Namensrechtliche Erklärung - Geschlechtsangepasste Form des Ehenamens nach sorbischer Tradition und ausländischen Rechtsordnungen am Standort Standesamt Neukölln

Aktuelle Hinweise zu diesem Standort

Zahlung:
Bei uns können Sie mit der Giro Card und allen gängigen Kredit- und Debitkarten ausschließlich mit PIN bezahlen. Die Karte muss in das Lesegerät gesteckt werden und darf nicht nur aufgelegt werden, da sonst keine PIN Abfrage erfolgt! Kontaktloses Bezahlen mit Girocard und Kreditkarten sowie mit dem Smartphone oder auch der Smartwatch wird nicht akzeptiert.

Sprechzeiten:
Im Standesamt Neukölln finden derzeit keine offenen Sprechstunden statt. Eine persönliche Vorsprache für alle Anliegen ist nur nach vorheriger telefonischer Terminvereinbarung möglich, insbesondere bei notwendigen persönlichen Vorsprachen zur Erstbeurkundung eines im Bezirk Neukölln geborenen Kindes. Siehe untenstehende Kontaktdaten.

Hinweis zu den Eheschließungen:
Aufgrund der begrenzten Räumlichkeiten sind nur das Brautpaar und 22 Gäste zugelassen. Zu diesen Gästen zählen auch die Trauzeugen, fotografierende Personen und Kinder! Darüber hinaus eingeladene sonstige Gäste oder Gratulant_innen dürfen das Gelände der Blaschkoallee 32 nicht betreten und werden gebeten, sich nicht vor dem Eingang zu versammeln.

Sie erreichen unsere Abteilungen wie folgt:

Eheregister, Anmeldung zur Eheschließung
ehe@bezirksamt-neukoelln.de oder 030 90239-2626, -3504, -2209, -2658.
Geburtenregister, Anmeldung Neugeburten
geburten@bezirksamt-neukoelln.de oder (030) 115.
Sterberegister
sterbe@bezirksamt-neukoelln.de oder (030) 115.
Urkundenstelle, Ausstellung von Urkunden
urkunden@bezirksamt-neukoelln.de oder (030) 115.

Bitte geben Sie bei E-Mail-Kontakt eine Rückrufnummer an.

Wir bitten um Ihr Verständnis.

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Kontakt

Öffnungszeiten

  • Montag

      Anmeldung von Geburten, Urkundenstelle, Familienbuchabteilung, Anmeldung zur Eheschließung sowie Anmeldung von Sterbefällen:
      08:30-13:00 Uhr
  • Dienstag

      Anmeldung von Geburten, Urkundenstelle, Familienbuchabteilung, Anmeldung zur Eheschließung, Anmeldung von Sterbefällen sowie behördliche Namensänderungen:
      08:30 bis 13:00
  • Mittwoch

      Keine Sprechstunde
  • Donnerstag

      Anmeldung von Geburten, Urkundenstelle, Familienbuchabteilung, Anmeldung zur Eheschließung, Anmeldung von Sterbefällen sowie Behördliche Namensänderungen:
      14:00-18:00 Uhr
  • Freitag

      Anmeldung von Sterbefällen:
      08:30-13:00 Uhr

      Alle anderen Abteilungen:
      Keine Sprechstunde

Verkehrsanbindungen

Bus
  • Riesestr.: 170 Buschkrug: 171
U-Bahn
  • U Blaschkoallee: U7

Hinweise zur Anschrift des Standorts

Zugang über Haus 5
Wegweiser durch das Haus:
Anmeldung für Eheschließungen/ Lebenspartnerschaften: Zimmer 204 (1.OG)
Eheschließungen/ Begründung Lebenspartnerschaften: Zimmer 203 oder 209 (1.OG)
Eheregister ab 1958/ Familienbuchabteilung: Zimmer 233 (1.OG)
Geburtenregisterabteilung: Zimmer 212 (1.OG)
Sterberegisterabteilung: Zimmer 229 (1.OG)
Urkundenstelle/ Archiv: Zimmer 129 (EG)
Behördliche Namensänderungen/ Anmeldung: Zimmer 129 (EG)

