Recherchestipendium Bildende Kunst beantragen

Das Recherchestipendium Bildende Kunst soll Sie dabei unterstützen, Ihre künstlerische/kuratorische Arbeit weiterzuentwickeln. Der Bereich der zeitgenössischen Bildenden Kunst umfasst Arbeiten auf Papier/Zeichnung, Bildhauerei, künstlerischer Film/Video, Installation, interdisziplinäre Kunst, Klangkunst, Urban Art/Kunst im Stadtraum, künstlerische Fotografie, Malerei, digitale Kunst/Medienkunst und Performance. Die Recherchestipendien sind mit jeweils 8.000 Euro dotiert und werden in Raten von September bis Dezember ausgezahlt. Kriterien für die Vergabe eines Stipendiums sind in erster Linie die Qualität bisheriger künstlerischer/kuratorischer Arbeiten und die Qualität des Recherchevorhabens.

Ziel und Zweck der Förderung

Die künstlerische/kuratorische Entwicklung setzt insbesondere die Möglichkeit zur Erschließung neuer eigener Ideen und Ansätze voraus. Aus diesem Grund soll den Stipendiatinnen und Stipendiaten die Möglichkeit zur Durchführung selbstgewählter Recherchevorhaben gegeben werden, z.B.:
  • zur Recherche oder Vorarbeit an einem bestimmten Thema
  • zur Entwicklung von Projekten
  • zur Erschließung neuer/anderer Arbeitstechniken
  • zur Fortführung bzw. Vollendung bestimmter Arbeiten
  • zur Vermittlung, Dokumentation oder Publikation etc.
Verfahrensablauf

1. Stellen Sie einen Antrag auf Förderung durch das Recherchestipendium. Das ist ausschließlich online möglich.
  • Die Recherchestipendien werden in der Regel jeweils im Frühjahr des Antragsjahres ausgeschrieben.
  • Für alle Voraussetzungen und Bedingungen beachten Sie bitte das Informationsblatt zum Förderprogramm.
  • Das Online-Antragsformular und die darin enthaltene Kurzbeschreibung des Recherchevorhabens müssen in deutscher Sprache ausgefüllt werden. Der künstlerische Lebenslauf mit Portfolio kann ggf. auf Englisch eingereicht werden.
2. Ihr Antrag wird geprüft.
  • Nur vollständig eingereichte und formal gültige Anträge werden zum Vergabeverfahren zugelassen.
  • Fehlende Unterlagen werden nicht nachgefordert.
3. Ablauf des teil-randomisierten Vergabeverfahrens
In 2025 werden die Recherchestipendien erstmalig über ein teil-randomisiertes* Vergabeverfahren vergeben. (*Definition: Etwas wird zum Teil durch Zufall entschieden.) Die Einführung ist ein Pilot der Senatsverwaltung für Kultur.

  • Künstler/innen, Kurator/innen (Einzelpersonen/Gruppen) reichen online einen Antrag ein.
  • Die Jury wählt alle Anträge aus, die den fachlichen Kriterien des Förderprogramms entsprechen.
  • Alle durch die Jury ausgewählten Anträge werden durch die Senatsverwaltung für Kultur abschließend formal geprüft.
  • Für die Vergabe der Stipendien werden die verbliebenen zulässigen Anträge mittels digitalem Losverfahren ausgelost.
4. Ergebnis
  • Über das Ergebnis des Vergabeverfahrens werden alle Antragstellenden voraussichtlich im Juli 2025 per E-Mail informiert.
  • Ausgewählte Stipendiat/innen erhalten per Post einen Stipendienbescheid. Angehängt ist eine Einverständniserklärung, die Sie unbedingt ausfüllen und unterschrieben (im Original postalisch) zurücksenden müssen, bevor das Stipendium ausgezahlt werden kann.
  • Die Namen der geförderten Künstler/innen, Kurator/innen sowie Gruppen werden der Öffentlichkeit bekannt gegeben.

