Parkausweis für Bewohner ändern
- aufgrund eines neuen Kfz-Kennzeichens
- aufgrund eines Wechsels des Zulassungsinhabers
- oder wenn Sie Ihren Wohnsitz ändern und in eine andere Parkzone umziehen (das ist noch nicht online möglich)
Verfahrensablauf
1. Stellen Sie einen Antrag auf Änderung Ihres Bewohnerparkausweises. Das können Sie online erledigen, hilfsweise schriftlich per Post oder, in Ausnahmefällen, persönlich vor Ort im Bürgeramt.
2. Zahlen Sie die Gebühr direkt im Online-Antrag. Wenn Sie den Antrag schriftlich stellen, erhalten Sie einen Gebührenbescheid mit Zahlungsaufforderung.
3. Die Behörde prüft Ihren Antrag. Den Parkausweis erhalten Sie anschließend per Post.
Sie können diese Dienstleistung auch online in Anspruch nehmen
Online-Abwicklung
Voraussetzungen
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Sie sind Inhaber Ihres Parkausweises und es gibt eine Änderung
- neues Kfz-Kennzeichen
- Wechsel Zulassungsinhaber/in (Kfz-Wechsel)
- Wohnsitzänderung/Umzug in eine andere Parkzone (noch nicht online möglich)
- Rückgabe Ihres bisher gültigen Bewohnerparkausweises (nach Aufforderung)
- Sie sind unverändert Bewohner/in an gleicher Adresse in einer Parkraumbewirtschaftungszone
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Sie sind Zulassungsinhaber/in des neuen Kraftfahrzeuges oder nutzen es nachweislich dauerhaft bzw. bei Wechsel des Kennzeichens sind die bisherigen Bedingungen unverändert
Das gilt auch für Mietwagen. -
Für die Online-Antragstellung: Zustimmung zum elektronischen Bezahlverfahren
Zahlen Sie elektronisch direkt im Online-Verfahren per Kreditkarte (Visa, Mastercard).
Erforderliche Unterlagen
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Antrag auf Änderung eines Bewohnerparkausweises
Sie können den Antrag online stellen, hilfsweise schriftlich per Post oder, in Ausnahmefällen, persönlich vor Ort im Bürgeramt.
- Bei Online-Antragstellung: Bitte halten Sie alle erforderlichen Dokumente und Nachweise zum Hochladen in den Formaten PDF, JPG, PNG, GIF oder BMP bereit. Eine einzelne Datei darf maximal 5 MB groß sein.
- Bei schriftlicher Antragstellung per Post: Die Unterschrift auf dem Antrag ist zwingend notwendig! Bitte keine Geldbeträge oder Verrechnungsschecks mitsenden. Sie erhalten einen Gebührenbescheid mit Zahlungsaufforderung.
- Bei persönlicher Antragstellung vor Ort: Die Unterschrift auf dem Antrag ist zwingend notwendig! Vor Ort ist derzeit nur in Ausnahmefällen nach vorheriger Abstimmung mit den Bezirken eine Terminvergabe möglich. Bringen Sie dann zum Termin das vorab ausgefüllte und unterschriebene Antragsformular mit.
- Parkausweisnummer
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Zulassungsbescheinigung Teil 1 (in Kopie)
Eine Kopie der komplett aufgeklappten Vorderseite der Zulassungsbescheinigung Teil 1 („Fahrzeugschein“) ist notwendig. Name und Anschrift der Zulassungsinhaberin oder des Zulassungsinhabers, Fahrzeugart, die technisch zulässige Gesamtmasse sowie das amtliche Kennzeichen des Kraftfahrzeugs müssen daraus hervorgehen. -
Bei schriftlicher Antragstellung oder vor Ort: Identitätsnachweis (in Kopie)
- Die Kopie beider Seiten des Personalausweises dient als Nachweis der Meldeadresse.
- Sofern als Identitätsnachweis ein Reisepass verwendet wird oder wenn der tatsächliche Wohnort nicht im Personalausweis eingetragen ist (z.B. bei einer Nebenwohnung), bitte zusätzlich zur Kopie des Personaldokumentes das Einverständnis zur behördlichen Einsichtnahme in das Melderegister oder alternativ eine aktuelle Meldebescheinigung einreichen bzw. mitbringen.
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Bei Vertretung: schriftliche Vollmacht
Nur wenn Sie jemanden beauftragen, einen Bewohnerparkausweis in Ihrem Namen zu ändern und entgegenzunehmen, brauchen Sie eine schriftliche Vollmacht. -
Rückgabe Ihres bisher gültigen Bewohnerparkausweises
Geben Sie Ihren bisher gültigen Bewohnerparkausweises zurück. Sollte die noch gültige alte „Vignette“ beim Ablösen zerstört werden, geben Sie die Reste zurück. -
Hinweis zum Datenschutz
Alle anderen nicht relevanten Daten wie beispielsweise Größe, Augenfarbe, Passbild, Zugangsnummer, weitere Angaben zum Kraftfahrzeug etc. können im Sinne des Berliner Datenschutzgesetzes unkenntlich gemacht werden.
Formulare
- Antrag auf Änderung eines Bewohnerparkausweises (Charlottenburg-Wilmersdorf)
- Antrag auf Änderung eines Bewohnerparkausweises (Friedrichshain-Kreuzberg)
- Antrag auf Änderung eines Bewohnerparkausweises (Mitte)
- Antrag auf Änderung eines Bewohnerparkausweises (Pankow)
- Antrag auf Änderung eines Bewohnerparkausweises (Spandau)
- Antrag auf Änderung eines Bewohnerparkausweises (Steglitz-Zehlendorf)
- Antrag auf Änderung eines Bewohnerparkausweises (Tempelhof-Schöneberg)
- Antrag auf Änderung eines Bewohnerparkausweises (Neukölln)
Gebühren
10,20 Euro: Für die Änderung eines bestehenden Bewohnerparkausweises
Bei schriftlicher Beantragung erhalten Sie den Bewohnerparkausweis und einen Gebührenbescheid mit Zahlungsaufforderung. An einigen Standorten ist nur eine Zahlung vor Ort möglich.
Rechtsgrundlagen
Durchschnittliche Bearbeitungszeit
bis zu 4 Wochen
Bei unvollständiger Abgabe der benötigten Unterlagen, kommt es zur Verzögerung der Bearbeitungszeit.
Weiterführende Informationen
- Karte zur Parkraumbewirtschaftung und zu Parkzonen (Senatsverwaltung für Stadtentwicklung, Bauen und Wohnen)
- Parkausweis für Handwerker beantragen (Handwerkerparkausweis) (Dienstleistung)
- Parkausweis für Gäste beantragen (Gästevignette) (Dienstleistung)
- Parkausweis für Schwerbehinderte beantragen (Dienstleistung)
- Parkausweis für Bewohner beantragen (Dienstleistung)
- Parkausweis für Bewohner verlängern (Diensteleistung)
- Parkausweis für Bewohner ersetzen (Dienstleistung)
Hinweise zur Zuständigkeit
Beantragen Sie den Bewohnerparkausweis in dem Bezirk, in dem die Parkraumbewirtschaftungszone liegt.
Ausnahme: Zuständig für die gesamte Flottwellstraße ist das Bezirksamt Mitte.
Für Sie zuständig
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Bürgertelefon 115
Bürgertelefon 115 - Ihr telefonischer Zugang zur Verwaltung: (030) 115; Montag - Freitag, 07:00 - 18:00 Uhr
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