Reisegewerbekartenfreie Tätigkeiten - Ausnahme aus besonderem Anlass beantragen в месте Ordnungsamt Spandau - Gewerbeservice

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Время работы

  • Понедельник

      Gewerbeservice
      (nur nach vorheriger Terminvereinbarung - siehe Hinweise)
  • Вторник

      Gewerbeservice
      (nur nach vorheriger Terminvereinbarung - siehe Hinweise)
  • Четверг

      Gewerbeservice
      (nur nach vorheriger Terminvereinbarung - siehe Hinweise)

Hinweise zu Öffnungszeiten

Bitte nutzen Sie die Onlineservices unter www.berlin.de/ea. Ein persönliches Erscheinen ist nur nach vorheriger Terminvereinbarung per E-Mail an gewerbe@ba-spandau.berlin.de möglich.

Транспорт

Варианты оплаты

  • Barzahlung
  • Girocard

Dienstleistungsbeschreibung

Reisegewerbekartenfreie Tätigkeiten - Ausnahme aus besonderem Anlass beantragen

Einer Reisegewerbekarte bedarf nicht, wer gelegentlich bei Veranstaltung von Messen, Ausstellungen, öffentlichen Festen oder aus besonderem Anlass, mit Erlaubnis der zuständigen Behörde Waren feilbietet.

Darunter fällt z.B.
  • der Weihnachtsbaumverkauf oder
  • der Verkauf von Blumen und Kränzen zum Totensonntag
  • Veranstaltungen/Events, die nicht nach der GewO festgesetzt sind.

Sie können diese Dienstleistung auch online in Anspruch nehmen

Online-Abwicklung

  • Jetzt online erledigen
    Für die Nutzung der Online-Abwicklung müssen Sie sich erstmalig mit einem Bürger- oder Unternehmenskonto registrieren und können sich danach mit Ihren Zugangsdaten anmelden.

Требования

  • Keine Voraussetzungen erforderlich.
  • Für die Online-Antragstellung: Registrierung/Anmeldung über die BundID

Erforderliche Unterlagen

  • Reisegewerbekartenfreie Tätigkeit - Antrag auf Ausnahme aus besonderem Anlass
    Online möglich oder Sie nutzen das Formular
  • Personaldokument
    Personalausweis oder anderes amtliches Ausweisdokument mit Lichtbild (entfällt bei elektronischer Antragstellung). Aufenthaltstitel, wenn der Antragsteller nicht Angehöriger eines EU-Landes ist.

Гонорары

20,00 Euro (Regelfall)

Законодательная база

Hinweise zur Zuständigkeit

Der Antrag ist bei dem Ordnungsamt zu stellen, in dessen Bereich die besondere Veranstaltung stattfindet, bzw. die Waren verkauft werden sollen.