Arbeitsstipendium im Bereich Film und Video für Filmemacher*innen beantragen
Die Arbeitsstipendien sind für die künstlerische Entwicklung von professionellen Filmemacher:innen (Frauen und TIN Personen - trans, inter und nicht-binäre Personen) bestimmt, die selbstgewählte Filmvorhaben realisieren wollen. Unterstützt werden zeitlich begrenzte Arbeitsvorhaben z.B. die Recherche und Stoffentwicklung, die Erstellung eines Drehbuchs, die Durchführung von Vorarbeiten, Dreharbeiten und Endfertigung von Filmen. Es können 4-monatige (8.000 Euro), 5-monatige (10.000 Euro) oder 6-monatige (12.000 Euro) Stipendien beantragt werden.
Ziel der Förderung
Gefördert werden Filmemacher:innen (Frauen und TIN Personen), die ihre künstlerische Fortbildung und Weiterbildung anstreben. Das selbstgewählte Filmvorhaben soll als Ziel haben, im Kinokontext präsentiert zu werden. Die Stipendien sollen die Künstler:innen in die Lage versetzen, sich für die Zeit der Förderung ohne wirtschaftlich-materiellen Zwang auf ihre künstlerische Arbeit konzentrieren zu können. Es sollen Künstler:innen gefördert werden, die ihre künstlerische Ausbildung abgeschlossen haben und/oder eine mehrjährige Tätigkeit als Filmemacher:in nachweisen können. Ein bereits veröffentlichter Film ist Voraussetzung für eine Bewerbung.
Verfahrensablauf
1. Stellen Sie einen Antrag auf Förderung durch das Arbeitsstipendium. Das ist ausschließlich online möglich.
Ziel der Förderung
Gefördert werden Filmemacher:innen (Frauen und TIN Personen), die ihre künstlerische Fortbildung und Weiterbildung anstreben. Das selbstgewählte Filmvorhaben soll als Ziel haben, im Kinokontext präsentiert zu werden. Die Stipendien sollen die Künstler:innen in die Lage versetzen, sich für die Zeit der Förderung ohne wirtschaftlich-materiellen Zwang auf ihre künstlerische Arbeit konzentrieren zu können. Es sollen Künstler:innen gefördert werden, die ihre künstlerische Ausbildung abgeschlossen haben und/oder eine mehrjährige Tätigkeit als Filmemacher:in nachweisen können. Ein bereits veröffentlichter Film ist Voraussetzung für eine Bewerbung.
Verfahrensablauf
1. Stellen Sie einen Antrag auf Förderung durch das Arbeitsstipendium. Das ist ausschließlich online möglich.
- Die Arbeitsstipendien werden in der Regel jeweils im August bis September des Jahres für das folgende Kalenderjahr ausgeschrieben.
- Für alle Voraussetzungen und Bedingungen beachten Sie bitte das Informationsblatt zum Förderprogramm.
- Das Antragsformular und die darin enthaltene Kurzbeschreibung des Arbeitsvorhabens müssen in deutscher Sprache ausgefüllt werden.
- Alle Anlagen können auf Deutsch oder Englisch eingereicht werden.
- Nur vollständig eingereichte und formal gültige Anträge werden zum Juryverfahren zugelassen.
- Fehlende Unterlagen werden nicht nachgefordert
- Die Kulturverwaltung beruft eine Jury, die die Begutachtung der Anträge vornimmt. Förderentscheidungen werden in der Regel auf Grundlage der Empfehlungen der Jury getroffen. Über die Zahl der geförderten Stipendien sowie über die Bemessung der Förderhöhe berät die Jury und übergibt entsprechende Vorschläge an die Kulturverwaltung des Berliner Senats.
- Über das Ergebnis der Jurysitzung werden alle Antragstellenden voraussichtlich bis Ende Februar 2027 per E-Mail informiert.
- Die ausgewählten Stipendiat*innen erhalten per Post einen Stipendienbescheid. Angehängt ist eine Einverständniserklärung, die unbedingt ausgefüllt und unterschrieben zurückgesendet werden muss (vorab per E-Mail, anschließend das Original postalisch), bevor das Stipendium ausgezahlt werden kann.
- Die Namen der geförderten Filmemacher:innen werden der Öffentlichkeit bekannt gegeben.
Sie können diese Dienstleistung auch online in Anspruch nehmen
Online-Abwicklung
Voraussetzungen
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Bewerbungen sind vom 22.07.2026 bis zum 01.10.2026 möglich.
