Arbeitsstipendium im Bereich Film und Video für Filmemacher*innen beantragen

[Die Bewerbungsfrist ist am 30.09.2025 abgelaufen. Es können keine weiteren Anträge eingereicht werden.]

Die Arbeitsstipendien sind für die künstlerische Entwicklung von professionellen Filmemacher:innen (Frauen und TIN Personen - trans, inter und nicht-binäre Personen) bestimmt, die selbstgewählte Filmvorhaben realisieren wollen. Unterstützt werden zeitlich begrenzte Arbeitsvorhaben z.B. die Recherche und Stoffentwicklung, die Erstellung eines Drehbuchs, die Durchführung von Vorarbeiten, Dreharbeiten und Endfertigung von Filmen. Es können 4-monatige (8.000 Euro), 5-monatige (10.000 Euro) oder 6-monatige (12.000 Euro) Stipendien beantragt werden.

Ziel der Förderung
Gefördert werden Filmemacher:innen, die ihre künstlerische Fortbildung und Weiterbildung anstreben. Das selbstgewählte Filmvorhaben soll als Ziel haben, im Kinokontext präsentiert zu werden. Die Stipendien sollen die Künstler:innen in die Lage versetzen, sich für die Zeit der Förderung ohne wirtschaftlich-materiellen Zwang auf ihre künstlerische Arbeit konzentrieren zu können. Es sollen Künstler:innen gefördert werden, die ihre künstlerische Ausbildung abgeschlossen haben und/oder eine mehrjährige Tätigkeit als Filmemacher:in nachweisen können. Ein bereits abgeschlossener Film oder abgeschlossenes Drehbuch sind Voraussetzung für eine Bewerbung.

Verfahrensablauf
1. Stellen Sie einen Antrag auf Förderung durch das Arbeitsstipendium. Das ist ausschließlich online möglich.
  • Die Arbeitsstipendien werden in der Regel jeweils im August bis September des Jahres für das folgende Kalenderjahr ausgeschrieben.
  • Für alle Voraussetzungen und Bedingungen beachten Sie bitte das Informationsblatt zum Förderprogramm.
  • Das Antragsformular und die darin enthaltene Kurzbeschreibung des Arbeitsvorhabens müssen in deutscher Sprache ausgefüllt werden.
  • Alle Anlagen können auf Deutsch oder Englisch eingereicht werden.
2. Ihr Antrag wird geprüft.
  • Nur vollständig eingereichte und formal gültige Anträge werden zum Juryverfahren zugelassen.
  • Fehlende Unterlagen werden nicht nachgefordert
3. Ergebnis
  • Über die Bewerbungen entscheidet eine unabhängige Jury.
  • Über das Ergebnis der Jurysitzung werden alle Antragstellenden voraussichtlich bis Ende Februar 2026 per E-Mail informiert.
  • Die ausgewählten Stipendiat*innen erhalten per Post einen Stipendienbescheid. Angehängt ist eine Einverständniserklärung, die unbedingt ausgefüllt und unterschrieben zurückgesendet werden muss (vorab per E-Mail, anschließend das Original postalisch), bevor das Stipendium ausgezahlt werden kann.
  • Die Namen der geförderten Filmemacher:innen werden der Öffentlichkeit bekannt gegeben.

