Fahrerlaubnis abholen am Standort Bürgeramt 2.0 Ausbildungsbürgeramt Schlesische Str.

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Kontakt

Öffnungszeiten

  • Montag

      08:00-12:00 Uhr und 13:00-15:00 Uhr (nur mit Termin)
  • Dienstag

      08:00-12:00 Uhr und 13:00-15:00 Uhr (nur mit Termin)
  • Mittwoch

      08:00-12:00 Uhr und 13:00-15:00 Uhr (nur mit Termin)
  • Donnerstag

      08:00-12:00 Uhr und 13:00-15:00 Uhr (nur mit Termin)
  • Freitag

      geschlossen

Hinweise zu geänderten Öffnungszeiten

  • Erweiterte Zahlungsmöglichkeiten:
Bei uns können Sie mit GIROCARD / EC-Karte, VISA CARD oder MASTER CARD (jeweils mit PIN) bezahlen.

Verkehrsanbindungen

Bus
  • 165, 265, N65 - Taborstr.
U-Bahn
  • U1 - Schlesisches Tor

Hinweise zur Anschrift des Standorts

Folgende Leistungen sind weiterhin auch schriftlich oder per E-Mail
buergeramt@ba-fk.berlin.de und ggf. über Online-Angebote möglich:
Ausnahme: Die Beantragung von Führungszeugnissen ist NICHT per E-Mail möglich!

Zahlungsmöglichkeiten

Dienstleistungsbeschreibung

Fahrerlaubnis abholen

Ihr Führerschein ist eine offizielle Bestätigung, dass Sie berechtigt sind, Fahrzeuge bestimmter Klassen zu führen. Wenn Sie bei Ihrem Antrag auf einen neuen Führerschein die Option „Abholung im Bürgeramt“ gewählt haben, können Sie diesen nach seiner Fertigstellung im Bürgeramt abholen. Auf Ihrer Antragsbescheinigung ist dies vermerkt. Für die Abholung Ihres Führerscheins im Bürgeramt ist keine Terminbuchung erforderlich.

Voraussetzungen

  • Sie haben einen der folgenden Führerscheine im Bürgeramt beantragt:
    • Umtausch eines alten Führerscheins in einen EU-Kartenführerschein,
    • Ersatzführerschein nach Verlust oder Diebstahl oder
    • Kartenführerschein umtauschen
  • Sie hatten bei Antragstellung die Option „Abholung im Bürgeramt“ gewählt
  • Persönliches Vorsprache
    • Die Abholung ist nur in dem Bürgeramt möglich, in welchem der Antrag zur Ausstellung eines (neuen) Führerscheines gestellt wurde.
    • Sie können den Führerschein durch eine bevollmächtigte Person abholen lassen.
  • Bei Vertretung: Vollmacht
  • Bitte die Hinweise zum Bearbeitungsstand beachten
    Bitte beachten Sie, dass die Bearbeitungsdauer bei der Fahrerlaubnisbehörde zwischen 14 Tagen und 3 Monaten variieren kann, und der aktuelle Bearbeitungsstand keine genauen Rückschlüsse auf das Abholdatum Ihrer Dokumente zulässt. Wir empfehlen, sich regelmäßig über den Bearbeitungsstand zu unter zu informieren. Bitte beachten Sie, dass es keine gesonderte Benachrichtigung über die Fertigstellung Ihres Führerscheins gibt.

Erforderliche Unterlagen

  • Antragsbescheinigung
  • Personalausweis bzw. Pass
  • ggf. Vorlage des „alten“ Führerscheins
  • Bei Vertretung: Vollmacht vom Antragstellenden, Kopie des Personalausweises, ggf. den alten Führerschein

Gebühren

keine

Durchschnittliche Bearbeitungszeit

14 Tage bis 3 Monate

Hinweise zur Zuständigkeit

Die Abholung ist nur in dem Bürgeramt möglich, in welchem der Antrag zur Ausstellung eines (neuen) Führerscheines gestellt wurde.