Die Bewerbungsfrist endet am 01.10.2026 um 11:00 Uhr. Die Online-Anträge müssen bis 11:00 Uhr eingegangen sein. Ab 11:00 Uhr ist eine Absendung nicht mehr möglich, begonnene Übertragungen werden dann automatisch abgebrochen. -
Sie sind professionelle Filmemacher:in (Frau oder TIN Person)
Sie haben ihre künstlerische Ausbildung abgeschlossen und/oder können eine mehrjährige Tätigkeit als Filmemacher:in nachweisen. Ein bereits abgeschlossener veröffentlichter Film ist Voraussetzung für eine Bewerbung. - Sie leben und arbeiten in Berlin
- Es ist nur eine Bewerbung pro antragstellender Person möglich.
- Eine wiederholte Bewerbung mit einem Projekt, welches bereits in den vorangegangenen Jahren eingereicht worden ist, ist möglich
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Sie bewerben sich als einzelne Person oder Gruppe
Ein Stipendium ist eine personenbezogene Förderung. Daher sind nur natürliche Personen, der Zusammenschluss von natürlichen Personen und GbRs bestehend aus natürlichen Personen antragsberechtigte Rechtsformen. Die Gruppe bestätigt den Zusammenschluss von Künstler:innen (Frauen und TIN Personen) durch eine gemeinsame Erklärung. Besteht für die gesamte Gruppe bereits ein GbR-Vertrag, ist dieser mit dem Antrag einzureichen. Bei Gruppen müssen mehr als 50% der Gruppenmitglieder mit erstem Wohnsitz in Berlin gemeldet sein (bei einer Gruppe aus zwei Personen also beide Antragstellenden, bei Gruppen aus 3 Personen mindestens 2 Antragstellende etc.). Die Person, welche für die Gruppe den Antrag stellt, muss mit ihrem ersten Wohnsitz in Berlin gemeldet sein. -
Das Stipendium darf nur für künstlerische Filme beantragt werden
Das Stipendium darf für künstlerische Filmvorhaben jeder Gattung, Genre oder Filmlänge beantragt werden, jedoch nicht für Image- oder Kampagnenfilme oder Filme im Rahmen politischer Bildungsarbeit bzw. soziokultureller Arbeit. -
Das zu realisierende Vorhaben muss im Kinokontext präsentierbar sein
Die Realisierung reiner Videoinstallationen wird nicht gefördert, hierzu bitte die weiteren Ausschreibungen der Sparte Bildende Kunst beachten. -
Doppelförderung/zeitgleiche Förderungen oder Stipendien
Eine Bewerbung für das Arbeitsstipendium des Landes Berlin ist auch dann möglich, wenn sich für Stipendien anderer Fördermittelgeber beworben wird. Bei einer Zusage muss eine umgehende Mitteilung erfolgen, so dass geprüft werden kann, ob das Stipendium des Landes Berlin und das Stipendium eines anderen Fördermittelgebers kombinierbar ist. Für das Jahr 2027 bereits bewilligte Stipendien sind im Antragsformular anzugeben. Das Arbeitsstipendium ist mit anderen Stipendien des Landes Berlins bis zu einer Höhe von 24.000 Euro pro Jahr kombinierbar. -
Keine Immatrikulation oder Lehrtätigkeit als Professor/-in an Hochschule
Antragstellende dürfen bei Antragsstellung und im Förderzeitraum nicht immatrikuliert (dies gilt ebenfalls für eine Promotion) oder an einer Hochschule als Professor/-in (auch Gastprofessuren) tätig sein. - Nach Ende des Stipendiums ist ein Sachbericht/Evaluierungsbogen auszufüllen.
Erforderliche Unterlagen
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Antrag auf Förderung durch das Arbeitsstipendium im Bereich Film und Video für Filmemacher*innen
Sie können den Antrag ausschließlich online stellen.
- Bitte halten Sie alle erforderlichen Dokumente und Nachweise zum Hochladen im Format PDF, JPG, PNG bereit. Bitte beachten Sie die Beschränkungen zum Seitenumfang und zur Anzahl der Referenzfilme. Bewerbungen, welche die vorgegebene maximale Anzahl an Seiten und an drei Referenzfilmen überschreiten, führen zum formalen Ausschluss vom Juryverfahren im Sinne der Gleichbehandlung aller Antragstellenden.
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Antragsunterlagen Künstlerischer Lebenslauf, Arbeitsvorhaben, ggf. Projektbeteiligte, Links zu Film/Videoarbeiten (maximal 18 DIN A4-Seiten, maximal 15 MB, pdf-Datei)
- Zu den Antragsunterlagen zählen: Künstlerischer Lebenslauf mit Filmografie, Beschreibung des Arbeitsvorhabens, (Fakultativ) Liste der wichtigsten Projektbeteiligten des Arbeitsvorhabens und Links zu den Film-/Videoarbeiten.