Voraussetzungen

  • Bewerbungen sind vom 19.08.2025 bis zum 30.09.2025 möglich
    Die Bewerbungsfrist endet am 30.09.2025 um 11:00 Uhr. Die Online-Anträge müssen bis 11:00 Uhr eingegangen sein. Nach 11:00 Uhr ist eine Absendung nicht mehr möglich, begonnene Übertragungen werden dann automatisch abgebrochen.
  • Sie sind professionelle Filmemacher:in
    Sie haben ihre künstlerische Ausbildung abgeschlossen und/oder können eine mehrjährige Tätigkeit als Filmemacher:in nachweisen.
  • Sie leben und arbeiten in Berlin
  • Es ist nur eine Bewerbung pro Antragsteller:in möglich
  • Eine wiederholte Bewerbung mit einem Projekt, welches bereits in den vorangegangenen Jahren eingereicht worden ist, ist möglich
  • Sie bewerben sich als einzelne Person oder Gruppe
    Ein Stipendium ist eine personenbezogene Förderung. Daher sind nur natürliche Personen, der Zusammenschluss von natürlichen Personen und GbRs bestehend aus natürlichen Personen antragsberechtigte Rechtsformen. Die Gruppe bestätigt den Zusammenschluss von Künstler:innen durch eine gemeinsame Erklärung. Besteht für die gesamte Gruppe bereits ein GbR-Vertrag, ist dieser mit dem Antrag einzureichen. Bei Gruppen müssen mehr als 50% der Gruppenmitglieder mit erstem Wohnsitz in Berlin gemeldet sein (bei einer Gruppe aus zwei Personen also beide Antragsteller:innen, bei Gruppen aus 3 Personen mindestens 2 Antragsteller*innen etc.).
  • Das Stipendium darf nur für künstlerische Filme beantragt werden
    Das Stipendium darf nur für künstlerische Filme, nicht für Image- oder Kampagnenfilme oder Filme im Rahmen politischer Bildungsarbeit bzw. soziokultureller Arbeit beantragt werden.
  • Das zu realisierende Vorhaben muss im Kinokontext präsentierbar sein
    Die Realisierung reiner Videoinstallationen wird nicht gefördert, hierzu bitte die weiteren Ausschreibungen der Sparte Bildende Kunst beachten.
  • Doppelförderung/zeitgleiche Förderungen oder Stipendien
    Eine Bewerbung für das Arbeitsstipendium des Landes Berlin ist auch dann möglich, wenn sich für Stipendien anderer Fördermittelgeber beworben wurde/wird. Bei einer Zusage muss eine umgehende Mitteilung erfolgen, so dass geprüft werden kann, ob das Stipendium des Landes Berlin und das Stipendium eines anderen Fördermittelgebers kombinierbar sind. Für das Jahr 2026 bereits bewilligte Stipendien sind im Antragsformular anzugeben. Das Arbeitsstipendium ist mit anderen Stipendien des Landes Berlins bis zu einer Höhe von 24.000 Euro pro Jahr kombinierbar
  • Keine Immatrikulation oder Lehrtätigkeit als Professor/-in an Hochschule
    Antragstellende dürfen bei Antragsstellung und im Förderzeitraum nicht immatrikuliert (dies gilt ebenfalls für eine Promotion) oder an einer Hochschule als Professor/-in tätig sein.

