Parkausweis für Bewohner verlängern am Standort Bürgeramt Wilmersdorfer Straße

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Kontakt

  • Der Zugang zur Einrichtung ist Rollstuhlgerecht.
  • Ein ausgewiesener Behindertenparkplatz ist vorhanden.
  • Ein rollstuhlgerechter Aufzug ist vorhanden.
  • Ein rollstuhlgerechtes WC ist vorhanden.
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WILMA Shoppen sind als barrierefreies Einkaufszentrum zertifiziert worden. Bitte folgen Sie der Beschilderung vor Ort.

Öffnungszeiten

  • Montag

      09:00-13:30 Uhr (nur mit Termin*)
      14:30-18:00 Uhr (nur mit Termin*)
  • Dienstag

      09:00-18:00 Uhr (nur mit Termin*)
  • Mittwoch

      08:00-15:30 Uhr (nur mit Termin*)
  • Donnerstag

      08:00-14:30 Uhr (nur mit Termin*)
  • Freitag

      08:00-13:00 Uhr (nur mit Termin*)

Hinweise zu Öffnungszeiten

(*) einige Dienstleistungen erfordern keinen Termin.
Beantragte Dokumente können zu den Öffnungszeiten ohne Termin im Bürgeramt abgeholt werden. Beantragte Dokumente können nur dort abgeholt werden, wo sie beantragt worden sind.

Hinweis für Terminkunden

Dringendes Anliegen/Eil-Anliegen im Bürgeramt
Wenn Sie ein nachweislich eiliges Anliegen haben, sprechen Sie bitte ohne Termin in einem Berliner Bürgeramt Ihrer Wahl vor. Vor Ort wird dann gemeinsam mit Ihnen eine Lösung gefunden.

Dies gilt beispielsweise,
• wenn Sie für eine bevorstehende Reise Dokumente für sich oder minderjährige Familienangehörigen benötigen. Bringen Sie bitte einen Nachweis für die Reise mit. ("weitere Informationen":https://service.berlin.de/dienstleistung/121151/)
• wenn Sie nach Diebstahl oder Verlust ein oder mehrere neue Dokumente benötigen. ("weitere Informationen":https://service.berlin.de/dienstleistung/120726/)

Erweiterter Bürgerservice – Terminfreie Angebote
Das Bürgeramt Wilmersdorfer Straße bietet ab sofort ausgewählte Dienstleistungen ohne vorherige Terminvereinbarung an. Damit wird das bestehende Terminangebot erweitert und der Bürgerservice noch flexibler gestaltet.
Diese Dienstleistungen können Sie ohne Termin an diesem Standort erledigen:
• Meldebescheinigungen
• Führungszeugnisse
• Gewerbezentralregisterauskünfte
• PIN-Rücksetzungen (soweit technisch möglich)
• Abholung von Ausweisdokumenten (Personalausweis, Reisepass)
• Beratung zu Online-Dienstleistungen und schriftlichen Antragstellungen

Bitte beachten Sie, dass die Möglichkeit der spontanen Vorsprachen je nach Besucheraufkommen begrenzt sein kann.
Bitte bringen Sie alle erforderlichen Unterlagen vollständig mit, um eine schnelle Bearbeitung zu ermöglichen.
Für alle anderen Dienstleistungen ist weiterhin eine vorherige Terminbuchung erforderlich.
Termine können wie gewohnt über das ServicePortal Berlin gebucht werden.
Viele Anliegen können Sie auch digital erledigen – Informationen zu den verfügbaren Online-Diensten finden Sie ebenfalls im ServicePortal.

Hinweis zum Bewohnerparkausweis
Die Bearbeitung schriftlich gestellter Anträge für Bewohnerparkausweise, richtet sich nach dem Nachnamen:
  • Die Buchstaben A – K werden im Bürgeramt Hohenzollerndamm,
  • die Buchstaben L – P werden im Bürgeramt Wilmersdorfer Straße und
  • die Buchstaben Q – Z werden im Bürgeramt Heerstraße bearbeitet.

Verkehrsanbindungen

Sonstige Hinweise zum Standort

biometrische Lichtbilder
Bitte beachten Sie, dass die in unseren Standorten aufgestellten Lichtbildaufnahmesysteme nicht für Fotos von Kleinkindern oder Babys geeignet sind. Bringen Sie bitte in diesen Fällen Lichtbilder (QR-Code) registrierter Fotografinnen und Fotografen bei der Terminvorsprache mit.*

Die Gebühr für die Fotoaufnahme im Bürgeramt, beträgt 6,00 €.

