Aufenthaltserlaubnis für das minderjährige Kind eines Deutschen beantragen am Standort LEA, Friedrich-Krause-Ufer

Aktuelle Hinweise zu diesem Standort

Neues Verfahren zur Vereinbarung von Terminen

Das LEA hat das Verfahren zur Vergabe von Terminen grundlegend geändert. Termine können nicht mehr über die bisherige Online-Terminvereinbarung (OTV) gebucht werden. Die zuerst aufgrund von Wartungsarbeiten abgeschaltete OTV wurde dauerhaft außer Betrieb genommen.

Der Grund für diese Entscheidung lag insbesondere darin, dass vor allem im Internet agierende Anbieter die in der OTV verfügbaren Termine zunehmend abgeschöpft hatten, um diese zu verkaufen. Unseren Kundinnen und Kunden standen viele Termine nicht oder nur gegen Bezahlung zur Verfügung. Diesem missbräuchlichen Geschäftsmodell wurde nun die Grundlage entzogen.

Online-Antrag oder Kontaktformular

Das LEA stellt konsequent den Großteil seiner Dienstleistungen auf digitale Anträge um. Für viele Dienstleistungen (wie zum Beispiel für Aufenthaltstitel zur Beschäftigung oder Ausbildung, unbefristete Aufenthaltstitel oder Verpflichtungserklärungen) werden die Termine nach Prüfung der online eingereichten Dokumente direkt von den zuständigen Referaten an die Antragsteller vergeben.

Wenn für die benötigte Dienstleistung noch kein Online-Antrag zur Verfügung steht, können Termine bei den zuständigen Referaten mittels Kontaktformular vereinbart werden. Beachten Sie bitte unsere Hinweise zur Terminvereinbarung auf unserer Website.

Es liegt ein Notfall vor und Sie benötigen dringend einen Termin?

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Kontakt

  • Der Zugang zur Einrichtung ist Rollstuhlgeeignet.
  • Ein ausgewiesener Behindertenparkplatz ist vorhanden.
  • Ein rollstuhlgeeigneter Aufzug ist vorhanden.
  • Ein rollstuhlgeeignetes WC ist vorhanden.
Erläuterung der Symbole

Aufzüge in den Häusern A und C

Öffnungszeiten

  • Montag

      07:00 bis 14:00 Uhr (nur mit Termin)
  • Dienstag

      07:00 bis 14:00 Uhr (nur mit Termin)
  • Mittwoch

      08:00 bis 14:00 Uhr (nur mit Termin)
  • Donnerstag

      09:00 bis 17:00 Uhr (nur mit Termin)
  • Freitag

      08:00 bis 12:00 Uhr (nur mit Termin)

Verkehrsanbindungen

Sonstige Hinweise zum Standort

  • Zahlungen sind auch mit Kreditkarte (VISA, Mastercard) und kontaktlos per Smartwatch oder Smartphone möglich.
  • Fotoautomat und Kopierer (kostenpflichtig) im Kassenbereich (Haus A, 1. Etage) vorhanden.

Zahlungsmöglichkeiten

  • Barzahlung
  • Girocard (mit PIN)

Dienstleistungsbeschreibung

Aufenthaltserlaubnis für das minderjährige Kind eines Deutschen beantragen

Dem ausländischen minderjährigen ledigen Kind eines Deutschen wird zur Herstellung und Wahrung der familiären Lebensgemeinschaft im Bundesgebiet eine Aufenthaltserlaubnis erteilt und verlängert.

Hinweis: Das Kind besitzt seit mindestens 3 Jahren eine solche Aufenthaltserlaubnis? Dann kann es möglicherweise eine unbefristete Niederlassungserlaubnis erhalten. Informieren Sie sich bitte zu den Voraussetzungen in der Dienstleistung „Niederlassungserlaubnis für Familienangehörige von Deutschen beantragen“ (unter „Weiterführende Informationen“).

Verfahrensablauf

1. Stellen Sie für das Kind den Online-Antrag „Aufenthaltserlaubnis aus familiären Gründen“
  • Bitte halten Sie dafür alle erforderlichen Dokumente möglichst im PDF-Format bereit. Sie können die Dokumente aber auch noch im Antragsprozess mit Ihrem Smartphone oder Tablet fotografieren und hochladen. Folgende Dateiformate sind zugelassen: PDF, JPG, JPEG, und PNG. Die Gesamtgröße Ihrer Dateien darf 100 MB nicht überschreiten. Eine einzelne Datei darf maximal 7 MB groß sein.
  • Der Online-Antrag ist umfangreich, sodass das Ausfüllen einige Zeit dauert. Sie können die Antragstellung aber jederzeit unterbrechen, zwischenspeichern und zu einem späteren Zeitpunkt fortführen.
  • Bevor Sie den Antrag absenden können, müssen Sie die Bearbeitungsgebühr bezahlen. Etwas anderes gilt nur dann, wenn Sie von der Zahlung der Bearbeitungsgebühr befreit sind.
  • Am Ende erhalten Sie ein PDF-Dokument als Bestätigung Ihres Antrags. Damit wird bescheinigt, dass der aktuelle Aufenthaltstitel des Kindes über das bisherige Gültigkeitsdatum hinaus im Bundesgebiet weiter gültig bleibt. Dies gilt nicht, wenn es ein Schengen-Visum (C-Visum) für einen kurzfristigen Aufenthalt besitzt oder der aktuelle Aufenthaltstitel am Tag der Antragstellung bereits abgelaufen ist.
  • Bitte speichern Sie sich die Bestätigung Ihres Antrages deshalb unbedingt ab und drucken das PDF auch nach Möglichkeit aus.
2. Nachdem Sie den Online-Antrag „Aufenthaltserlaubnis aus familiären Gründen“ gestellt haben, wird das LEA den Antrag prüfen und sich schnellstmöglich bei Ihnen melden. Soweit nötig, fordert das LEA noch weitere Unterlagen an.

