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Prostitutionstätigkeit/Sexarbeit - Anmeldebescheinigung verlängern am Standort Gesundheit, Anmeldung und Beratung nach Prostituiertenschutzgesetz (ProGAB) Berlin - Rathaus Schöneberg
große Karte Kontakt
- Bezirksamt Tempelhof-Schöneberg
- Gesundheit, Anmeldung und Beratung nach Prostituiertenschutzgesetz (ProGAB) Berlin - Rathaus Schöneberg
- John-F.-Kennedy-Platz 1 , 10825 Berlin
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PostanschriftRathaus Schöneberg - ProGAB Berlin, 10820 Berlin
- Tel.: (030) 90277-2050
- Fax: -
- E-Mail: progab@ba-ts.berlin.de
Ein ebenerdiger Zugang ist nur über den Eingang Freiherr-vom-Stein-Str. möglich. Fahrstühle sind vorhanden. WC nach DIN 18024 sind vorhanden. Behindertenparkplätze sind vorhanden. Für hörbehinderte Menschen können mobile Ringschleifen angeboten werden.
Öffnungszeiten
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Termine nach Vereinbarung
Telefonische Sprechzeiten 11:00 bis 16:00 Uhr -
Dienstag
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Termine nach Vereinbarung,
Telefonische Sprechzeiten 09:00 bis 16:00 Uhr -
Mittwoch
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Termine nach Vereinbarung
Telefonische Sprechzeiten 09:00 bis 16:00 Uhr -
Donnerstag
-
Termine nach Vereinbarung,
Telefonische Sprechzeiten 09:00 bis 18:00 Uhr -
Freitag
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Termine nach Vereinbarung
Telefonische Sprechzeiten 09:00 bis 14:00 Uhr
Hinweise zu Öffnungszeiten
Offene Sprechstunde ohne Termin:
Dienstag 9:00 – 11:00 Uhr und 13:00 - 15:00 Uhr
Donnerstag 9:00 – 11:00 Uhr und 13:00 - 16:00 Uhr
Es kann zu Wartezeiten oder einer Terminvergabe kommen.
Dienstag 9:00 – 11:00 Uhr und 13:00 - 15:00 Uhr
Donnerstag 9:00 – 11:00 Uhr und 13:00 - 16:00 Uhr
Es kann zu Wartezeiten oder einer Terminvergabe kommen.
Hinweis für Terminkunden
Bitte geben Sie bei Terminbuchung Ihre Sprache an.
Verkehrsanbindungen
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Bus
- Rathaus Schöneberg: M46, M43, 143
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S-Bahn
- Schöneberg: S1, S41, S42, S46, S47. Anschließend Bus M46 oder M43 zur Bushaltestelle Rathaus Schöneberg; alternativ 10 Min. Fußweg
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U-Bahn
- Rathaus Schöneberg: Linie U4 Bayerischer Platz: Linie U7 mit 7 Min. Fußweg
Hinweise zur Anschrift des Standorts
Sie finden uns im 1. Stock des Rathaus Schöneberg - Zimmer 1001.Der einfachste Weg zu uns führt über den Seiteneingang (Portal 2) in der Freiherr-vom-Stein-Straße. Fahren Sie mit dem Fahrstuhl in die 1. Etage. Gleich links, (ein roter Teppich liegt vor der Tür), befindet sich unser Geschäftszimmer. Bitte melden Sie sich hier an.
Sonstige Hinweise zum Standort
Wir sind Ihre Ansprechpersonen…… wenn Sie sexuelle Dienstleistungen gegen Bezahlung anbieten möchten.
In Deutschland ist Sexarbeit erlaubt, wenn Sie zwei Bescheinigungen haben. Sie bekommen die Bescheinigungen von uns nach zwei Beratungen:
1. Gesundheitliche Beratung
2. Anmeldeberatung
Alle Menschen können diese Beratungen erhalten. Hier erhalten Sie Informationen zu den Themen Gesundheit, Sicherheit und Steuern.
Unsere Beratungen sind:
• Kostenlos
• Persönlich und vor Ort
• Vertraulich
• Mit telefonischer Übersetzung in vielen Sprachen möglich
• Ohne medizinische Untersuchung
Bitte kontaktieren Sie uns telefonisch, oder per E-Mail, um Termine für das Informations- und Beratungsgespräch nach § 3 ProstSchG und für die Ausstellung oder Verlängerung der Anmeldebescheinigung zu vereinbaren.
Vor der Anmeldung bei ProGAB Berlin müssen Sie eine gesundheitliche Beratung wahrnehmen. Die Kontaktdaten für die Terminvereinbarung beim Berliner Zentrum für gesundheitliche Beratung nach §10 ProstSchG finden Sie unter „Weiterführende Informationen“.