- Auch für Gruppenbewerbungen beträgt die maximale Seitenanzahl 18 DIN A4-Seiten.
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Künstlerischer Lebenslauf mit Filmografie (unverbindliche Empfehlung maximal 3 DIN A4-Seiten)
Bitte jeweils die Art der Beteiligung vermerken wie z.B. Regie, Regieassistenz, Produzentin. -
Beschreibung des Arbeitsvorhabens (unverbindliche Empfehlung maximal 10 DIN- A4 Seiten, Bilder und Deckblätter zählen mit)
Als Hilfestellung können Ihnen hierzu die folgenden Fragen dienen:
- Mit welchem Vorhaben möchten Sie sich ggf. während der Stipendienzeit befassen? Kurze Inhaltsangabe und Beschreibung der ästhetischen Gestaltungsweise.
- Was ist das Besondere Ihrer künstlerischen Arbeit? Warum ist der Antrag zum jetzigen Zeitpunkt für Sie wichtig?
- Beschreiben Sie den Status Ihres Arbeitsvorhabens und welche Arbeitsschritte für die Stipendienzeit geplant sind.
- Bitte gehen Sie in der Beschreibung Ihres Vorhabens auch darauf ein, wie Sie die Öffentlichkeit erreichen wollen, in welchen Kontexten der fertige Film gezeigt werden soll und inwieweit Kooperationspartner involviert sein werden.
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(Fakultativ) Liste der wichtigsten Projektbeteiligten des Arbeitsvorhabens (unverbindliche Empfehlung maximal 2 DIN A4-Seiten)
Bitte jeweils die Art der Beteiligung vermerken. -
Links zu Film/Videoarbeiten (unverbindliche Empfehlung: maximal 3 DIN A4-Seiten)
Referenz auf die eigene künstlerische Filmarbeit, es kann auf maximal drei komplette Filme per Link verwiesen werden. Jede Filmlänge und jedes Genre sind erlaubt. Bitte stellen Sie sicher, dass die Links bis einschließlich Januar 2027 abrufbar sind. -
(Fakultativ) Weitere Unterlagen (maximal 5 MB, pdf-Datei)
z.B. Empfehlungsschreiben, Kooperationszusagen usw. -
Identitätsnachweis, Nachweis der Berliner Meldeadresse und der Aufenthaltserlaubnis (jpg-, png, pdf-Datei)
Der Nachweis muss von der antragstellenden Person und im Rahmen einer Gruppenbewerbung von allen Mitgliedern der Gruppe erbracht werden.
- Bei Bürger:innen mit deutscher Staatsbürgerschaft: Kopie des Personalausweises (Vorder- und Rückseite)
- Bei Bürger:innen aus EU-Staaten: Kopie des Personalausweises (Vorder- und Rückseite) oder Kopie des Reisepasses UND Meldebestätigung (siehe "Weiterführende Informationen")
- Bei Bürger:innen aus Nicht-EU-Staaten mit Aufenthaltstitelkarte: Die Aufenthaltstitelkarte (Vorder- und Rückseite) gilt als Ausweisdokument und als Meldebescheinigung sowie für den Nachweis des gültigen Aufenthaltstitels.
- Bürger:innen aus Nicht-EU-Staaten ohne Aufenthaltstitelkarte: Kopie des gültigen Personalausweises (Vorder- und Rückseite) oder Reisepasses UND Kopie der Meldebescheinigung (siehe "Weiterführende Informationen") UND Kopie des gültigen Aufenthaltstitels oder der Bescheinigung über das Aufenthaltsrecht (Vorder- und Rückseite)
- Bei Gruppenbewerbungen sind die Nachweise pro Person hochzuladen.
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Nur bei Gruppenbewerbungen (dort jedoch zwingend): GbR-Vertrag bei bestehender GbR oder Erklärung zum Zusammenschluss von Künstler*innen mit Unterschrift aller Gruppenmitglieder (max. 2 MB, pdf-Datei):
Die Erklärung muss – wie auch die Meldeadresse von allen Gruppenmitgliedern nachgewiesen werden muss – von allen beteiligten Antragstellenden unterzeichnet werden. Gibt es bereits einen GbR-Vertrag, reichen Sie bitte diesen in Kopie ein.
Gebühren
Keine
Rechtsgrundlagen
Durchschnittliche Bearbeitungszeit
5 Monate