Melderegister - Erweiterte Melderegisterauskunft beantragen am Standort Bürgeramt 1 (Kreuzberg) Yorckstraße
große Karte Kontakt
- Bezirksamt Friedrichshain-Kreuzberg
- Bürgeramt 1 (Kreuzberg) Yorckstraße
- Yorckstraße 4-11 , 10965 Berlin
- Tel.: (030) 115
- Weitere Informationen zum Bürgertelefon 115
- Fax: (030) 90298-713165
- E-Mail: buergeramt@ba-fk.berlin.de
- Homepage
Öffnungszeiten
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08:00-12:00 Uhr (nur mit Termin)
13:00-18:00 Uhr (nur mit Termin) -
Dienstag
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08:00-12:00 Uhr (nur mit Termin)
13:00-18:00 Uhr (nur mit Termin) -
Mittwoch
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08:00-15:00 Uhr (nur mit Termin)
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Donnerstag
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08:00-14:00 Uhr (nur mit Termin)
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Freitag
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08:00-13:00 Uhr (nur mit Termin)
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Samstag
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09:00-13:00 Uhr (nur mit Termin)
An ausgewählten Samstagen findet eine Sprechstunde statt. An diesen Samstagen werden nur Kunden mit einem Termin bedient. Dienstleistungen, für die üblicherweise keine Termine erforderlich sind, werden am Samstag nicht angeboten. Auch die Ausgabe fertiggestellter Dokumente sowie die Barzahlung sind Samstags nicht möglich. Allgemeine Informationen können an Samstagen ebenfalls nicht erteilt werden.
Hier finden Sie eine Terminübersicht.
Hinweise zu Öffnungszeiten
- Erweiterte Zahlungsmöglichkeiten:
Bei uns können Sie mit GIROCARD / EC-Karte, VISA CARD oder MASTER CARD (jeweils mit PIN) bezahlen (keine Barzahlung).
- Erweiterte Zahlungsmöglichkeiten:
Verkehrsanbindungen
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S-Bahn
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S+U Yorckstr.
- S2
- S25
- S26
-
S+U Yorckstr.
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U-Bahn
-
U Mehringdamm
- U6
-
U Hallesches Tor
- U1
- U3
- U6
-
U Möckernbrücke
- U7
- U1
- U3
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U Gneisenaustr.
- U7
-
U Platz der Luftbrücke
- U6
-
U Mehringdamm
-
Bus
-
U Mehringdamm
- 140
- M19
- N6
- N42
- 248
- N7
- U7
-
Hornstr.
- M19
- N7
- 140
-
U Mehringdamm [Pos 7 Endstelle]
- 248
- M19
-
Obentrautstr./U Mehringdamm
- 248
- N42
-
Kreuzberg/Wasserfall
- 140
-
U Mehringdamm
Hinweise zur Anschrift des Standorts
3. EtageSonstige Hinweise zum Standort
An diesem Standort haben Sie die Möglichkeit, Ihr Passfoto gegen eine Gebühr von 6,00 Euro pro Antrag von einem Mitarbeitenden mit einem mobilen Fotoaufnahmegerät vor Ort erstellen zu lassen. Der Bezirk Friedrichshain-Kreuzberg nutzt hier eine Fotolösung, die auch für biometrische Bildaufnahmen von Säuglingen, Kleinkindern und Menschen mit körperlicher Einschränkung geeignet ist.Folgende Leistungen sind weiterhin auch schriftlich oder per E-Mail
buergeramt@ba-fk.berlin.de und ggf. über Online-Angebote möglich:
Ausnahme: Die Beantragung von Führungszeugnissen ist NICHT per E-Mail möglich!
- Beantragung einer Meldebescheinigung - Bitte den Verwendungszweck angeben Beispiel: 0332000568311, Mustermann, Max
- Melderegisterauskunft - Einfache Melderegisterauskunft beantragen - Bitte den Verwendungszweck angeben Beispiel: 0332000568311, Mustermann, Max
- Beantragung von Führungszeugnissen (nicht per E-Mail möglich!) - Bitte den Verwendungszweck angeben Beispiel: 0932000001968, Mustermann, Max
- Gewerbezentralregisterauskunft - Bitte den Verwendungszweck angeben Beispiel: 0932000001968, Mustermann, Max
- Abmeldung einer Wohnung
- Antrag auf Wohngeld
- Antrag auf Erteilung eines Wohnberechtigungsscheins
- Widerspruch gegen Datenübermittlungen und Melderegisterauskünfte
Zahlungsmöglichkeiten
- Girocard (mit PIN)
Dienstleistungsbeschreibung
Melderegister - Erweiterte Melderegisterauskunft beantragen
- Tag und Ort der Geburt,
- Frühere Vor- und Familiennamen,
- Familienstand (beschränkt auf die Angabe, ob verheiratet oder nicht),
- Familienname und Vornamen sowie Anschrift des Ehegatten oder der Ehegatten oder des Lebenspartners oder der Lebenspartnerin,
- Staatsangehörigkeit,
- frühere Anschriften,
- Tag des Ein- und Auszuges,
- gesetzliche Vertreterin oder Vertreter,
- Sterbetag und -ort
1. Überweisen Sie im Voraus die Gebühr auf das Konto der Meldebehörde, an die Sie Ihren Antrag richten. Eine Bearbeitung Ihrer Anfrage erfolgt erst nach Feststellung des Gebühreneinganges.