Die Abmeldung der Tätigkeit kann ohne Termin, in den Sprechstunden, erfolgen. Die im Zusammenhang mit der Anmeldung erhobenen personenbezogenen Daten werden aber auch, gemäß § 34 Abs. 3 ProstSchG, spätestens drei Monate nach Ablauf der Gültigkeit der Anmeldebescheinigung automatisch gelöscht. Wir weisen Sie darauf hin, dass die Abmeldung beim Finanzamt in eigener Verantwortung liegt.
Sie können die Anmeldebescheinigung nur erhalten, wenn Sie folgende Unterlagen mitbringen:
• gültiges Ausweisdokument (Personalausweis, Reisepass oder Passersatz)
• gültiger Aufenthaltstitel
• alle alten Bescheinigungen zur Sexarbeit
• aktuelles Foto
• Meldebescheinigung oder Zustelladresse
Wie vereinbaren Sie einen Termin?
Telefonisch: (030) 90277-2050
E-Mail: progab@ba-ts.berlin.de
Zahlungsmöglichkeiten
- Eine Bezahlung ist nicht vorgesehen
Dienstleistungsbeschreibung
Prostitutionstätigkeit/Sexarbeit - Anmeldebescheinigung verlängern
Am 1. Juli 2017 ist das Prostituiertenschutzgesetz (ProstSchG) in Kraft getreten. In der Sexarbeit tätige Personen sind seitdem verpflichtet ihre Tätigkeit bei der zuständigen Behörde anzumelden. Die Anmelde- und die Aliasbescheinigungen sind zeitlich begrenzt gültig.
Wird die Tätigkeit nach Ablauf der Gültigkeitsdauer fortgesetzt, muss eine Verlängerung beantragt werden:
Wird die Tätigkeit nach Ablauf der Gültigkeitsdauer fortgesetzt, muss eine Verlängerung beantragt werden:
- bei Personen zwischen 18 und 21 Jahren nach einem Jahr.
- bei Personen, die älter sind als 21 Jahre, nach zwei Jahren.
Voraussetzungen
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Volljährigkeit
Die in der Prostitution tätige Person muss bei der Anmeldung das 18. Lebensjahr vollendet haben. -
Hinweis für Schwangere
Die Anmeldebescheinigung darf nicht erteilt werden, wenn die Person als werdende Mutter bei der Anmeldung in den letzten sechs Wochen vor der Entbindung steht. - Persönliches Erscheinen
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Gesundheitliche Beratung
Sie müssen beim Berliner Zentrum für gesundheitliche Beratung eine Beratung nach §10 ProstSchG wahrgenommen haben. Ihnen wurde darüber eine Bescheinigung ausgestellt. Die entsprechende Webseite, inklusive aller Kontaktdaten zur Terminvereinbarung, finden Sie unter „Weiterführende Informationen“.
Erforderliche Unterlagen
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Gültiges Personaldokument
Personalausweis, Reisepass, ein Passersatz oder ein Ausweisersatz mit Lichtbild.
- Falls Sie ausländische_r Staatsangehörige_r und nicht freizügigkeitsberechtigt sind, müssen Sie Unterlagen beibringen (deutschen Aufenthaltstitel), die zeigen, dass Sie die Erlaubnis haben, in Deutschland einer Beschäftigung oder einer selbständigen Erwerbstätigkeit nachgehen zu dürfen.
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Nachweis(e) über die lückenlos erfolgte gesundheitliche Beratung nach § 10 ProstSchG
- Personen ab einem Alter von 21 Jahren: Nachweise über die mindestens einmal jährlich erfolgten gesundheitlichen Beratungen.
- Personen, die unter 21 Jahre alt sind: Nachweise über mindestens alle sechs Monate erfolgte gesundheitliche Beratungen.
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Meldebescheinigung / alternativ Zustellanschrift
Aktuelle Meldebescheinigung / Meldebestätigung über den Wohnsitz oder die Hauptwohnung, oder falls Sie keinen festen Wohnsitz in Deutschland haben, den Nachweis über eine Zustellanschrift.
- Wichtiger Hinweis: für die Angabe einer Zustellanschrift müssen Sie die Person, die Ihre Post an der Zustelladresse entgegennehmen darf, schriftlich hierzu bevollmächtigen. Hierfür steht Ihnen ein Vordruck zur Verfügung (siehe Kapitel Formulare).
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Ein Foto
Für die Ausstellung der Anmeldebescheinigung(en) wird ein aktuelles Passbild benötigt Das Foto sollte 45 Millimeter hoch und 35 Millimeter breit sein.
Formulare
Gebühren
keine
Durchschnittliche Bearbeitungszeit
In der Regel sofort
Weiterführende Informationen
Hinweise zur Zuständigkeit
Für die Verlängerung einer Anmeldebescheinigung ist berlinweit die Anmeldebehörde Probea Berlin des Bezirksamtes Tempelhof-Schöneberg zuständig.