterlagen zu den Sorgeberechtigten
- wenn ein allein sorgeberechtigtes Elternteil den Antrag stellt: Kopie des Passes des allein sorgeberechtigten Elternteils
- wenn die Eltern gemeinsam sorgeberechtigt sind, zusätzlich: unterschriebene Einverständniserklärung sowie auch Kopie des Passes des anderen sorgeberechtigten Elternteils
-
Kopien des Passes oder Passersatzes (in Farbe)
Es werden Kopien von den Datenseiten mit Ihrem Foto und den Daten zu Ihrer Person benötigt. -
Nachweis über mündliche deutsche Sprachkenntnisse auf dem Niveau A 2 des GER
Insbesondere sind folgende Nachweise möglich:
- Sprachzertifikat mit einem Gesamtergebnis A 2 des GER oder ein gleichwertiges oder höherwertiges Sprachdiplom,
- Sprachstandszeugnis der Stufe A 2 (z. B. „Deutsch-Test für Zuwanderer“ – Kompetenzstufe A2),
- mindestens 3 Jahre Besuch einer deutschen allgemeinbildenden Schule mit Erfolg (Versetzung in die nächsthöhere Klasse und einer Gesamtnote beziehungsweise Durchschnittsnote von mindestens „ausreichend“ im letzten Schulzeugnis ,
- Erfolgreicher Abschluss eines Studiums an einer deutschsprachigen Hochschule oder Fachhochschule oder einer deutschsprachigen Ausbildung, die zu einem anerkannten Berufsabschluss führt.
- Versetzung in die zehnte Klasse einer allgemeinbildenden deutschen Schule oder
- Erwerb der Berufsbildungsreife oder eines gleichwertigen Bildungsstands oder Schulabschluss einer allgemeinbildenden Schule.
-
Nachweis über Grundkenntnisse der Rechts- und Gesellschaftsordnung
Der Nachweis ist insbesondere möglich:
- mit einem Zertifikat über den erfolgreich abgeschlossenen Integrationskurs oder Orientierungskurs „Test Leben in Deutschland“ oder Einbürgerungstest
- durch den erfolgreichen Besuch einer deutschen allgemeinbildenden Schule über vier Jahre mit Versetzung in die nächsthöhere Klasse und einer Gesamtnote beziehungsweise Durchschnittsnote von mindestens „ausreichend“ im letzten Schulzeugnis
- durch die Versetzung in die zehnte Klasse einer allgemeinbildenden deutschen Schule (Integrierte Sekundarschule, Realschule, Gymnasium oder Gesamtschule)
- durch den Erwerb der deutschen Berufsbildungsreife beziehungsweise eines gleichwertigen Bildungsstands oder eines Schulabschlusses einer deutschen allgemeinbildenden Schule
- durch den erfolgreichen Abschluss einer deutschen qualifizierten Berufsausbildung oder sich im Bundesgebiet für mindestens ein Jahr in einer entsprechenden Ausbildung befunden haben
- durch den erfolgreichen Abschluss eines Studiums an einer deutschen Hochschule beziehungsweise Fachhochschule
- durch den Erhalt eines Doktortitels (Promotion) einer deutschen Hochschule
- durch den Erhalt einer staatlichen Zulassung zur eigenverantwortlichen Berufsausübung (Approbation)
-
Wenn Sie abhängig beschäftig sind: Nachweise zum Lebensunterhalt
- Arbeitsvertrag,
- Nachweise über das Netto-Gehalt der letzten 6 Monate (Verdienstbescheinigungen),
- aktuelle Bescheinigung des Arbeitgebers (nicht älter als 14 Tage)
-
Wenn Sie selbständig oder freiberuflich tätig sind: Nachweise zum Lebensunterhalt
- Letzter Steuerbescheid,
- ausgefülltes Formular Prüfungsbericht zusammen mit den darin genannten Unterlagen (Der Prüfungsbericht muss ausgefüllt werden durch Steuerberater, Wirtschaftsprüfer oder Steuerbevollmächtigte.),
