Melderegister - Erweiterte Melderegisterauskunft beantragen am Standort Bürgeramt 2 (Lichtenberg)
große Karte Kontakt
- Bezirksamt Lichtenberg
- Bürgeramt 2 (Lichtenberg)
- Normannenstr. 1-2 , 10367 Berlin
- Tel.: (030) 115
- Weitere Informationen zum Bürgertelefon 115
- Fax: (030) 90287152
- E-Mail: post.buergeramt@lichtenberg.berlin.de
- Homepage
Öffnungszeiten
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10:00-18:00 Uhr (nur mit Termin)
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Dienstag
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10:00-18:00 Uhr (nur mit Termin)
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Mittwoch
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08:30-15:00 Uhr (nur mit Termin)
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Donnerstag
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07:30-15:00 Uhr (nur mit Termin)
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Freitag
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07:30-13:00 Uhr (nur mit Termin)
Hinweis für Terminkunden
Bitte erscheinen Sie rechtzeitig (ca. 5 Minuten vorher) zu Ihrem Termin.
Sie werden über Ihre Vorgangsnummer aufgerufen und können gleich im Warteraum Platz nehmen. Der Aufruf erfolgt optisch und mit Signalton über die Aufrufanlage.
Hinweis für die Abholung von Dokumenten
Für die Abholung fertiggestellter Dokumente benötigen Sie keinen Termin. Bitte beachten Sie hierzu unser terminfreies Angebot
Sie werden über Ihre Vorgangsnummer aufgerufen und können gleich im Warteraum Platz nehmen. Der Aufruf erfolgt optisch und mit Signalton über die Aufrufanlage.
Hinweis für die Abholung von Dokumenten
Für die Abholung fertiggestellter Dokumente benötigen Sie keinen Termin. Bitte beachten Sie hierzu unser terminfreies Angebot
Verkehrsanbindungen
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S-Bahn
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S+U Frankfurter Allee
- S8
- S41
- S85
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S+U Frankfurter Allee
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U-Bahn
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Bus
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Tram
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Rathaus Lichtenberg
- 16
- M13
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S+U Frankfurter Allee
- 16
- M13
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Rathaus Lichtenberg
Sonstige Hinweise zum Standort
LichtbilderFür die Lichtbildaufnahme stehen Ihnen Selbstbedienungsterminals zur Verfügung.
Bitte denken Sie daran, das Lichtbild VOR Ihrem Besuch im Bürgeramt zu machen.
Die Gebühr hierfür beträgt einmalig 6 EUR. Die Lichtbilder sind ausschließlich für die Dokumentenbeantragung bestimmt und werden nicht in Papierform ausgedruckt. Sie können daher nicht für andere Zwecke, wie beispielsweise in Führerscheinangelegenheiten, oder privat genutzt werden.
Bei Kleinkindern und Babys ist es empfehlenswert, die Lichtbilder bei einem zertifizierten Fotodienstleister erstellen zu lassen.
Gehörlosensprechstunde
Jeden 2. Dienstag im Monat findet in der Zeit von 15.00 bis 18.00 Uhr eine Sprechstunde für gehörlose Menschen statt. Sie können ohne vorherige Terminvereinbarung kostenlos die Unterstützung eines Gebärdensprachdolmetschers in Anspruch nehmen und Ihre Anliegen erledigen.
Bitte melden Sie sich an der Information.
Zahlungsmöglichkeiten
Es besteht die Möglichkeit, auch mit Debit, VISA, Mastercard, Maestro, girocard oder V PAY zu bezahlen.
Dienstleistungsbeschreibung
Melderegister - Erweiterte Melderegisterauskunft beantragen
- Tag und Ort der Geburt,
- Frühere Vor- und Familiennamen,
- Familienstand (beschränkt auf die Angabe, ob verheiratet oder nicht),
- Familienname und Vornamen sowie Anschrift des Ehegatten oder der Ehegatten oder des Lebenspartners oder der Lebenspartnerin,
- Staatsangehörigkeit,
- frühere Anschriften,
- Tag des Ein- und Auszuges,
- gesetzliche Vertreterin oder Vertreter,
- Sterbetag und -ort
1. Überweisen Sie im Voraus die Gebühr auf das Konto der Meldebehörde, an die Sie Ihren Antrag richten. Eine Bearbeitung Ihrer Anfrage erfolgt erst nach Feststellung des Gebühreneinganges.
- Die Kontoverbindungen der Meldebehörden finden Sie unter „Formulare“.
- Als Verwendungszweck auf dem Überweisungsträger geben Sie bitte an: Erweiterte Melderegisterauskunft über [Familienname, Vorname der angefragten Person].
- Geben Sie in Ihrem Antrag bitte das Datum der Überweisung an und reichen Sie Ihren Zahlungsnachweis zusammen mit dem Antrag ein.
