Baulastenverzeichnis - Auskunft beantragen
Durch schriftliche Erklärung gegenüber der unteren Bauaufsichtsbehörde kann ein Grundstückseigentümer oder eine Grundstückseigentümerin öffentlich-rechtliche Verpflichtungen zu einem sein oder ihr Grundstück betreffenden Tun oder Unterlassen abgeben: z. B. Übernahme von Abstands- oder Stellplatzflächen, Vereinigung von Grundstücken. Die Erklärung wird als Baulast in das Baulastenverzeichnis eingetragen.
Voraussetzungen
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Berechtigtes Interesse
Um Einsicht in das Baulastenverzeichnis zu erhalten, müssen Sie ein berechtigtes Interesse darlegen. Dieses haben beispielsweise:
- Grundstückseigentümer/innen
- Kaufinteressenten
Erforderliche Unterlagen
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Antrag auf Auskunft aus dem Baulastenverzeichnis (unterschrieben)
Stellen Sie einen formlosen schriftlichen Antrag per Post, Fax oder eingescannt per E-Mail, jeweils mit eigenhändiger Unterschrift des Antragstellers oder der Antragstellerin.
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Angaben zum Grundstück
Straße, Hausnummer, ggf. Grundbuchblattnummer, Flur, Flurstück
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Nachweis des berechtigten Interesses
Bitte weisen Sie das berechtigte Interesse an der Auskunft hinreichend nach.
Gebühren
- 17,00 Euro: Negativ-Bescheinigung je Grundstück
- 29,00 Euro: Abschriften vorhandener Baulasten (auch Fotokopien) je Grundstück
Rechtsgrundlagen
Zuständige Behörden
Die Dienstleistung kann nur in dem örtlich zuständigen Bezirksamt, in welchem sich das jeweils betreffende Grundstück befindet, in Anspruch genommen werden.
Bezirksamt Charlottenburg - Wilmersdorf
Zu konkreten Standortinformationen gelangen Sie zurzeit nur über die Homepage der Behörde: Bezirksamt Charlottenburg - Wilmersdorf
Bezirksamt Friedrichshain - Kreuzberg
Zu konkreten Standortinformationen gelangen Sie zurzeit nur über die Homepage der Behörde: Bezirksamt Friedrichshain - Kreuzberg
Bezirksamt Lichtenberg
Zu konkreten Standortinformationen gelangen Sie zurzeit nur über die Homepage der Behörde: Bezirksamt Lichtenberg
Bezirksamt Marzahn - Hellersdorf
Zu konkreten Standortinformationen gelangen Sie zurzeit nur über die Homepage der Behörde: Bezirksamt Marzahn - Hellersdorf
Bezirksamt Mitte
Bezirksamt Neukölln
Bezirksamt Pankow
Zu konkreten Standortinformationen gelangen Sie zurzeit nur über die Homepage der Behörde: Bezirksamt Pankow
Bezirksamt Reinickendorf
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Bezirksamt Spandau
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Bezirksamt Steglitz-Zehlendorf
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Bezirksamt Tempelhof-Schöneberg
Bezirksamt Treptow-Köpenick
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