- Bescheinigung in Steuersachen des Finanzamtes (siehe Abschnitt „Weiterführende Informationen“) sowie
- Bei Selbständigen: Handelsregisterauszug oder Gewerbeanmeldung (falls kein Eintrag im Handelsregister erforderlich ist)
- Bei Freiberuflich Tätigen: Anmeldung als Freiberufler beim Finanzamt und Kammereintrag (falls erforderlich)
-
Wenn Sie nicht erwerbstätig sind: Nachweise zum Lebensunterhalt
Zum Beispiel:
- Festsetzungsbescheid für Arbeitslosengeld I
- Rentenbescheid oder Pensionsbescheid
- Nachweis von Vermögen
- Bescheid über Bezug von Bürgergeld, Sozialhilfe oder Leistungen nach dem Asylbewerberleistungsgesetz
- Bezug von BAföG oder Berufsausbildungsbeihilfe
-
Nachweise über weitere Leistungen
Abhängig von Ihrer Lebenssituation müssen Sie im Online-Antrag weitere Nachweise hochladen, zum Beispiel: Elterngeld, Kindergeld, Wohngeld, Kinderzuschlag, Waisenrente oder –pension, Einstiegsgeld, Nachweis über Unterhaltszahlungen -
Für Schüler, Auszubildende, Studenten: Ausbildungsnachweise
Schulzeugnisse, Schulbescheinigung, Ausbildungsbescheinigung und Ausbildungsvertrag oder Immatrikulationsbescheinigung - unter Umständen: aktuelle Teilnahmebescheinigung für eine staatlich geförderte Berufsvorbereitungsmaßnahme
- Mietvertrag mit einem Nachweis über die aktuelle Miethöhe
-
Wenn Sie selbständig oder freiberuflich tätig sind: Nachweis über Krankenversicherung in Deutschland
- bei einer gesetzlichen Krankenversicherung: elektronische Gesundheitskarte (Kopie Vorder- und Rückseite) oder eine aktuelle Bestätigung der Krankenversicherung
- bei einer privaten Krankenversicherung: Bescheinigung des Versicherers über Umfang und Kosten der Versicherung nach § 257 Abs. 2a SGB V. Bitte weisen Sie Ihren Versicherer darauf hin, dass Sie die Bescheinigung für eine Aufenthaltserlaubnis aus humanitären Gründen brauchen.
- Bei einer körperlichen, geistigen oder seelischen Krankheit oder Behinderung: Fachärztliches Attest
Gebühren
- 100,00 Euro: für Erwachsene
- 50,00 Euro: für Minderjährige
- keine Gebühren: wenn Sie Leistungen nach SGB II oder XII oder Asylbewerberleistungsgesetz beziehen. Ein aktueller Bescheid des Jobcenters oder Sozialamts ist zum Nachweis vorzulegen.
- 6,00 Euro zusätzlich: für die Erstellung eines digitalen Passfotos am Selbstbedienungsterminal vor Ort
Rechtsgrundlagen
Durchschnittliche Bearbeitungszeit
- Wegen der sehr hohen Zahl an Anträgen kann die Bearbeitung des Antrags einige Zeit in Anspruch nehmen.
- Sie erhalten einen Termin zur Vorsprache nach positiver Antragsprüfung.
- Nach der Vorsprache mit Termin dauert es ungefähr 4 – 6 Wochen, bis die Aufenthaltserlaubnis als elektronischer Aufenthaltstitel ausgestellt ist und abgeholt werden kann.
Weiterführende Informationen
- Aufenthaltserlaubnis für gut integrierte Jugendliche oder junge Volljährige mit einer Duldung oder Chancen-Aufenthaltserlaubnis – Erteilung beantragen
- Kontaktformulare für die Referate A 2 – A 4 (Landesamt für Einwanderung)
- Gemeinsamer Europäischer Referenzrahmen für Sprachen (GER)
- Informationen zu digitalen Fotos für Aufenthaltsdokumente (Landesamt für Einwanderung)
Hinweise zur Zuständigkeit
Die Dienstleistung kann nur beim Landesamt für Einwanderung (LEA) am Standort Friedrich-Krause-Ufer in Anspruch genommen werden.