Wahlen - Briefwahlunterlagen beantragen

Wahlberechtigte können Ihre Stimme für die Wahl zum 21. Deutschen Bundestag im Land Berlin per Briefwahl abgeben. Um per Briefwahl oder mit dem in den Briefwahlunterlagen enthaltenen Wahlschein im Wahllokal wählen zu können, ist es notwendig diesen zu beantragen.

Sowohl bei der Antragstellung als auch bei der Rücksendung der Briefwahlunterlagen sind die Laufzeiten der Post zu berücksichtigen. Um lange Postlaufzeiten zu vermeiden, können Sie auch persönlich in einer Briefwahlstelle Ihres Wohnbezirks vor Ort brieflich wählen.

Der Versand der Briefwahlunterlagen beginnt etwa zwei Wochen vor dem Wahltag.

Wahlberechtigte, die mit Brief wählen, haben für die Wahrung des Wahlgeheimnisses und der Wahlfreiheit in ihrem persönlichen Bereich selbst Sorge zu tragen. Bei Erteilung eines Wahlscheines wird hinter Ihrem Namen im Wahlverzeichnis ein Sperrvermerk eingetragen. Danach können Sie nur noch unter Vorlage des Wahlscheins entweder per Brief oder in einem Wahllokal innerhalb Ihres Bundestagswahlkreises wählen.

Wer unbefugt wählt oder sonst ein unrichtiges Ergebnis einer Wahl herbeiführt oder das Ergebnis verfälscht, wird mit Freiheitsstrafe bis zu 5 Jahren oder mit Geldstrafe bestraft. Der Versuch ist strafbar. Auf die weiteren wahlrechtlichen Strafbestimmungen wird ausdrücklich hingewiesen (§§ 107-108d Strafgesetzbuch).

Verfahrensablauf
1. Beantragen Sie die Zusendung der Briefwahlunterlagen oder suchen Sie persönlich eine Briefwahlstelle auf.
  • Die Online-Antragstellung ist vom 13.01.2025 bis 18.02.2025 möglich
  • Bei schriftlicher Antragstellung per E-Mail oder per Post: Der Antrag muss bis Freitag vor der Wahl (21.02.2025), 15.00 Uhr beim zuständigen Bezirkswahlamt eingehen. Wahlberechtigte, die sich die Briefwahlunterlagen an eine Anschrift außerhalb Berlins senden lassen – insbesondere ins Ausland – sollten bei der Antragstellung die Laufzeiten der Post berücksichtigen.
  • Sie können die Briefwahlunterlagen auch vor Ort beantragen. Sollten Sie in einer Briefwahlstelle wählen, so erhalten Sie dort Ihren Wahlschein mit den weiteren Briefwahlunterlagen. Der Stimmzettel kann direkt in der Wahlkabine vor Ort ausgefüllt und die ausgefüllten Briefwahlunterlagen können dort in eine Urne geworfen werden. Die Briefwahlstellen sind berlinweit ab 10.02.2025 geöffnet.
2. Die ausgefüllten Briefwahlunterlagen müssen bis zum Tag der Wahl (Sonntag, 23.02.2025), 18.00 Uhr, beim zuständigen Bezirkswahlamt eingegangen sein.
  • Die Abgabe des roten Wahlbriefes in dem darauf angegebenen Bezirkswahlamt oder in dessen Briefkasten wird zur Vermeidung von Postlaufzeiten empfohlen.
  • Bitte planen Sie bei nicht persönlicher Abgabe für die Rücksendung der Briefwahlunterlagen mindestens 3 Werktage ein.
  • Eine rechtzeitige Zustellung des Wahlbriefes erfolgt bei Einwurf Ihres Wahlbriefes in einen Briefkasten der Deutschen Post bis zum Samstag vor der Wahl, insofern für diesen Briefkasten eine Samstagsleerung vorgesehen ist und der Zeitpunkt der letzten Leerung noch nicht verstrichen ist.
Rechtsbehelf
Wird ein Wahlschein beantragt und dieser abgelehnt, kann Einspruch beim zuständigen Bezirkswahlamt eingelegt werden (§ 31 Bundeswahlordnung). Soweit dieses dem Einspruch nicht abhilft, kann Beschwerde an den Kreiswahlleiter oder die Kreiswahlleiterin eingelegt werden (§ 31 in Verbindung mit § 22 Abs. 5 Bundeswahlordnung).

Sie können diese Dienstleistung auch online in Anspruch nehmen

Online-Abwicklung

Voraussetzungen

  • Sie sind wahlberechtigt
  • Bei Vertretung: Schriftliche Vollmacht
    Wer den Antrag für eine andere Person stellen will, muss durch Vorlage einer schriftlichen Vollmacht gegenüber dem Wahlamt nachweisen, dass er dazu berechtigt ist.
  • Frist für die Online-Antragstellung: Der Antrag kann vom 13.01.2025 bis 18.02.2025 gestellt werden.
  • Frist für den schriftlichen Antrag per E-Mail oder per Post: Der Antrag muss bis Freitag vor der Wahl (21.02.2025), 15.00 Uhr beim zuständigen Bezirkswahlamt eingehen.

Erforderliche Unterlagen

  • Antrag auf Zusendung der Briefwahlunterlagen
    Sie können den Antrag online stellen oder schriftlich mit Unterschrift per Post, Fax oder E-Mail. Telefonisch kann der Antrag nicht gestellt werden. Der Antrag muss die folgenden Angaben enthalten:
    • Name, Vorname
    • Adresse in Berlin (Straße, Hausnummer, Postleitzahl)
    • Geburtsdatum
    • Adresse, an die die Briefwahlunterlagen gesendet werden sollen
    Für den Online-Antrag:
    • Der Antrag kann vom 13.01.2025 bis 18.02.2025 gestellt werden.
    • Vor dem Absenden Ihres Antrages kontrollieren Sie bitte Ihre Daten und drucken sich gegebenenfalls den Antrag für Ihre Unterlagen aus.
    • Wenn Sie beabsichtigen in einer Briefwahlstelle zu wählen, so senden Sie diesen Wahlscheinantrag bitte nicht ab.
    • Sollten Sie den Antrag versehentlich mehrfach absenden, kann es sein, dass durch das Wahlamt nur der erste Antrag berücksichtigt wird (auch wenn Sie dort vielleicht die Anschrift vergessen hatten, wohin der Wahlschein gesendet werden soll und Sie dieses im zweiten Antrag nachholen). In einem solchen Fall wenden Sie sich bitte direkt an das zuständige Wahlamt.
    Für den schriftlichen Antrag:
    • Die Antragstellung ist bis Freitag vor der Wahl (21.02.2025), 15.00 Uhr, möglich.
    • Bitte nutzen Sie den Briefwahlantrag, der sich auf der Rückseite Ihrer Wahlbenachrichtigung befindet und unterschreiben Sie den Antrag.
    Für die Briefwahl vor Ort:
    Sie können die Briefwahlunterlagen auch vor Ort beantragen. Die Briefwahlstellen sind berlinweit ab 10.02.2025 geöffnet.
  • Für die Briefwahl vor Ort: Personalausweis oder einen anderer amtlicher Ausweis mit Foto.

Formulare

Gebühren

keine

Für Sie zuständig

Bürgertelefon 115

Bürgertelefon 115 - Ihr telefonischer Zugang zur Verwaltung: (030) 115; Montag - Freitag, 07:00 - 18:00 Uhr
Mehr Informationen