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Prostitutionstätigkeit/Sexarbeit - Anmeldebescheinigung verlängern am Standort Probea Berlin - Rathaus Schöneberg
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Kontakt
- Bezirksamt Tempelhof-Schöneberg
- Probea Berlin - Rathaus Schöneberg
- Freiherr-vom-Stein-Straße 1 , 10825 Berlin
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PostanschriftRathaus Schöneberg - Probea Berlin, 10820 Berlin
- Tel.: (030) 90277-3317
- Fax: -
- E-Mail: probea@ba-ts.berlin.de
Ein ebenerdiger Zugang ist nur über den Eingang Freiherr-vom-Stein-Str. möglich. Fahrstühle sind vorhanden. WC nach DIN 18024 sind vorhanden. Behindertenparkplätze sind vorhanden. Für hörbehinderte Menschen können mobile Ringschleifen angeboten werden.
Öffnungszeiten
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Termine nach Vereinbarung
Telefonische Sprechzeiten 13:00 bis 16:00 Uhr -
Dienstag
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Termine nach Vereinbarung,
Telefonische Sprechzeiten 09:00 bis 16:00 Uhr -
Mittwoch
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Termine nach Vereinbarung
Telefonische Sprechzeiten 09:00 bis 16:00 Uhr -
Donnerstag
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Termine nach Vereinbarung,
Telefonische Sprechzeiten 09:00 bis 16:00 Uhr -
Freitag
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Termine nach Vereinbarung
Telefonische Sprechzeiten 09:00 bis 13:00 Uhr
Verkehrsanbindungen
- Bus
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- Rathaus Schöneberg: M46, M43, 143
- S-Bahn
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- Schöneberg: S1, S41, S42, S46, S47. Anschließend Bus M46 oder M43 zur Bushaltestelle Rathaus Schöneberg; alternativ 10 Min. Fußweg
- U-Bahn
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- Rathaus Schöneberg: Linie U4 Bayerischer Platz: Linie U7 mit 7 Min. Fußweg
Hinweise zur Anschrift des Standorts
Sie finden uns in unseren neuen Beratungsräumen im 3. Stock des Rathaus Schöneberg - Zimmer 3085 bis 3088.Der einfachste Weg zu uns führt über den Seiteneingang (Portal 2) in der Freiherr-vom-Stein-Straße. Fahren Sie mit dem Fahrstuhl in die dritte Etage und gehen Sie den linken Gang bis zum Ende durch.
Sonstige Hinweise zum Standort
Bitte kontaktieren Sie uns telefonisch, um Termine für das Informations- und Beratungsgespräch nach § 3 ProstSchG und für die Ausstellung oder Verlängerung der Anmeldebescheinigung zu vereinbaren. Auf Anfrage erhalten Sie von uns eine offizielle Terminbestätigung.- Sollten Sie uns nicht telefonisch erreichen, bitten wir Sie uns alternativ eine E-Mail, unter Angabe Ihrer Telefonnummer, zu senden. Wir rufen Sie dann bei der nächsten Gelegenheit zurück.
Für die Abmeldung der Tätigkeit können ebenfalls Termine vereinbart werden. Die im Zusammenhang mit der Anmeldung erhobenen personenbezogenen Daten werden aber auch, gemäß § 34 Abs. 3 ProstSchG, spätestens drei Monate nach Ablauf der Gültigkeit der Anmeldebescheinigung automatisch gelöscht. Wir weisen Sie darauf hin, dass die Abmeldung beim Finanzamt in eigener Verantwortung liegt. Für die Abmeldung beim Finanzamt ist keine Bestätigung von Probea Berlin nötig.
Zahlungsmöglichkeiten
- Eine Bezahlung ist nicht vorgesehen
Dienstleistungsbeschreibung
Prostitutionstätigkeit/Sexarbeit - Anmeldebescheinigung verlängern
Am 1. Juli 2017 ist das Prostituiertenschutzgesetz (ProstSchG) in Kraft getreten. In der Sexarbeit tätige Personen sind seitdem verpflichtet ihre Tätigkeit bei der zuständigen Behörde anzumelden. Die Anmelde- und die Aliasbescheinigungen sind zeitlich begrenzt gültig.
Wird die Tätigkeit nach Ablauf der Gültigkeitsdauer fortgesetzt, muss eine Verlängerung beantragt werden:
Wird die Tätigkeit nach Ablauf der Gültigkeitsdauer fortgesetzt, muss eine Verlängerung beantragt werden:
- bei Personen zwischen 18 und 21 Jahren nach einem Jahr.
- bei Personen, die älter sind als 21 Jahre, nach zwei Jahren.
Voraussetzungen
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Volljährigkeit
Die in der Prostitution tätige Person muss bei der Anmeldung das 18. Lebensjahr vollendet haben. -
Hinweis für Schwangere
Die Anmeldebescheinigung darf nicht erteilt werden, wenn die Person als werdende Mutter bei der Anmeldung in den letzten sechs Wochen vor der Entbindung steht. - Persönliches Erscheinen
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Gesundheitliche Beratung
Sie müssen beim Berliner Zentrum für gesundheitliche Beratung eine Beratung nach §10 ProstSchG wahrgenommen haben. Ihnen wurde darüber eine Bescheinigung ausgestellt. Die entsprechende Webseite, inklusive aller Kontaktdaten zur Terminvereinbarung, finden Sie unter „Weiterführende Informationen“.
Erforderliche Unterlagen
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Gültiges Personaldokument
Personalausweis, Reisepass, ein Passersatz oder ein Ausweisersatz mit Lichtbild.
- Falls Sie ausländische_r Staatsangehörige_r und nicht freizügigkeitsberechtigt sind, müssen Sie Unterlagen beibringen (deutschen Aufenthaltstitel), die zeigen, dass Sie die Erlaubnis haben, in Deutschland einer Beschäftigung oder einer selbständigen Erwerbstätigkeit nachgehen zu dürfen.
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Nachweis(e) über die lückenlos erfolgte gesundheitliche Beratung nach § 10 ProstSchG
- Personen ab einem Alter von 21 Jahren: Nachweise über die mindestens einmal jährlich erfolgten gesundheitlichen Beratungen.
- Personen, die unter 21 Jahre alt sind: Nachweise über mindestens alle sechs Monate erfolgte gesundheitliche Beratungen.
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Meldebescheinigung / alternativ Zustellanschrift
Aktuelle Meldebescheinigung / Meldebestätigung über den Wohnsitz oder die Hauptwohnung, oder falls Sie keinen festen Wohnsitz in Deutschland haben, den Nachweis über eine Zustellanschrift.
- Wichtiger Hinweis: für die Angabe einer Zustellanschrift müssen Sie die Person, die Ihre Post an der Zustelladresse entgegennehmen darf, schriftlich hierzu bevollmächtigen. Hierfür steht Ihnen ein Vordruck zur Verfügung (siehe Kapitel Formulare).
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Ein Foto
Für die Ausstellung der Anmeldebescheinigung(en) wird ein aktuelles Passbild benötigt Das Foto sollte 45 Millimeter hoch und 35 Millimeter breit sein.
Formulare
Gebühren
keine
Durchschnittliche Bearbeitungszeit
In der Regel sofort
Weiterführende Informationen
Hinweise zur Zuständigkeit
Für die Verlängerung einer Anmeldebescheinigung ist berlinweit die Anmeldebehörde Probea Berlin des Bezirksamtes Tempelhof-Schöneberg zuständig.