  • Die Bargeldlose Zahlung ist jetzt auch mit Debitkarten möglich.
Sprechzeit für gehörlose Menschen im Bürgeramt
Jeden ersten Mittwoch im Monat, in der Zeit von 11:30 bis 14:30 Uhr, findet eine Sprechstunde, für gehörlose Menschen im Bürgeramt Wilmersdorfer Straße statt. Eine vorherige Terminvereinbarung ist nicht notwendig.

Folgende Dienstleistungen können schriftlich (postalisch/E-Mail) oder ggf. online beantragt werden:
1. Anwohner/Bewohnerparkausweis
2. Abmeldung einer Wohnung
3. Meldebescheinigung
4. Beantragung einer Sperre von Melderegisterauskünften
5. Widerspruchsrechte gegen Datenübermittlung und Melderegisterauskünfte
6. Befreiung von der Ausweispflicht
7. Führungszeugnis
8. Auszug aus dem Gewerbezentralregister

Zahlungsmöglichkeiten

  • Girocard (mit PIN)

Dienstleistungsbeschreibung

Parkausweis für Bewohner verlängern

Wenn Ihr derzeiter Bewohnerparkausweises nur noch maximal 1 Monate gültig ist, können Sie eine Neuausstellung (umgangssprachlich „Verlängerung“) beantragen. Sie erhalten dann einen neu ausgestellten Bewohnerparkausweis, der gleich nach Ablauf Ihres vorherigen Ausweises gültig ist.

  • Mit einem Bewohnerparkausweis dürfen Sie in der genehmigten Parkzone für den Bewilligungszeitraum (kostenfrei) parken. Sie erhalten damit jedoch keinen Anspruch auf einen Parkplatz.
  • Sie erhalten nur einen einzigen Bewohnerparkausweis für ein auf Sie als Zulassungsinhaberin oder Zulassungsinhaber zugelassenes oder nachweislich von Ihnen dauerhaft genutztes Kraftfahrzeug (beispielsweise PKW oder Motorrad).
  • Der Bewohnerparkausweis ist maximal zwei Jahre gültig. Sie können den Bewohnerparkausweis, wenn nötig, ändern lassen oder bei glaubhaftem Verlust einen Ersatz erhalten (siehe "Weiterführende Informationen").
Verfahrensablauf
1. Stellen Sie einen Antrag auf Neuausstellung ("Verlängerung") eines Bewohnerparkausweises. Das können Sie online erledigen, hilfsweise schriftlich per Post oder, in Ausnahmefällen, persönlich vor Ort in den bezirklichen Bürgerämtern der Parkzone.

2. Zahlen Sie die Gebühr direkt im Online-Antrag. Wenn Sie den Antrag schriftlich stellen, erhalten Sie einen Gebührenbescheid mit Zahlungsaufforderung.

3. Die Behörde prüft Ihren Antrag. Den Parkausweis erhalten Sie anschließend per Post.

Sie können diese Dienstleistung auch online in Anspruch nehmen

Online-Abwicklung

Voraussetzungen

  • Sie sind Inhaber eines Parkausweises, dessen Gültigkeit in maximal 1 Monaten endet
  • Sie sind Bewohner/in einer Parkraumbewirtschaftungszone
    • Einen Anspruch hat, wer innerhalb der Parkzone meldebehördlich registriert ist und dort tatsächlich wohnt.
    • In Berlin reicht die angemeldete Nebenwohnung.
  • Sie sind Zulassungsinhaber/in eines zugelassenen Fahrzeuges oder dürfen es nachweislich dauerhaft nutzen
    Das gilt auch für Mietwagen.
  • Für die Online-Antragstellung: Zustimmung zum elektronischen Bezahlverfahren
    Zahlen Sie elektronisch direkt im Online-Verfahren per Kreditkarte (Visa, Mastercard).

Erforderliche Unterlagen

  • Antrag auf Neuausstellung („Verlängerung“) eines Bewohnerparkausweises
    Sie können den Antrag online stellen, hilfsweise schriftlich per Post oder, in Ausnahmefällen, persönlich vor Ort in den bezirklichen Bürgerämtern der Parkzone.