Sonstige Hinweise zum Standort

Telefonische Erreichbarkeit:
Eheschließungen: (030) 90239-2626, -2209, -2480 , -1395, -2658
Eheregister/ Familienbuchabteilung: (030) 90239-2698, -2147
Geburtenregisterabteilung: (030) 90239-115
Sterberegisterabteilung: (030) 90239-115 / Bestatterhotline: (030) 90239-2227, -2684, -2993
Urkundenstelle: (030) 90239-115
Behördliche Namensänderungen: (030) 90239-2227, -3501

Zahlungsmöglichkeiten

  • Girocard (mit PIN)

Dienstleistungsbeschreibung

Namensrechtliche Erklärung - Geschlechtsangepasste Form des Ehenamens nach sorbischer Tradition und ausländischen Rechtsordnungen

Ehepaare können ihren Ehenamen in einer geschlechtsangepassten Form führen. Dies gilt für Personen der sorbischen Volksgruppe sowie für Menschen, deren Heimatstaat eine geschlechtsangepasste Namensführung vorsieht oder deren Name traditionell in einem anderen Staat in geschlechtsspezifischer Form geführt wird.

Die Erklärung zur geschlechtsangepassten Namensform muss von dem Ehegatten abgegeben werden, der die Änderung wünscht. Die Zustimmung des anderen Ehegatten ist nicht erforderlich. Sie kann einmalig widerrufen werden. Danach ist eine erneute Bestimmung einer geschlechtsangepassten Form des Namens nicht mehr zulässig. Ohne Erklärung bleibt der Ehename unverändert.

Die Erklärung kann vor oder nach der Eheschließung abgegeben werden. Auch bei im Ausland geschlossenen Ehen ist eine nachträgliche Anpassung möglich, sofern sie nicht bereits bei der Eheschließung erfolgte.

Voraussetzungen

  • Bestehende Ehe
    Die Namensanpassung kann bei oder nach der Eheschließung erklärt werden. Nach einer Auflösung der Ehe ist sie weiterhin möglich, solange der Ehename beibehalten wird.
  • Zugehörigkeit oder Herkunft
    Eine der folgenden Voraussetzungen muss zusätzlich vorliegen:
    • Einer der Ehegatten gehört dem sorbischen Volk an.
    • Der Ehegatte hat einen Migrationshintergrund und sein Herkunftsstaat sieht die Führung eines geschlechtsspezifischen Namens vor.
    • Der Ehename wird traditionell in einer ausländischen Rechtsordnung in geschlechtsspezifischer Form geführt.
  • Öffentliche Beglaubigung
    Die Erklärung zur Führung des geschlechtsangepassten Ehenamens muss öffentlich beglaubigt werden.
  • Dolmetscher
    Ist eine der erklärenden Personen der deutschen Sprache nicht ausreichend mächtig, muss auf deren Veranlassung und deren Kosten ein Dolmetscher hinzugezogen werden.

Erforderliche Unterlagen

  • Erklärung über die Anpassung des Ehenamens an die geschlechtsspezifische Form (Ehenamenserklärung)
    Die Erklärung können Sie vor Ort abgeben.
  • Personalausweis oder Reisepass der erklärenden Person
  • Eheurkunde (falls erforderlich)
    Bei einer Eheschließung im Ausland ist zusätzlich eine amtliche Übersetzung erforderlich. Nicht jedoch für den Fall, dass es sich um eine internationale (mehrsprachige Urkunde) handelt.

Gebühren

  • Keine: für eine Ehenamenserklärung im Rahmen der Eheschließung
  • 25,00 Euro: für eine nachträgliche Ehenamenserklärung
  • 12,00 Euro: Bescheinigung über die Namensführung

Hinweise zur Zuständigkeit

Standesamt, welches das Eheregister führt
Wirksam wird die Ehenamensbestimmung bei dem deutschen Standesamt, bei welchem die Ehe geschlossen wurde und das Eheregister geführt wird.

Standesamt des Wohnsitzes
Abgegeben werden kann die Erklärung auch bei dem Standesamt des Wohnsitzes. Bei Eheschließungen im Ausland ist ebenfalls das Standesamt des Wohnsitzes zuständig.