Reisepass - Wiederauffinden des eigenen Reisepasses melden am Standort Bürgeramt Heiligensee
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Kontakt
- Bezirksamt Reinickendorf
- Bürgeramt Heiligensee
- Ruppiner Chaussee 268 , 13503 Berlin
- Tel.: (030) 115
- Weitere Informationen zum Bürgertelefon 115
- Fax: (030) 4664-108807
- E-Mail: buergeraemter@reinickendorf.berlin.de
- Homepage
Öffnungszeiten
-
-
08:00-15:00 Uhr (nur mit Termin)
-
Dienstag
-
10:00-18:00 Uhr (nur mit Termin)
-
Mittwoch
-
08:00-15:00 Uhr (nur mit Termin)
-
Donnerstag
-
10:00-18:00 Uhr (nur mit Termin)
-
Freitag
-
08:00-13:00 Uhr (nur mit Termin)
Hinweis für Terminkunden
Allgemeine Hinweise:
Bitte pro Person einen Termin beantragen.
Wir bitten die Terminkunden darum, das Bürgeramt erst ca. 10 Minuten vor dem Termin aufzusuchen.
Wenn Sie nicht nur für sich allein ein Anliegen im Bürgeramt haben, buchen Sie unbedingt pro Person einen Termin, damit nachfolgende Termine von uns zeitlich eingehalten werden können.
Fertiggestellte und abholbereite Dokumente können mit dem, bei der Beantragung vereinbarten Termin, zu den Öffnungszeiten abgeholt werden.
Bitte geben Sie bei Ihrer Buchung im Feld Anmerkung oder bei der Terminbuchung über das Servicetelefon 115 auch an, ob Sie aufgrund einer körperlichen Behinderung durch die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter persönlich aufgerufen werden müssen.
__________________________________________________________________________________________
Dienstleistungen für die kein Termin erforderlich ist.
Für die aufgeführten Dienstleistungen ist kein Termin erforderlich. Im Bürgeramt erfolgt eine schnelle Bedienung ohne längere Wartezeit.
- Abgabe von Fundsachen
- Verlust des Personalausweises/Reisepasses melden (Verlustanzeige)
- Antragsannahme für Leistungen der Bezirksverwaltung
- Befreiung von der Ausweispflicht
- Online-Ausweisfunktion (eID) nachträglich aktivieren
- Online-Ausweisfunktion (eID) - PIN ändern / neu setzen
Bitte pro Person einen Termin beantragen.
Wir bitten die Terminkunden darum, das Bürgeramt erst ca. 10 Minuten vor dem Termin aufzusuchen.
Wenn Sie nicht nur für sich allein ein Anliegen im Bürgeramt haben, buchen Sie unbedingt pro Person einen Termin, damit nachfolgende Termine von uns zeitlich eingehalten werden können.
Fertiggestellte und abholbereite Dokumente können mit dem, bei der Beantragung vereinbarten Termin, zu den Öffnungszeiten abgeholt werden.
Bitte geben Sie bei Ihrer Buchung im Feld Anmerkung oder bei der Terminbuchung über das Servicetelefon 115 auch an, ob Sie aufgrund einer körperlichen Behinderung durch die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter persönlich aufgerufen werden müssen.
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Dienstleistungen für die kein Termin erforderlich ist.
Für die aufgeführten Dienstleistungen ist kein Termin erforderlich. Im Bürgeramt erfolgt eine schnelle Bedienung ohne längere Wartezeit.
