Fahrerlaubnis abholen am Standort Fahrerlaubnisbehörde - Abholung fertiger Dokumente

Aktuelle Hinweise zu diesem Standort

Aus gegebenem Anlass bitten wir, bei Übersendung von Dateianhängen über unsere Kontaktformulare oder per E-Mail, ausschließlich Dokumente im PDF-Format anzuhängen. Wir bitten um Verständnis, dass die Bearbeitung mit Anhängen aktuell etwas länger dauert und wir Sie ggf. auch bitten müssen, uns die Datei erneut im PDF-Format zu senden. Vielen Dank für Ihr Verständnis!

Am Standort kann bar, mit girocard (ehemals EC-Karte) sowie mit folgenden Kreditkarten (credit/debit) VISA, Vpay, Mastercard und Maestro bezahlt werden.

Die persönliche Vorsprache ist nur mit einem bereits vereinbarten Termin möglich. Bitte vereinbaren Sie Termine telefonisch, online oder über das Kontaktformular.

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Kontakt

  • Landesamt für Bürger- und Ordnungsangelegenheiten (LABO)
  • Fahrerlaubnisbehörde - Abholung fertiger Dokumente
  • Puttkamerstraße 16 - 18 10969 Berlin
  • Tel.: (030) 90269-2300
  • Fax: (030) 9028-3452

Öffnungszeiten

  • Montag

      07:00 - 14:00 Uhr - Nur für Terminkunden
  • Dienstag

      07:00 - 14:00 Uhr - Nur für Terminkunden
  • Mittwoch

      07:00 - 14:00 Uhr - Nur für Terminkunden
  • Donnerstag

      07:00 - 14:00 Uhr - Nur für Terminkunden
  • Freitag

      07:00 - 12:00 Uhr - Nur für Terminkunden

Verkehrsanbindungen

Bus
  • U Kochstraße/Checkpoint Charlie: M 29 Wilhelmstraße/Kochstraße: M 29
U-Bahn
  • Kochstraße: U6

Zahlungsmöglichkeiten

  • Eine Bezahlung ist nicht vorgesehen

Dienstleistungsbeschreibung

Fahrerlaubnis abholen

Ihr Führerschein ist eine offizielle Bestätigung, dass Sie berechtigt sind, Fahrzeuge bestimmter Klassen zu führen. Wenn Sie bei Ihrem Antrag auf einen neuen Führerschein die Option „Abholung im Bürgeramt“ gewählt haben, können Sie diesen nach seiner Fertigstellung im Bürgeramt abholen. Auf Ihrer Antragsbescheinigung ist dies vermerkt. Für die Abholung Ihres Führerscheins im Bürgeramt ist keine Terminbuchung erforderlich.

Voraussetzungen

  • Sie haben einen der folgenden Führerscheine im Bürgeramt beantragt:
    • Umtausch eines alten Führerscheins in einen EU-Kartenführerschein,
    • Ersatzführerschein nach Verlust oder Diebstahl oder
    • Kartenführerschein umtauschen
  • Sie hatten bei Antragstellung die Option „Abholung im Bürgeramt“ gewählt
  • Persönliches Vorsprache
    • Die Abholung ist nur in dem Bürgeramt möglich, in welchem der Antrag zur Ausstellung eines (neuen) Führerscheines gestellt wurde.
    • Sie können den Führerschein durch eine bevollmächtigte Person abholen lassen.
  • Bei Vertretung: Vollmacht
  • Bitte die Hinweise zum Bearbeitungsstand beachten
    Bitte beachten Sie, dass die Bearbeitungsdauer bei der Fahrerlaubnisbehörde zwischen 14 Tagen und 3 Monaten variieren kann, und der aktuelle Bearbeitungsstand keine genauen Rückschlüsse auf das Abholdatum Ihrer Dokumente zulässt. Wir empfehlen, sich regelmäßig über den Bearbeitungsstand zu unter zu informieren. Bitte beachten Sie, dass es keine gesonderte Benachrichtigung über die Fertigstellung Ihres Führerscheins gibt.

Erforderliche Unterlagen

  • Antragsbescheinigung
  • Personalausweis bzw. Pass
  • ggf. Vorlage des „alten“ Führerscheins
  • Bei Vertretung: Vollmacht vom Antragstellenden, Kopie des Personalausweises, ggf. den alten Führerschein

Gebühren

keine

Durchschnittliche Bearbeitungszeit

14 Tage bis 3 Monate

Hinweise zur Zuständigkeit

Die Abholung ist nur in dem Bürgeramt möglich, in welchem der Antrag zur Ausstellung eines (neuen) Führerscheines gestellt wurde.

Es können nur Führerscheine abgeholt werden, für die die Abholung in der Fahrerlaubnisbehörde beantragt wurde.

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