eID-Karte für EU/EWR-Bürger/innen - Änderung der Adresse beantragen am Standort Bürgeramt 2.0 Ausbildungsbürgeramt Schlesische Str.
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Kontakt
- Bezirksamt Friedrichshain - Kreuzberg
- Bürgeramt 2.0 Ausbildungsbürgeramt Schlesische Str.
- Schlesische Straße 27A , 10997 Berlin
- Tel.: (030) 115
- Weitere Informationen zum Bürgertelefon 115
- Fax: (030) 90298-712999
- E-Mail: buergeramt@ba-fk.berlin.de
- Homepage
Öffnungszeiten
-
-
08:00-12:00 Uhr und 13:00-15:00 Uhr (nur mit Termin)
-
Dienstag
-
08:00-12:00 Uhr und 13:00-15:00 Uhr (nur mit Termin)
-
Mittwoch
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08:00-12:00 Uhr und 13:00-15:00 Uhr (nur mit Termin)
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Donnerstag
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08:00-12:00 Uhr und 13:00-15:00 Uhr (nur mit Termin)
-
Freitag
-
geschlossen
Hinweise zu geänderten Öffnungszeiten
- Erweiterte Zahlungsmöglichkeiten:
Bei uns können Sie mit GIROCARD / EC-Karte, VISA CARD oder MASTER CARD (jeweils mit PIN) bezahlen.
- Erweiterte Zahlungsmöglichkeiten:
Verkehrsanbindungen
- Bus
-
- 165, 265, N65 - Taborstr.
- U-Bahn
-
- U1 - Schlesisches Tor
Hinweise zur Anschrift des Standorts
Folgende Leistungen sind weiterhin auch schriftlich oder per E-Mailbuergeramt@ba-fk.berlin.de und ggf. über Online-Angebote möglich:
Ausnahme: Die Beantragung von Führungszeugnissen ist NICHT per E-Mail möglich!
- Beantragung einer Meldebescheinigung - Bitte den Verwendungszweck angeben Beispiel: 0332000568311, Mustermann, Max
- Auskunft aus dem Melderegister - Bitte den Verwendungszweck angeben Beispiel: 0332000568311, Mustermann, Max
- Beantragung von Führungszeugnissen (nicht per E-Mail möglich!) - Bitte den Verwendungszweck angeben Beispiel: 0932000001968, Mustermann, Max
- Gewerbezentralregisterauskunft - Bitte den Verwendungszweck angeben Beispiel: 0932000001968, Mustermann, Max
- Abmeldung einer Wohnung
- Antrag auf Wohngeld
- Antrag auf Erteilung eines Wohnberechtigungsscheins
- Widerspruch gegen Datenübermittlungen und Melderegisterauskünfte
Dienstleistungsbeschreibung
eID-Karte für EU/EWR-Bürger/innen - Änderung der Adresse beantragen
Wenn sich Ihre Adresse ändert, müssen Sie Ihre Adresse auch auf dem elektronischen Speichermedium (Chip) Ihrer eID-Karte ändern lassen. Geändert wird Ihre Adresse nur auf dem Chip Ihrer eID-Karte, weil auf der Karte selbst keine Adresse aufgedruckt ist.
Die eID-Karte für EU/EWR-Bürger/innen ist eine Chipkarte, mit der Sie Ihre Identität elektronisch nachweisen können. Mit der eID-Karte können Sie sich sicher, einfach und auf hohem Vertrauensniveau online ausweisen und Behördengänge sowie Geschäftliches digital erledigen.
Verfahrensablauf
1. Stellen Sie einen Antrag auf Adressänderung. Das können Sie nur persönlich vor Ort bei der Meldebehörde (Bürgeramt) erledigen.
2. Die Meldebehörde ändert anschließend Ihre Adresse auf dem elektronischen Speichermedium (Chip) Ihrer eID-Karte.
Die eID-Karte für EU/EWR-Bürger/innen ist eine Chipkarte, mit der Sie Ihre Identität elektronisch nachweisen können. Mit der eID-Karte können Sie sich sicher, einfach und auf hohem Vertrauensniveau online ausweisen und Behördengänge sowie Geschäftliches digital erledigen.
Verfahrensablauf
1. Stellen Sie einen Antrag auf Adressänderung. Das können Sie nur persönlich vor Ort bei der Meldebehörde (Bürgeramt) erledigen.
2. Die Meldebehörde ändert anschließend Ihre Adresse auf dem elektronischen Speichermedium (Chip) Ihrer eID-Karte.
Voraussetzungen
-
Sie sind umgezogen
Sie müssen Ihren neue Adresse unverzüglich auf dem Chip Ihrer eID-Karte ändern lassen. - Sie besitzen eine eID-Karte
-
Persönliches Erscheinen
Den Antrag können Sie nur vor Ort stellen.
Erforderliche Unterlagen
-
Antrag auf Adressänderung auf der eID-Karte
Nur persönlich vor Ort möglich. - ggf. aktuelle amtliche Meldebestätigung
-
gültiges Identitätsdokument
ausgestellt von Ihrem Heimatstaat, z.B.:
- ein Pass
- oder eine nationale Identitätskarte/ID-Card (Personalausweis)
- Ihre eID-Karte
Gebühren
keine
Rechtsgrundlagen
- eID-Karte-Gesetz (eIDKG) § 4 Abs. 4 Nr. 5
- eID-Karte-Gesetz (eIDKG) § 6 Abs. 1
- eID-Karte-Gesetz (eIDKG) § 7
- eID-Karte-Gesetz (eIDKG) § 12 Abs. 4
- eID-Karte-Gesetz (eIDKG) § 20 Abs. 1 Nr. 1,
- eID-Karte-Gesetz (eIDKG) § 21 Abs. 1 Nr. 1,
- eID-Karte-Gesetz (eIDKG) § 25 S. 1 Nr. 7
- Personalausweisverordnung (PauswV) § 36b