Arbeitsstipendium Bildende Kunst beantragen
Das Arbeitsstipendium im Bereich der zeitgenössischen Bildenden Kunst soll Sie dabei unterstützen, Ihre Arbeit künstlerisch weiterzuentwickeln. Der Bereich der zeitgenössischen Bildenden Kunst umfasst Arbeiten auf Papier/Zeichnung, Bildhauerei, künstlerischer Film/Video, Installation, interdisziplinäre Kunst, Klangkunst, Urban Art/Kunst im Stadtraum, Künstlerische Fotografie, Malerei, digitale Kunst/Medienkunst und Performance. Die Arbeitsstipendien sind mit jeweils 16.000 Euro bzw. 24.000 Euro dotiert und werden in Raten à 2.000 Euro über einen Zeitraum von 8 bzw. 12 Monaten gezahlt. Kriterien für die Vergabe eines Stipendiums sind in erster Linie die Qualität, Gestaltungskraft und Kontinuität bisheriger künstlerischer Arbeiten.
Ziel der Förderung
Gefördert werden professionell arbeitende Künstlerinnen und Künstler sowie künstlerische Gruppen, die ihre künstlerische Weiterentwicklung oder bestimmte Arbeitsvorhaben wie zum Beispiel die Arbeit an einem bestimmten Thema, Erschließung neuer/anderer Arbeitstechniken etc. anstreben.
Verfahrensablauf
1. Stellen Sie einen Antrag auf Förderung durch das Arbeitsstipendium. Das ist ausschließlich online möglich.
Ziel der Förderung
Gefördert werden professionell arbeitende Künstlerinnen und Künstler sowie künstlerische Gruppen, die ihre künstlerische Weiterentwicklung oder bestimmte Arbeitsvorhaben wie zum Beispiel die Arbeit an einem bestimmten Thema, Erschließung neuer/anderer Arbeitstechniken etc. anstreben.
Verfahrensablauf
1. Stellen Sie einen Antrag auf Förderung durch das Arbeitsstipendium. Das ist ausschließlich online möglich.
- Die Arbeitsstipendien werden in der Regel jeweils im Sommer des laufenden Jahres für das kommende Kalenderjahr ausgeschrieben.
- Für alle Voraussetzungen und Bedingungen beachten Sie bitte das Informationsblatt zum Förderprogramm.
- Das Antragsformular und die darin enthaltene Kurzbeschreibung des Arbeitsvorhabens müssen in deutscher Sprache ausgefüllt werden. Die Anlagen können englischsprachig sein.
- Nur vollständig eingereichte und formal gültige Anträge werden zum Juryverfahren zugelassen.
- Fehlende Unterlagen werden nicht nachgefordert.
- Über das Ergebnis der Jurysitzung werden alle Antragstellenden voraussichtlich Ende Dezember 2025 per E-Mail informiert.
- Ausgewählte Stipendiatinnen und Stipendiaten erhalten per Post einen Stipendienbescheid. Angehängt ist eine Einverständniserklärung, die Sie unbedingt ausfüllen und unterschrieben zurücksenden müssen (im Original postalisch), bevor das Stipendium ausgezahlt werden kann.
- Die Namen der geförderten Künstlerinnen und Künstler sowie Gruppen werden der Öffentlichkeit bekannt gegeben.
Sie können diese Dienstleistung auch online in Anspruch nehmen
Online-Abwicklung
Voraussetzungen
-
Bewerbungen sind ab 07.07.2025 bis 03.09.2025 möglich.
Die Bewerbungsfrist endet am 03.09.2025 um 11:00 Uhr. Die Online-Anträge müssen bis 11:00 Uhr eingegangen sein. Nach 11:00 Uhr ist eine Absendung nicht mehr möglich, begonnene Übertragungen werden dann automatisch abgebrochen. - Sie leben und arbeiten in Berlin
- Sie haben eine künstlerische Ausbildung abgeschlossen und/oder können eine mehrjährige künstlerische Tätigkeit auf dem Gebiet der bildenden Kunst nachweisen
-
Präsentation an Orten der Bildenden Kunst
Gefördert werden nur Bildende Künstlerinnen und Künstler, die nachweislich ihre Arbeiten professionell an Orten der Bildenden Kunst im Rahmen von Ausstellungskontexten präsentieren (Museen, Ausstellungsräume, Projekträume etc.). -
Arbeitsschwerpunkt in der Bildenden Kunst
Bei spartenübergreifend arbeitenden Künstlerinnen und Künstlern, muss der Arbeitsschwerpunkt im Bereich der Bildenden Kunst liegen. -
Antrag in deutscher Sprache
Der Antrag selbst muss in deutscher Sprache ausgefüllt und eingereicht werden. Die Anlagen können englischsprachig sein. -
Sie bewerben sich als einzelne Person oder Gruppe (GbR)
Ein Stipendium ist eine personenbezogene Förderung. Daher sind nur natürliche Personen und GbR antragsberechtigte Rechtsformen. Aus den eingereichten Unterlagen muss ersichtlich sein, dass die Gruppen seit mindestens 2 Jahren überwiegend zusammenarbeiten. Gruppen, die sich erst zum Zweck der Antragstellung neu zusammenschließen, sind nicht antragsberechtigt. Bei Gruppen müssen mehr als 50% der Gruppenmitglieder mit 1. Wohnsitz in Berlin gemeldet sein (bei einer Gruppe aus 2 Personen also beide, bei Gruppen aus 3 Personen mindestens 2 etc.). -
Doppelförderung/zeitgleiche Förderungen oder Stipendien
- Eine Bewerbung für das Arbeitsstipendium ist möglich, auch wenn Sie sich für andere Stipendien beworben haben. Sie müssen allerdings mitteilen, wenn Sie eine Zusage für ein anderes Stipendium erhalten, so dass geprüft werden kann, ob beide kombinierbar sind. Das Arbeitsstipendium ist mit Ausnahme des Recherchestipendiums Bildende Kunst mit anderen Stipendien des Landes Berlins bis zu einer Höhe von 24.000 Euro pro Jahr kombinierbar.
