Baulastenverzeichnis - Auskunft beantragen am Standort Stadtentwicklungsamt - Fachbereich Bau- und Wohnungsaufsicht

Öffnungszeiten
09:00-12:00 Uhr: Sachbearbeitung und nach vorheriger Vereinbarung
09:00-12:00 Uhr: Bauaktenarchiv und nach vorheriger Vereinbarung.
09:00-12:00 Uhr: Bauaktenarchiv und nach vorheriger Vereinbarung.
Hinweise zu geänderten Öffnungszeiten
Persönliche Beratungen sind nach vorheriger Terminabsprache möglich.
Zahlungsmöglichkeiten
Eine Bezahlung ist nicht vorgesehen.
Baulastenverzeichnis - Auskunft beantragen
Durch schriftliche Erklärung gegenüber der unteren Bauaufsichtsbehörde kann ein Grundstückseigentümer oder eine Grundstückseigentümerin öffentlich-rechtliche Verpflichtungen zu einem sein oder ihr Grundstück betreffenden Tun oder Unterlassen abgeben: z. B. Übernahme von Abstands- oder Stellplatzflächen, Vereinigung von Grundstücken. Die Erklärung wird als Baulast in das Baulastenverzeichnis eingetragen.
Voraussetzungen
-
Berechtigtes Interesse
Um Einsicht in das Baulastenverzeichnis zu erhalten, müssen Sie ein berechtigtes Interesse darlegen. Dieses haben beispielsweise:
- Grundstückseigentümer/innen
- Kaufinteressenten
Erforderliche Unterlagen
-
Antrag auf Auskunft aus dem Baulastenverzeichnis (unterschrieben)
Stellen Sie einen formlosen schriftlichen Antrag per Post, Fax oder eingescannt per E-Mail, jeweils mit eigenhändiger Unterschrift des Antragstellers oder der Antragstellerin.
-
Angaben zum Grundstück
Straße, Hausnummer, ggf. Grundbuchblattnummer, Flur, Flurstück
-
Nachweis des berechtigten Interesses
Bitte weisen Sie das berechtigte Interesse an der Auskunft hinreichend nach.
Gebühren
- 17,00 Euro: Negativ-Bescheinigung je Grundstück
- 29,00 Euro: Abschriften vorhandener Baulasten (auch Fotokopien) je Grundstück
Rechtsgrundlagen
Hinweise zur Zuständigkeit
Die Dienstleistung kann nur in dem örtlich zuständigen Bezirksamt, in welchem sich das jeweils betreffende Grundstück befindet, in Anspruch genommen werden.
Kontakt
Bezirksamt Tempelhof-Schöneberg
Stadtentwicklungsamt - Fachbereich Bau- und Wohnungsaufsicht
Erläuterung der Symbole
Ein barrierefreier Zugang ist über den Eingang Freiherr-vom-Stein-Straße möglich.
Nahverkehr
- S-Bahn
-
-
0.8km
S+U Innsbrucker Platz
- S41
- S45
- S46
- S42
-
0.8km
S Schöneberg
- S41
- S45
- S46
- S42
- S1
-
0.8km
S+U Innsbrucker Platz
- U-Bahn
-
-
0.2km
U Rathaus Schöneberg
- U4
-
0.4km
U Bayerischer Platz
- U7
- U4
-
0.6km
S+U Innsbrucker Platz
- U4
-
0.2km
U Rathaus Schöneberg
- Bus
-
-
0.1km
Rathaus Schöneberg
- 143
- M43
- M46
- N7X
-
0.4km
Grunewaldstr.
- M46
- N7
-
0.4km
U Bayerischer Platz
- N7
-
0.1km
Rathaus Schöneberg