3. Wenn Ihr Antrag positiv geprüft wurde, erhalten Sie einen Termin zur gemeinsamen Vorsprache mit dem Kind. Bringen Sie bitte zum Termin vor Ort alle im Einladungsschreiben genannten Unterlagen mit.

Sie können diese Dienstleistung auch online in Anspruch nehmen

Online-Abwicklung

Voraussetzungen

  • Das Kind ist minderjährig, ledig und besitzt nicht die deutsche Staatsangehörigkeit
  • Mindestens ein Elternteil besitzt die deutsche Staatsangehörigkeit und führt mit dem Kind eine familiäre Lebensgemeinschaft
  • Kein Ausweisungsinteresse
    • Schon Geldstrafen oder ein laufendes Ermittlungsverfahren können die Erteilung der Aufenthaltserlaubnis hindern.
    • Es geht von dem Kind keine Gefährdung für die freiheitliche demokratische Grundordnung oder die Sicherheit der Bundesrepublik Deutschland aus.
    • Das Kind ist zur Verfolgung politischer oder religiöser Ziele nicht an Gewalttätigkeiten beteiligt, ruft nicht öffentlich zur Gewaltanwendung auf und droht auch nicht damit.
  • Hauptwohnsitz in Berlin
    Ein Zweit- oder Nebenwohnsitz in Berlin ist nicht ausreichend.
  • Aktuelle E-Mail-Adresse
    Das Landesamt für Einwanderung wird über die aktuelle E-Mail-Adresse des deutschen Elternteils Kontakt aufnehmen. Bitte kontrollieren Sie regelmäßig auch Ihren Spam-Ordner.
  • Für die Online-Antragstellung: Zustimmung zum elektronischen Bezahlverfahren
    Folgende Zahlungsmethoden stehen Ihnen zur Verfügung:
    • Kreditkarte (Visa, Mastercard)
    • PayPal

Erforderliche Unterlagen

  • Antrag auf Erteilung der Aufenthaltserlaubnis aus familiären Gründen
    • ausschließlich online möglich
    • Sie erhalten ein PDF-Dokument als Bestätigung Ihres Antrags. Damit wird bescheinigt, dass der aktuelle Aufenthaltstitel des Kindes über das bisherige Gültigkeitsdatum hinaus im Bundesgebiet weiter gültig bleibt. Dies gilt nicht, wenn es ein Schengen-Visum (C-Visum) für einen kurzfristigen Aufenthalt besitzt oder der aktuelle Aufenthaltstitel am Tag der Antragstellung bereits abgelaufen ist.
    • Bitte speichern Sie sich dieses Dokument deshalb unbedingt ab und drucken es zudem auch nach Möglichkeit aus.
  • Bei Antragstellung durch Bevollmächtigte: Vollmacht mit Angabe des Verfahrensgegenstands
  • Bei Antragstellung durch die Eltern: Unterlagen zu den Sorgeberechtigten
    • wenn ein allein sorgeberechtigtes Elternteil den Antrag stellt: Kopie des Passes oder Personalausweises des allein sorgeberechtigten Elternteils
    • wenn die Eltern gemeinsam sorgeberechtigt sind, zusätzlich: unterschriebene Einverständniserklärung sowie auch Kopie des Passes oder Personalausweises des anderen sorgeberechtigten Elternteils
  • Wenn das Kind bereits eine Aufenthaltserlaubnis oder einen anderen deutschen Aufenthaltstitel für das Bundesgebiet besitzt: Kopie des Aufenthaltstitels
  • Passkopien (in Farbe)
    • Es werden Kopien von folgenden Seiten des Passes benötigt:
    • immer: Datenseiten (mit Ihrem Foto und den Daten zur Person)
    • wenn das Kind eingereist ist und erstmals eine Aufenthaltserlaubnis beantragt, zusätzlich: Einreisestempel sowie Visum für die Einreise oder Aufenthaltstitel eines anderen EU-Staates im Pass (wenn vorhanden)
  • Geburtsurkunde
  • Wenn das Kind schulpflichtig ist: aktuelle Schulbescheinigung
  • Bei Bezug von Leistungen nach SGB II oder XII oder Asylbewerberleistungsgesetz: letzter Bewilligungsbescheid

Gebühren

  • 50,00 Euro für die erste Erteilung der Aufenthaltserlaubnis
  • 46,50 Euro die Verlängerung der Aufenthaltserlaubnis
  • 27,60 Euro für türkische Staatsangehörige (sowohl für die erste Erteilung als auch für die Verlängerung)
  • keine Gebühren: Ausländer, die ihren Lebensunterhalt nicht ohne Leistungen nach SGB II oder XII oder Asylbewerberleistungsgesetz bestreiten können, sind von den Gebühren befreit. Ein aktueller Bescheid des Jobcenters oder Sozialamts ist zum Nachweis vorzulegen.
  • 6,00 Euro zusätzlich: für die Erstellung eines digitalen Passfotos am Selbstbedienungsterminal vor Ort

Durchschnittliche Bearbeitungszeit

Nach der Vorsprache mit Termin dauert es mindestens 4 Wochen, bis die Aufenthaltserlaubnis als elektronischer Aufenthaltstitel ausgestellt ist und abgeholt werden kann.