Sie können diese Dienstleistung auch online in Anspruch nehmen

Online-Abwicklung

Voraussetzungen

  • Bewerbungen sind ab Anfang Februar 2025 bis zum 18.03.2025 möglich.
    Die Bewerbungsfrist endet am 18.03.2025 um 11:00 Uhr. Die Online-Anträge müssen bis 11:00 Uhr eingegangen sein. Nach 11:00 Uhr ist eine Absendung nicht mehr möglich, begonnene Übertragungen werden dann automatisch abgebrochen.
  • Sie leben und arbeiten in Berlin
  • Nur ein Antrag pro Person möglich.
  • Bewerbungen sind jährlich möglich.
    Personen, die sich zuletzt für das Recherchestipendium 2024 beworben haben, können sich erneut bewerben.
  • Sie haben eine künstlerische Ausbildung abgeschlossen und/oder können eine mehrjährige künstlerische/kuratorische Tätigkeit auf dem Gebiet der bildenden Kunst nachweisen
  • Präsentation an Orten der Bildenden Kunst
    Gefördert werden nur Bildende Künstlerinnen und Künstler sowie Kuratorinnen und Kuratoren, die nachweislich Ihre Arbeiten professionell an Orten der Bildenden Kunst im Rahmen von Ausstellungskontexten präsentieren (Museen, Ausstellungsräume, Projekträume etc.).
  • Arbeitsschwerpunkt in der Bildenden Kunst
    Bei spartenübergreifend arbeitenden Künstlerinnen und Künstlern, Kuratorinnen oder Kuratoren muss der Arbeitsschwerpunkt im Bereich der Bildenden Kunst liegen.
  • Antrag in deutscher Sprache
    Der Antrag selbst muss in deutscher Sprache ausgefüllt und eingereicht werden. Die Anlagen können englischsprachig sein.
  • Sie bewerben sich als einzelne Person oder Gruppe (GbR)
    Ein Stipendium ist eine personenbezogene Förderung. Daher sind nur natürliche Personen und GbR antragsberechtigte Rechtsformen. Die GbR kann bereits bestehen, oder die Gruppen können sich zum Zweck der Antragstellung zu einer GbR zusammenschließen. Bei Gruppen müssen mehr als 50% der Gruppenmitglieder mit 1. Wohnsitz in Berlin gemeldet sein (bei einer Gruppe aus 2 Personen also beide, bei Gruppen aus 3 Personen mindestens 2 etc.).
  • Doppelförderung/zeitgleiche Förderungen oder Stipendien
    • Eine Bewerbung für das Recherchestipendium ist möglich, auch wenn Sie sich für andere Stipendien beworben haben. Sie müssen allerdings mitteilen, wenn Sie eine Zusage für ein anderes Stipendium erhalten, so dass geprüft werden kann, ob beide kombinierbar sind.
    • Kombinationen mit Projektförderung sind zulässig. Eine Förderung ist grundsätzlich ausgeschlossen, wenn die Künstler/innen für das Förderjahr bereits ein Stipendium der Stiftung Kunstfonds erhalten haben.
    • Mit anderen Stipendien hier nicht benannter in- und ausländischer Förderer ist das Recherchestipendium frei kombinierbar. Bitte informieren Sie sich in diesem Fall unbedingt, ob durch die Förderbedingungen des anderen Stipendiums eine gleichzeitige Annahme ausgeschlossen wird.
  • Keine Immatrikulation oder Lehrtätigkeit als Professor/in an Hochschule
    Antragstellende dürfen zum Zeitpunkt der Antragstellung und im Förderzeitraum nicht an einer Hochschule immatrikuliert (auch mit dem Ziel der Promotion) oder an einer Hochschule als Professor/in tätig sein.
  • Für die Online-Antragstellung: Online-Ausweisfunktion (eID) (optional)
    Hierfür benötigen Sie (Nutzung nur für Einzelpersonen möglich):
    • Ihren elektronischen Personalausweis, die Unionsbürgerkarte (eID-Karte) oder den elektronischen Aufenthaltstitel (eAT), jeweils mit aktivierter Online-Ausweisfunktion (eID), und Ihre PIN,
    • ein externes Kartenlesegerät oder ein modernes, NFC-fähiges Smartphone mit Android- oder iOS-Betriebssystem
    • die Software "AusweisApp"

Erforderliche Unterlagen

  • Antrag auf Förderung durch das Recherchestipendium Bildende Kunst
    ausschließlich online möglich
    • Bitte halten Sie alle erforderlichen Dokumente und Nachweise zum Hochladen im Format PDF bereit.
  • Künstlerischer Lebenslauf mit Portfolio (max. 10 MB, pdf-Datei, max. 10 DinA4-Seiten)
    • In dieser zusammengefassten Datei (vorzugsweise im Querformat) sollten im Portfolio-Teil Fotos oder sonstiges Bildmaterial abgeschlossener Arbeiten/Ausstellungen etc. dargestellt werden. Bei Film- und Videomaterial sollten im Portfolio Stills und eine kurze Beschreibung der Arbeit inklusive aufrufbarer Links (Vimeo o. ä.) angegeben werden.
    • Bitte konzentrieren Sie sich auf Arbeiten aus den letzten drei Jahren! Für den CV-Teil bitte einschließlich Stipendien, Auszeichnungen, Liste der Ausstellungen und Ausstellungsbeteiligungen. Bei Gruppenbewerbungen sind die Lebensäufe in einer Datei zusammenzuführen. Auch für Gruppenbewerbungen beträgt die maximale Seitenanzahl 10 DinA4-Seiten.
    • Künstlerische Lebensläufe mit Portfolios mit einer Länge von zusammen mehr als 10 DIN A4-Seiten werden nicht akzeptiert. Ein Deckblatt ist nicht vorgesehen. Der entsprechende Antrag wird im Sinne der Gleichbehandlung aller Antragsteller/innen ggf. formal ausgeschlossen.
  • Identitätsnachweis und Nachweis des Hauptwohnsitzes in Berlin mit konkreter Meldeadresse
    • eine Kopie beider Seiten des Personalausweises, falls dieser Ihre Meldeadresse enthält, oder
    • eine Kopie der Seite aus Ihrem Reisepass oder Passersatz plus Meldebescheinigung (ggf. für alle Gruppenmitglieder) oder eine Kopie der Meldebestätigung des Einwohnermeldeamtes
    • Bei Nicht-EU-Bürgerinnen und -Bürgern zusätzlich: Kopie des Aufenthaltstitels oder der Bescheinigung über das Aufenthaltsrecht (falls nicht im Pass enthalten).
  • Nur bei Gruppenbewerbungen: GbR-Vertrag bei bestehender GbR ODER GbR-Erklärung mit Unterschrift aller Gruppenmitglieder
    Die Erklärung muss – wie auch die Meldeadresse von allen Gruppenmitgliedern nachgewiesen werden muss – ggf. von allen beteiligten Antragsteller*innen unterzeichnet werden. Gibt es bereits einen GbR-Vertrag, reichen Sie bitte diesen in Kopie ein.

Gebühren

Keine

Durchschnittliche Bearbeitungszeit

4-5 Monate

Für Sie zuständig

Bürgertelefon 115

Bürgertelefon 115 - Ihr telefonischer Zugang zur Verwaltung: (030) 115; Montag - Freitag, 07:00 - 18:00 Uhr
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