Reisegewerbekartenfreie Tätigkeiten - Ausnahme aus besonderem Anlass beantragen am Standort Ordnungsamt Spandau - Gewerbeservice

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Контакт

години роботи

  • понеділок

      Gewerbeservice
      (nur nach vorheriger Terminvereinbarung - siehe Hinweise)
  • Вівторок

      Gewerbeservice
      (nur nach vorheriger Terminvereinbarung - siehe Hinweise)
  • Четвер

      Gewerbeservice
      (nur nach vorheriger Terminvereinbarung - siehe Hinweise)

Hinweise zu Öffnungszeiten

Bitte nutzen Sie die Onlineservices unter www.berlin.de/ea. Ein persönliches Erscheinen ist nur nach vorheriger Terminvereinbarung per E-Mail an gewerbe@ba-spandau.berlin.de möglich.

Verkehrsanbindungen

варіанти оплати

  • Barzahlung
  • Girocard

Dienstleistungsbeschreibung

Reisegewerbekartenfreie Tätigkeiten - Ausnahme aus besonderem Anlass beantragen

Einer Reisegewerbekarte bedarf nicht, wer gelegentlich bei Veranstaltung von Messen, Ausstellungen, öffentlichen Festen oder aus besonderem Anlass, mit Erlaubnis der zuständigen Behörde Waren feilbietet.

Darunter fällt z.B.
  • der Weihnachtsbaumverkauf oder
  • der Verkauf von Blumen und Kränzen zum Totensonntag
  • Veranstaltungen/Events, die nicht nach der GewO festgesetzt sind.

Sie können diese Dienstleistung auch online in Anspruch nehmen

Режим онлайн

  • Jetzt online erledigen
    Für die Nutzung der Online-Abwicklung müssen Sie sich erstmalig mit einem Bürger- oder Unternehmenskonto registrieren und können sich danach mit Ihren Zugangsdaten anmelden.

Передумови

  • Keine Voraussetzungen erforderlich.
  • Für die Online-Antragstellung: Registrierung/Anmeldung über die BundID

Необхідні документи

  • Reisegewerbekartenfreie Tätigkeit - Antrag auf Ausnahme aus besonderem Anlass
    Online möglich oder Sie nutzen das Formular
  • Personaldokument
    Personalausweis oder anderes amtliches Ausweisdokument mit Lichtbild (entfällt bei elektronischer Antragstellung). Aufenthaltstitel, wenn der Antragsteller nicht Angehöriger eines EU-Landes ist.

збори

20,00 Euro (Regelfall)

Hinweise zur Zuständigkeit

Der Antrag ist bei dem Ordnungsamt zu stellen, in dessen Bereich die besondere Veranstaltung stattfindet, bzw. die Waren verkauft werden sollen.