- Eine Förderung ist grundsätzlich ausgeschlossen, wenn die Künstler/innen für das Förderjahr bereits ein Stipendium der Stiftung Kunstfonds Bonn erhalten haben.
- Mit anderen Stipendien hier nicht benannter in- und ausländischer Förderer ist das Arbeitsstipendium frei kombinierbar. Bitte informieren Sie sich in diesem Fall unbedingt, ob durch die Förderbedingungen des anderen Stipendiums eine gleichzeitige Annahme ausgeschlossen wird.
- Kombinationen mit Projektförderung sind zulässig.
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Keine Immatrikulation und Lehrtätigkeit als Professor/-in an einer Hochschule
Antragstellende dürfen zum Zeitpunkt der Antragstellung und im Förderzeitraum nicht immatrikuliert sein (auch nicht mit dem Ziel der Promotion) oder an einer Hochschule als Professor/in tätig sein.
Erforderliche Unterlagen
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Antrag auf Förderung durch das Arbeitsstipendium Bildende Kunst
Sie können den Antrag ausschließlich online stellen.
Bitte halten Sie alle erforderlichen Dokumente und Nachweise zum Hochladen im Format PDF bereit. -
Ausführliche Erläuterung Arbeitsvorhaben (max. 5 MB, PDF-Datei, max. 2 DIN-A4 Seiten)
Als Hilfestellung können Ihnen hierzu die folgenden Fragen dienen:
1. Was ist das Besondere Ihrer künstlerischen Arbeit?
2. Warum ist der Antrag zum jetzigen Zeitpunkt für Sie wichtig?
3. Mit welchem Vorhaben möchten Sie sich ggf. während der Stipendienzeit befassen?
Für Bewerbungen von Gruppen gilt ebenfalls die maximale Seitenzahl von 2 DIN-A4 Seiten. -
Künstlerischer Lebenslauf mit Portfolio (max. 10 MB, PDF-Datei, max. 10 DIN-A4 Seiten)
- In dieser zusammengefassten Datei sollten im Portfolio-Teil Fotos oder sonstiges Bildmaterial abgeschlossener Arbeiten/Ausstellungen etc. dargestellt werden. Bei Film- und Videomaterial sollten im Portfolio Stills und eine kurze Beschreibung der Arbeit inklusive aufrufbarer Links (Vimeo o. Ä.) angegeben werden.
- Bitte konzentrieren Sie sich auf Arbeiten aus den letzten drei Jahren! Im CV-Teil bitte Stipendien, Auszeichnungen, Liste der Ausstellungen und Ausstellungsbeteiligungen nennen.
- Bei Gruppenbewerbungen sind die Lebensläufe in einer Datei zusammenzuführen. Auch für Gruppenbewerbungen beträgt die maximale Seitenanzahl 10 DIN-A4 Seiten.
- Künstlerische Lebensläufe mit Portfolios mit einer Länge von mehr als 10 DIN-A4 Seiten werden nicht akzeptiert. Ein Deckblatt ist nicht vorgesehen. Bitte beachten Sie ebenfalls, dass die Datei einen CV-Teil und einen Portfolio-Teil enthalten muss. Der entsprechende Antrag wird im Sinne der Gleichbehandlung aller Antragstellenden formal ausgeschlossen.
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Identitätsnachweis, Nachweis des Hauptwohnsitzes in Berlin und ggf. Nachweis der Aufenthaltserlaubnis
- eine Kopie beider Seiten des Personalausweises, falls dieser Ihre Meldeadresse enthält, oder
- eine Kopie der Seite aus Ihrem Reisepass oder Passersatz plus der Meldebescheinigung (siehe "Weiterführende Informationen")
- Bei Nicht-EU-Bürgerinnen und -Bürgern zusätzlich: Kopie des Aufenthaltstitels oder der Bescheinigung über das Aufenthaltsrecht (falls nicht im Pass enthalten). Hinweis: Die Aufenthaltstitelkarte gilt als Ausweisdokument und als Meldebescheinigung. Laden Sie bitte die entsprechende Seite mit Berliner Anschrift hoch.
- Bei Gruppenbewerbungen sind die Nachweise jeweils pro Person hochzuladen.
-
Nur bei Gruppenbewerbungen (dort jedoch zwingend): GbR-Vertrag bei bestehender GbR oder GbR-Erklärung mit Unterschrift aller Gruppenmitglieder
Die Erklärung muss – wie auch die Meldeadresse von allen Gruppenmitgliedern nachgewiesen werden muss – von allen beteiligten Antragstellenden unterzeichnet werden. Gibt es bereits einen GbR-Vertrag, reichen Sie bitte diesen in Kopie ein.
Gebühren
Keine
Rechtsgrundlagen
Durchschnittliche Bearbeitungszeit
5-6 Monate
Weiterführende Informationen
- Informationsblatt zum Arbeitsstipendium Bildende Kunst (Senatsverwaltung für Kultur)
- Information Sheet - Berlin’s Visual Arts Work Grant (Senate Department for Culture)
- FAQ: Bewerbungsvoraussetzungen (Senatsverwaltung für Kultur)
- FAQ: Antragsformalia (Senatsverwaltung für Kultur)
- FAQ: Nach dem Einreichen des Antrags (Senatsverwaltung für Kultur)
- Meldebescheinigung beantragen (Dienstleistung)