    • Bei Online-Antragstellung: Bitte halten Sie alle erforderlichen Dokumente und Nachweise zum Hochladen in den Formaten PDF, JPG, PNG, GIF oder BMP bereit. Eine einzelne Datei darf maximal 5 MB groß sein.
    • Bei schriftlicher Antragstellung per Post: Die Unterschrift auf dem Antrag ist zwingend notwendig! Bitte keine Geldbeträge oder Verrechnungsschecks mitsenden. Sie erhalten einen Gebührenbescheid mit Zahlungsaufforderung.
    • Bei persönlicher Antragstellung vor Ort: Die Unterschrift auf dem Antrag ist zwingend notwendig! Vor Ort ist derzeit nur in Ausnahmefällen nach vorheriger Abstimmung mit den Bezirken eine Terminvergabe möglich. Bringen Sie dann zum Termin das vorab ausgefüllte und unterschriebene Antragsformular mit.
  • Parkausweisnummer
  • Zulassungsbescheinigung Teil 1 (in Kopie)
    Eine Kopie der komplett aufgeklappten Vorderseite der Zulassungsbescheinigung Teil 1 („Fahrzeugschein“) ist notwendig. Name und Anschrift der Zulassungsinhaberin oder des Zulassungsinhabers, Fahrzeugart, die technisch zulässige Gesamtmasse sowie das amtliche Kennzeichen des Kraftfahrzeugs müssen daraus hervorgehen.
  • Bei schriftlicher Antragstellung oder vor Ort: Identitätsnachweis (in Kopie)
    • Die Kopie beider Seiten des Personalausweises dient als Nachweis der Meldeadresse.
    • Sofern als Identitätsnachweis ein Reisepass verwendet wird oder wenn der tatsächliche Wohnort nicht im Personalausweis eingetragen ist (z.B. bei einer Nebenwohnung), bitte zusätzlich zur Kopie des Personaldokumentes das Einverständnis zur behördlichen Einsichtnahme in das Melderegister oder alternativ eine aktuelle Meldebescheinigung einreichen bzw. mitbringen.
  • Sollten Sie als Antragsteller/in nicht selbst Zulassungsinhaber/in des Fahrzeugs sein: Nachweis, dass Ihnen das Fahrzeug zur dauerhaften Nutzung überlassen wurde
    • z. B. durch schriftliche Erklärung des Zulassungsinhaberin oder des Zulassungsinhabers
    • Bei Mietwagen: Bestätigung der Mietwagenfirma, dass Ihnen das Fahrzeug dauerhaft zur Nutzung überlassen wurde.
  • Bei Carsharing: Carsharing-Vertrag (in Kopie)
    • Mitglieder von Carsharing sollten einen Carsharing-Vertrag oder eine vergleichbare Unterlage in Kopie beifügen. Eine dem Carsharing vergleichbare Nutzung von unterschiedlichen Kraftfahrzeugen ist ebenfalls durch geeignete Unterlagen zu belegen.
    • Für einige Carsharing-Anbieter gibt es besondere Regelungen für kostenfreies Parken, auch in Parkraumbewirtschaftungszonen. Bitte erkundigen Sie sich bei Ihrem Anbieter.
  • Bei Vertretung: schriftliche Vollmacht
    Nur wenn Sie jemanden beauftragen, einen Bewohnerparkausweis in Ihrem Namen zu verlängern und entgegenzunehmen, brauchen Sie eine schriftliche Vollmacht.
  • Hinweis zum Datenschutz
    Alle anderen nicht relevanten Daten wie beispielsweise Größe, Augenfarbe, Passbild, Zugangsnummer, weitere Angaben zum Kraftfahrzeug etc. können im Sinne des Berliner Datenschutzgesetzes unkenntlich gemacht werden.

Gebühren

20,40 Euro: Neuausstellung ("Verlängerung") eines Bewohnerparkausweises

Bei schriftlicher Beantragung erhalten Sie den Parkausweis und einen Gebührenbescheid mit Zahlungsaufforderung. An einigen Standorten ist nur eine Zahlung vor Ort möglich.

Durchschnittliche Bearbeitungszeit

bis zu 4 Wochen
Bei unvollständiger Abgabe der benötigten Unterlagen, kommt es zur Verzögerung der Bearbeitungszeit.

Hinweise zur Zuständigkeit

Beantragen Sie den Bewohnerparkausweis in dem Bezirk, in dem die Parkraumbewirtschaftungszone liegt.

Ausnahme: Zuständig für die gesamte Flottwellstraße ist das Bezirksamt Mitte.