- Die Kontoverbindungen der Meldebehörden finden Sie unter „Formulare“.
- Als Verwendungszweck auf dem Überweisungsträger geben Sie bitte an: Erweiterte Melderegisterauskunft über [Familienname, Vorname der angefragten Person].
- Geben Sie in Ihrem Antrag bitte das Datum der Überweisung an und reichen Sie Ihren Zahlungsnachweis zusammen mit dem Antrag ein.
Weitere Hinweise zur Melderegisterauskunft
- Hinweis zu den Jahrgängen 1980-1984: Bis zum 31.10.2015 war in Berlin das Berliner Meldegesetz (MeldG) in Kraft. Unter § 10 Abs. 3 MeldG war geregelt, dass Datensätze von Personen, welche länger als 30 Jahre aus Berlin verzogen oder verstorben sind, zu löschen sind. Deshalb wurden im Jahr 2014 alle elektronischen Datensätze unwiderruflich gelöscht, welche die Jahrgänge 1980-1984 betrafen.
- Für Auskünfte zu Personen, die länger als 55 Jahre verzogen oder verstorben sind, können Sie eine "Auskunft nach dem Archivrecht" beantragen (siehe „Weiterführende Informationen“).
- Meldeunterlagen von Personen, die vor 1960 (ehemaliger Westteil) bzw. vor Mai 1945 (ehemaliger Ostteil) aus Berlin verzogen oder verstorben sind, befinden sich - soweit sie nicht durch Kriegseinwirkungen vernichtet wurden - beim Landesarchiv (siehe „Weiterführende Informationen“).
Voraussetzungen
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Sie müssen ein berechtigtes Interesse an der Auskunftserteilung glaubhaft machen können.
Die antragstellende Person muss für jedes einzelne Auskunftsersuchen schriftlich glaubhaft machen, dass sie es benötigt. -
Die von Ihnen gesuchte Person muss anhand Ihrer Angaben eindeutig identifiziert werden können.
Das heißt, dass Sie bereits über einige Daten der angefragten Person verfügen müssen. Ohne eine eindeutige Identifizierung durch übereinstimmende Daten, z.B. Geburtsdatum oder eine Ihnen bekannte frühere Anschrift, kann keine Auskunft erteilt werden. - Es darf keine Auskunftssperre im Melderegister bestehen.
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Es liegt eine Einwilligung der betroffenen Person vor, wenn die Meldedaten für Zwecke der Werbung oder des Adresshandels verwenden werden sollen.
- Diese Einwilligung muss gegenüber Privaten ausdrücklich erklärt werden.
- Wurde keine Einwilligung erklärt, darf die Meldebehörde die Meldedaten nicht zum Zwecke der Werbung und/oder des Adresshandels herausgeben.
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Sofern Sie die Daten für gewerbliche Zwecke verwenden, müssen Sie diese Zwecke angeben.
Die im Rahmen der Auskunft erlangten Daten dürfen dann nur für diese Zwecke verwendet werden. Die zweckwidrige Verwendung kann mit einem Bußgeld geahndet werden. Wenn der jeweils verfolgte Zweck erfüllt ist, muss der Datenempfänger die Daten löschen.
Erforderliche Unterlagen
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Antrag auf Erteilung einer erweiterten Melderegisterauskunft
Bitte füllen Sie das Muster-Formular aus und schicken Sie es per Post zusammen mit den Unterlagen an eine Meldebehörde (LABO oder Bürgeramt). Alternativ können Sie den Antrag auch in einem Bürgeramt stellen und/oder abgeben. -
Nachweis des berechtigten Interesses
zum Beispiel:
- ein Zahlungsbefehl
- ein Vollstreckungsbescheid zum Mahnbescheid
- sonstige Unterlagen über Rechtsbeziehungen wie Verträge, Gerichtsurteile, Bestellung zum Nachlasspfleger usw.
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Zahlungsnachweis (in Kopie)
Als Verwendungszweck auf dem Überweisungsträger geben Sie bitte an: Erweiterte Melderegisterauskunft über [Familienname, Vorname der angefragten Person]. - Erklärung, dass die Auskunft nicht zum Zwecke der Werbung und des Adresshandels verwendet wird / andernfalls Einverständniserklärung der betroffenen Person
Gebühren
- 15,00 Euro: je angefragte Person
Rechtsgrundlagen
Durchschnittliche Bearbeitungszeit
Die Bearbeitung von schriftlichen Anträgen erfolgt grundsätzlich in der zeitlichen Folge des Eingangs der Anfragen bzw. Feststellung des Zahlungseinganges. Die Bearbeitungsdauer beträgt je nach Auskunftsaufkommen bei der jeweiligen Meldebehörde mehrere Wochen. Bitte sehen Sie von Rückfragen ab.
Weiterführende Informationen
- Häufig gestellte Fragen zum Thema Meldewesen (Bundesministerium des Inneren)
- Datenschutzhinweise Melderegisterauskunft (Landesamt für Bürger- und Ordnungsangelegenheiten)
- Landesarchiv Berlin
- Melderegister - Auskunft aus dem Archiv beantragen (Dienstleistung)
- Melderegister - Einfache Melderegisterauskunft beantragen
Hinweise zur Zuständigkeit
Schriftliche Anträge können Sie an das Landesamt für Bürger- und Ordnungsangelegenheiten (LABO) oder an ein Bürgeramt schicken. Alternativ können Sie den Antrag auch in einem Bürgeramt stellen und/oder abgeben.