Schaustellung von Personen - Erlaubnis verlängern am Standort Ordnungsamt Charlottenburg-Wilmersdorf

Aktuelle Hinweise zu diesem Standort

Aktuell wird keine offene persönliche Sprechstunde angeboten.
Persönliche Termine finden nur nach vorheriger Terminvereinbarung statt.

Terminvereinbarung per E-Mail:
ordnungsamt@charlottenburg-wilmersdorf.de
mit folgenden Angaben:

  • Termingrund
  • Ihrem Namen (ggf. Firmenname)
  • Betriebsanschrift
  • Telefonnummer

Gewerbesprechstunde goes digital!
Nutzen Sie die Möglichkeit unserer “Digitalen Gewerbesprechstunde” und lassen Sie sich bequem aus dem Office oder von Zuhause in Gewerbeangelegenheiten beraten. Mehr dazu erfahren Sie auf der Homepage des Ordnungsamtes.


Nutzen Sie unser Bürger*innen-Telefon für telefonische Beratungen:
Tel: (030) 9029 29000
Montag 09.00 - 15.00 Uhr
Dienstag 09.00 - 15.00 Uhr
Donnerstag 10.00 - 15.00 Uhr

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Kontakt

  • Ein ausgewiesener Behindertenparkplatz ist vorhanden.
  • Ein rollstuhlgeeigneter Aufzug ist vorhanden.
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Rollstuhlfahrer nutzen bitte den Eingang Mansfelder Straße 16/ Brienner Straße

Verkehrsanbindungen

Hinweise zur Anschrift des Standorts

Zugang über Mansfelder / Ecke Brienner Straße

Zahlungsmöglichkeiten

  • Barzahlung
  • Girocard (mit PIN)

Dienstleistungsbeschreibung

Schaustellung von Personen - Erlaubnis verlängern

Die Verlängerung einer Erlaubnis zur Schaustellung von Personen (z.B. Table-Dance oder Striptease-Veranstaltung), ist auf Antrag bei der zuständigen Behörde möglich, wenn die Erlaubnis mit einer Befristung erteilt, der Betrieb nicht binnen eines Jahres nach Erlaubniserteilung begonnen oder während eines Jahres nicht mehr ausgeübt wurde.

Voraussetzungen

  • Befristete Erlaubnis zur Schaustellung von Personen
    Die Verlängerung ist nur möglich, wenn bereits eine befristete persönliche Erlaubnis für die Geschäftsräume vorliegt.
  • Persönliche Zuverlässigkeit
    Die Zuverlässigkeit wird anhand verschiedener Nachweise geprüft. Die antragsstellende Person hat hierfür eine Auskunft aus dem Bundeszentralregister (Führungszeugnis) zur Vorlage bei einer Behörde und eine Auskunft aus dem Gewerbezentralregister zur Vorlage bei einer Behörde beizubringen.
  • Eignung der Räume und der örtlichen Lage
    Die für die Veranstaltung genutzten Räume müssen für die Art und dem Umfang der beabsichtigten Nutzung geeignet sein.

Erforderliche Unterlagen

  • Antrag auf Verlängerung der Erlaubnis zur Schaustellung von Personen
    Formlos schriftlich oder elektronisch (zum Beispiel per E-Mail) möglich
    Es müssen Angaben zur antragsstellenden Person und zur Veranstaltungsstätte enthalten sein.
  • Personaldokument
    Personalausweis oder anderes amtliches Ausweisdokument mit Lichtbild.
    Aufenthaltstitel, wenn die antragsstellende Person nicht Angehöriger eines EU-Landes ist.
  • Befristete persönliche Erlaubnis zur Schaustellung von Personen
    Die befristete persönliche Erlaubnis zur Schaustellung von Personen, aus welcher die Befristung sowie der Grund für die Befristung ersichtlich ist, muss vorliegen.
  • Führungszeugnis zur Vorlage bei einer Behörde
    Zur Überprüfung der persönlichen Zuverlässigkeit wird eine Auskunft aus dem Bundeszentralregister (Führungszeugnis) zur Vorlage bei einer Behörde (Belegart O) benötigt.
    Die Auskünfte dürfen nicht älter als drei Monate sein.
  • Gewerbezentralregisterauszug zur Vorlage bei einer Behörde
    Zur Überprüfung der persönlichen Zuverlässigkeit wird eine Auskunft aus dem Gewerbezentralregister zur Vorlage bei einer Behörde (Belegart 9) verlangt.
    Die Auskünfte dürfen nicht älter als drei Monate sein.
  • Ggf. Aktueller Auszug aus dem Handelsregister
    Eingetragene Firmen reichen bitte bei Antragstellung einen aktuellen Auszug aus dem Handelsregister ein. In Gründung befindliche juristische Personen (GmbH, AG) reichen den Gesellschaftsvertrag bzw. die Satzung ein.
  • Ggf. Grundrisszeichnung
    Grundrisse aller Veranstaltungsräume einschließlich Betriebsräume (möglichst im Maßstab 1:100)
  • Ggf. baurechtliche Nutzungsberechtigung
    Baugenehmigung für die Betriebsräume zur Nutzung als Veranstaltungsort.

Gebühren

50,00 bis 500,00 Euro: je Aufwand

Hinweise zur Zuständigkeit

Die Verlängerung der Erlaubnis ist bei dem für den Veranstaltungsort zuständigen Ordnungsamt (auch ursprüngliche Erlaubnisbehörde) zu stellen.

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