Weitere Hinweise zur Melderegisterauskunft
- Hinweis zu den Jahrgängen 1980-1984: Bis zum 31.10.2015 war in Berlin das Berliner Meldegesetz (MeldG) in Kraft. Unter § 10 Abs. 3 MeldG war geregelt, dass Datensätze von Personen, welche länger als 30 Jahre aus Berlin verzogen oder verstorben sind, zu löschen sind. Deshalb wurden im Jahr 2014 alle elektronischen Datensätze unwiderruflich gelöscht, welche die Jahrgänge 1980-1984 betrafen.
- Für Auskünfte zu Personen, die länger als 55 Jahre verzogen oder verstorben sind, können Sie eine "Auskunft nach dem Archivrecht" beantragen (siehe „Weiterführende Informationen“).
- Meldeunterlagen von Personen, die vor 1960 (ehemaliger Westteil) bzw. vor Mai 1945 (ehemaliger Ostteil) aus Berlin verzogen oder verstorben sind, befinden sich - soweit sie nicht durch Kriegseinwirkungen vernichtet wurden - beim Landesarchiv (siehe „Weiterführende Informationen“).
Voraussetzungen
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Sie müssen ein berechtigtes Interesse an der Auskunftserteilung glaubhaft machen können.
Die antragstellende Person muss für jedes einzelne Auskunftsersuchen schriftlich glaubhaft machen, dass sie es benötigt. -
Die von Ihnen gesuchte Person muss anhand Ihrer Angaben eindeutig identifiziert werden können.
Das heißt, dass Sie bereits über einige Daten der angefragten Person verfügen müssen. Ohne eine eindeutige Identifizierung durch übereinstimmende Daten, z.B. Geburtsdatum oder eine Ihnen bekannte frühere Anschrift, kann keine Auskunft erteilt werden. - Es darf keine Auskunftssperre im Melderegister bestehen.
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Es liegt eine Einwilligung der betroffenen Person vor, wenn die Meldedaten für Zwecke der Werbung oder des Adresshandels verwenden werden sollen.
- Diese Einwilligung muss gegenüber Privaten ausdrücklich erklärt werden.
- Wurde keine Einwilligung erklärt, darf die Meldebehörde die Meldedaten nicht zum Zwecke der Werbung und/oder des Adresshandels herausgeben.
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Sofern Sie die Daten für gewerbliche Zwecke verwenden, müssen Sie diese Zwecke angeben.
Die im Rahmen der Auskunft erlangten Daten dürfen dann nur für diese Zwecke verwendet werden. Die zweckwidrige Verwendung kann mit einem Bußgeld geahndet werden. Wenn der jeweils verfolgte Zweck erfüllt ist, muss der Datenempfänger die Daten löschen.
Erforderliche Unterlagen
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Antrag auf Erteilung einer erweiterten Melderegisterauskunft
Bitte füllen Sie das Muster-Formular aus und schicken Sie es per Post zusammen mit den Unterlagen an eine Meldebehörde (LABO oder Bürgeramt). Alternativ können Sie den Antrag auch in einem Bürgeramt stellen und/oder abgeben. -
Nachweis des berechtigten Interesses
zum Beispiel:
- ein Zahlungsbefehl
- ein Vollstreckungsbescheid zum Mahnbescheid
- sonstige Unterlagen über Rechtsbeziehungen wie Verträge, Gerichtsurteile, Bestellung zum Nachlasspfleger usw.
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Zahlungsnachweis (in Kopie)
Als Verwendungszweck auf dem Überweisungsträger geben Sie bitte an: Erweiterte Melderegisterauskunft über [Familienname, Vorname der angefragten Person]. - Erklärung, dass die Auskunft nicht zum Zwecke der Werbung und des Adresshandels verwendet wird / andernfalls Einverständniserklärung der betroffenen Person
Gebühren
- 15,00 Euro: je angefragte Person
Rechtsgrundlagen
Durchschnittliche Bearbeitungszeit
Die Bearbeitung von schriftlichen Anträgen erfolgt grundsätzlich in der zeitlichen Folge des Eingangs der Anfragen bzw. Feststellung des Zahlungseinganges. Die Bearbeitungsdauer beträgt je nach Auskunftsaufkommen bei der jeweiligen Meldebehörde mehrere Wochen. Bitte sehen Sie von Rückfragen ab.
Weiterführende Informationen
- Häufig gestellte Fragen zum Thema Meldewesen (Bundesministerium des Inneren)
- Datenschutzhinweise Melderegisterauskunft (Landesamt für Bürger- und Ordnungsangelegenheiten)
- Landesarchiv Berlin
- Melderegister - Auskunft aus dem Archiv beantragen (Dienstleistung)
- Melderegister - Einfache Melderegisterauskunft beantragen
Hinweise zur Zuständigkeit
Schriftliche Anträge können Sie an das Landesamt für Bürger- und Ordnungsangelegenheiten (LABO) oder an ein Bürgeramt schicken. Alternativ können Sie den Antrag auch in einem Bürgeramt stellen und/oder abgeben.