- Abgabe von Fundsachen
- Verlust des Personalausweises/Reisepasses melden (Verlustanzeige)
- Antragsannahme für Leistungen der Bezirksverwaltung
- Befreiung von der Ausweispflicht
- Online-Ausweisfunktion (eID) nachträglich aktivieren
- Online-Ausweisfunktion (eID) - PIN ändern / neu setzen
Verkehrsanbindungen
-
S-Bahn
-
S Schulzendorf
- S25
-
S Heiligensee
- S25
-
S Schulzendorf
-
Bus
-
Schulzendorfer Str./Ruppiner Chaussee
- 124
- N24
-
S Schulzendorf
- 124
- N24
-
Kiefheider Weg
- 124
- N24
-
Schulzendorfer Str./Ruppiner Chaussee
Hinweise zur Anschrift des Standorts
Auf dem Polizei-/Feuerwehrgelände, Eingang Links.Sonstige Hinweise zum Standort
Am Standort kann mit den Kreditkarten (credit/debit) VISA, VPay, Mastercard und Maestro bezahlt werden. Barzahlung ist in Notfällen auch möglich.- Der Warteraum befindet sich gegenüber Raum 26
- Es ist ein Lichtbilderfassungsautomat vorhanden
- Termine können über das Bürgertelefon 115 oder online gebucht werden.
- Folgende Dienstleistungen sind ohne persönliche Vorsprache auf dem Postweg zu erledigen:
Beantragung von Meldebescheinigungen
Beantragung von Melderegisterauskünften
Sperren von Melderegisterauskünften
Beantragung von Führungszeugnissen und Gewerbezentralregisterauskünften
Widerspruchsrechte gegen Datenübermittlungen und Melderegisterauskünften
Annahme von Anträgen auf Erteilung eines Wohnberechtigungsscheines
Annahme von Wohngeldanträgen.
- Hinweis: In den Bürgeramtsfilialen werden keine Anträge für den Fachbereich Wohnen (Wohngeld, Wohnungsberechtigungsschein) mehr angenommen. Diese sind bitte per Post an das Wohnungsamt zu senden:
Neheimer Str. 63
13507 Berlin
Zahlungsmöglichkeiten
- Girocard (mit PIN)
Dienstleistungsbeschreibung
Reisepass - Wiederauffinden des eigenen Reisepasses melden
Wenn Ihr Reisepass oder der Kinderreisepass nach Verlust – zum Beispiel verloren oder gestohlen – wieder da ist, dann informieren Sie das Bürgeramt bitte so schnell wie möglich. Dazu sind Sie verpflichtet. Es genügt nicht, wenn Sie das Wiederauffinden bei der Polizei anzeigen. Das gilt auch für einen vorläufigen Reisepass.
Verfahrensablauf
1. Wenn Sie Ihren eigenen Reisepass oder den Kinderreisepass nach Verlust wiedergefunden haben, melden Sie dies einem Bürgeramt persönlich vor Ort.
2. Empfehlung: Einen neuen Reisepass beantragen:
Verfahrensablauf
1. Wenn Sie Ihren eigenen Reisepass oder den Kinderreisepass nach Verlust wiedergefunden haben, melden Sie dies einem Bürgeramt persönlich vor Ort.
2. Empfehlung: Einen neuen Reisepass beantragen:
- Wenn Sie das Wiederauffinden melden, kann nicht sichergestellt werden, dass ausländische Behörden einen als wiedergefunden gemeldeten Pass für die Nutzung in ihrem Land anerkennen. Es wird empfohlen, einen neuen Reisepass zu beantragen (unter "Weiterführende Informationen").
Voraussetzungen
-
Sie haben Ihren verlorenen Reisepass wiedergefunden
Das gilt auch für einen vorläufigen Reisepass und den Kinderreisepass. -
Persönliches Erscheinen
Das Wiederauffinden können Sie nur vor Ort melden. Das können nur Sie persönlich machen. -
Wohnsitz in Berlin
Sie wohnen in Berlin und sind hier gemeldet. Ein Zweit-Wohnsitz in Berlin reicht aus.
Erforderliche Unterlagen
-
Meldung wegen Wiederauffinden des Reisepasses
Die Meldung können Sie nur persönlich vor Ort machen. - Der wiedergefundene Reisepass
Gebühren
Keine
Rechtsgrundlagen
Durchschnittliche Bearbeitungszeit
wenige Minuten
Weiterführende Informationen
Hinweise zur Zuständigkeit
Die Dienstleistung kann bei allen Bürgerämtern in Anspruch genommen werden.