Erforderliche Unterlagen

  • Antrag auf Förderung durch das Arbeitsstipendium im Bereich Film und Video für Filmemacher*innen
    • Sie können den Antrag ausschließlich online stellen.
    • Bitte halten Sie alle erforderlichen Dokumente und Nachweise zum Hochladen im Format PDF, JPG, PNG bereit. Bitte beachten Sie die Beschränkungen zum Seitenumfang der Anlagen und zur Anzahl der Referenzfilme und Filmausschnitte. Bewerbungen, welche die vorgegebene maximale Anzahl an Seiten, Referenzfilmen und Filmausschnitten überschreiten, führen zum formalen Ausschluss vom Juryverfahren im Sinne der Gleichbehandlung aller Antragsteller:innen.
  • Antragsunterlagen DOKU (maximal 15 DIN A4-Seiten, maximal 15 MB, pdf-Datei)
    • Zu den Antragsunterlagen zählen: Künstlerischer Lebenslauf mit Filmografie, Beschreibung des Arbeitsvorhabens, (Fakultativ) Liste der wichtigsten Projektbeteiligten des Arbeitsvorhabens.
    • Auch für Gruppenbewerbungen beträgt die maximale Seitenanzahl 15 DIN A4-Seiten.
  • Künstlerischer Lebenslauf mit Filmografie (unverbindliche Empfehlung maximal 3 DIN A4-Seiten)
    Bitte jeweils die Art der Beteiligung vermerken wie z.B. Regie, Regieassistenz, Produzentin.
  • Beschreibung des Arbeitsvorhabens (unverbindliche Empfehlung maximal 10 DIN- A4 Seiten, Bilder und Deckblätter zählen mit)
    Als Hilfestellung können Ihnen hierzu die folgenden Fragen dienen:
    • Mit welchem Vorhaben möchten Sie sich ggf. während der Stipendienzeit befassen? Kurze Inhaltsangabe und Beschreibung der ästhetischen Gestaltungsweise.
    • Was ist das Besondere Ihrer künstlerischen Arbeit? Warum ist der Antrag zum jetzigen Zeitpunkt für Sie wichtig?
    • Bitte gehen Sie in der Beschreibung Ihres Vorhabens auch darauf ein, wie Sie die Öffentlichkeit erreichen wollen, in welchen Kontexten der fertige Film gezeigt werden soll und inwieweit Kooperationspartner involviert sein werden.
  • (Fakultativ) Liste der wichtigsten Projektbeteiligten des Arbeitsvorhabens (unverbindliche Empfehlung maximal 2 DIN A4-Seiten)
    Bitte jeweils die Art der Beteiligung vermerken.
  • Links zu Film/Videoarbeiten (maximal 3 MB, pdf-Datei)
    Referenz auf die eigene künstlerische Filmarbeit, es kann auf maximal zwei komplette Filme und maximal zwei Filmausschnitte (mit jeweils maximal 10 Minuten Länge) per Link verwiesen werden. Jedes Genre ist erlaubt. Bitte stellen Sie sicher, dass die Links bis einschließlich Januar 2026 abrufbar sind.
  • (Fakultativ) Weitere Unterlagen (maximal 5 MB, pdf-Datei)
    z.B. Empfehlungsschreiben, Kooperationszusagen usw.
  • Identitätsnachweis, Nachweis der Berliner Meldeadresse und der Aufenthaltserlaubnis (jpg-, png, pdf-Datei)
    Der Nachweis muss von der antragstellenden Person und im Rahmen einer Gruppenbewerbung von allen Mitgliedern der Gruppe erbracht werden.
    • Bei Bürger:innen mit deutscher Staatsbürgerschaft: Kopie des Personalausweises (Vorder- und Rückseite)
    • Bei Bürger:innen aus EU-Staaten: Kopie des Personalausweises (Vorder- und Rückseite) oder Kopie des Reisepasses UND Meldebestätigung (siehe "Weiterführende Informationen")
    • Bei Bürger:innen aus Nicht-EU-Staaten mit Aufenthaltstitelkarte: Die Aufenthaltstitelkarte (Vorder- und Rückseite) gilt als Ausweisdokument und als Meldebescheinigung.
    • Bürger:innen aus Nicht-EU-Staaten ohne Aufenthaltstitelkarte: Kopie des gültigen Personalausweises (Vorder- und Rückseite) oder Reisepasses und Kopie der Meldebescheinigung (siehe "Weiterführende Informationen") und Kopie des gültigen Aufenthaltstitels oder der Bescheinigung über das Aufenthaltsrecht (Vorder- und Rückseite)
    • Bei Gruppenbewerbungen sind die Nachweise pro Person hochzuladen.
    • Hinweis: Die im Online-Antrag angegebene Adresse muss mit dem Nachweis der Berliner Meldeadresse übereinstimmen.
  • Nur bei Gruppenbewerbungen (dort jedoch zwingend): GbR-Vertrag bei bestehender GbR oder Erklärung zum Zusammenschluss von Künstler*innen mit Unterschrift aller Gruppenmitglieder (max. 2 MB, pdf-Datei):
    Die Erklärung muss – wie auch die Meldeadresse von allen Gruppenmitgliedern nachgewiesen werden muss – von allen beteiligten Antragsteller:innen unterzeichnet werden. Gibt es bereits einen GbR-Vertrag, reichen Sie bitte diesen in Kopie ein.

Gebühren

Keine

Durchschnittliche Bearbeitungszeit

5 Monate

Für Sie zuständig