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Aufenthaltsdokument-GB (für britische Staatsangehörige und ihre Familienangehörigen) auf einen neuen Pass übertragen am Standort Bürgeramt Tegel
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Kontakt
- Bezirksamt Reinickendorf
- Bürgeramt Tegel
- Berliner Str. 35 , 13507 Berlin
- Tel.: (030) 115
- Weitere Informationen zum Bürgertelefon 115
- Fax: (030) 4664-108999
- E-Mail: buergeraemter@reinickendorf.berlin.de
- Homepage
Öffnungszeiten
-
-
08.00-16.00 Uhr nur mit Termin
-
Dienstag
-
10.00-18.00 Uhr nur mit Termin
-
Mittwoch
-
08.00-14.00 Uhr nur mit Termin
-
Donnerstag
-
10.00-18.00 Uhr nur mit Termin
-
Freitag
-
08.00-13.00 Uhr nur mit Termin
Hinweis für Terminkunden
Bitte pro Person einen Termin beantragen
Wir bitten die Terminkunden darum, das Bürgeramt erst ca. 10 Minuten vor dem Termin aufzusuchen.
Wenn Sie nicht nur für sich allein ein Anliegen im Bürgeramt haben, buchen Sie unbedingt pro Person einen Termin, damit nachfolgende Termine von uns zeitlich eingehalten werden können.
Fertiggestellte und abholbereite Dokumente können mit dem, bei der Beantragung vereinbarten Termin, zu den Öffnungszeiten abgeholt werden.
Allgemeine Hinweise:
Bitte geben Sie bei Ihrer Buchung im Feld Anmerkung oder bei der Terminbuchung über das Servicetelefon 115 auch an, ob Sie aufgrund einer körperlichen Behinderung durch die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter persönlich aufgerufen werden müssen.
Dienstleistungen für die kein Termin erforderlich ist.
Für die aufgeführten Dienstleistungen ist kein Termin erforderlich. Im Bürgeramt erfolgt eine schnelle Bedienung ohne längere Wartezeit.
- Abgabe von Fundsachen
- Verlust des Personalausweises/Reisepasses melden (Verlustanzeige)
- Antragsannahme für Leistungen der Bezirksverwaltung
- Befreiung von der Ausweispflicht
- Online-Ausweisfunktion (eID) nachträglich aktivieren
- Online-Ausweisfunktion (eID) - PIN ändern / neu setzen
Wir bitten die Terminkunden darum, das Bürgeramt erst ca. 10 Minuten vor dem Termin aufzusuchen.
Wenn Sie nicht nur für sich allein ein Anliegen im Bürgeramt haben, buchen Sie unbedingt pro Person einen Termin, damit nachfolgende Termine von uns zeitlich eingehalten werden können.
Fertiggestellte und abholbereite Dokumente können mit dem, bei der Beantragung vereinbarten Termin, zu den Öffnungszeiten abgeholt werden.
Allgemeine Hinweise:
Bitte geben Sie bei Ihrer Buchung im Feld Anmerkung oder bei der Terminbuchung über das Servicetelefon 115 auch an, ob Sie aufgrund einer körperlichen Behinderung durch die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter persönlich aufgerufen werden müssen.
Dienstleistungen für die kein Termin erforderlich ist.
Für die aufgeführten Dienstleistungen ist kein Termin erforderlich. Im Bürgeramt erfolgt eine schnelle Bedienung ohne längere Wartezeit.
- Abgabe von Fundsachen
- Verlust des Personalausweises/Reisepasses melden (Verlustanzeige)
- Antragsannahme für Leistungen der Bezirksverwaltung
- Befreiung von der Ausweispflicht
- Online-Ausweisfunktion (eID) nachträglich aktivieren
- Online-Ausweisfunktion (eID) - PIN ändern / neu setzen
Verkehrsanbindungen
-
S-Bahn
-
S Tegel
- S25
-
S Eichborndamm
- S25
-
S Tegel
-
Bus
-
U Borsigwerke
- 133
- N6
- U6
-
Berlin, Veitstr.
- 133
- N6
-
Namslaustr.
- 133
- N6
-
Trettachzeile
- 125
- N33
-
Borsigwalder Weg
- 125
- N33
-
U Borsigwerke
Sonstige Hinweise zum Standort
Am Standort kann mit den Kreditkarten (credit/debit) VISA, VPay, Mastercard und Maestro bezahlt werden. Barzahlung ist in Notfällen auch möglich.Unser Warteraum befindet sich in Raum 101.
Im Warteraum befindet sich der Ausweisautomat.
Hier können Sie ein biometrisches Passfoto, Ihre Unterschrift und ggf. Ihre Fingerdrücke elektronisch hinterlegen, um diese dann von den Mitarbeitenden bei der Bearbeitung Ihrer Pass- und Ausweisanträge oder für die Beantragung Ihres elektronischen Aufenthaltstitels abrufen zu lassen. Sie erhalten kein gedrucktes Foto. Die Gebühr für die Nutzung des Automaten (5 Euro) entrichten Sie gemeinsam mit der Verwaltungsgebühr im Rahmen der Bedienung.
Terminkunden werden über die Aufrufanlage aufgerufen.
- Termine können über das Bürgertelefon 115 oder online gebucht werden.
- Folgende Dienstleistungen sind ohne persönliche Vorsprache auf dem Postweg zu erledigen:
Beantragung von Meldebescheinigungen
Beantragung von Melderegisterauskünften
Sperren von Melderegisterauskünften
Beantragung von Führungszeugnissen und Gewerbezentralregisterauskünften
Widerspruchsrechte gegen Datenübermittlungen und Melderegisterauskünften
Annahme von Anträgen auf Erteilung eines Wohnberechtigungsscheines
Annahme von Wohngeldanträgen.
- Hinweis: In den Bürgeramtsfilialen werden keine Anträge für den Fachbereich Wohnen (Wohngeld, Wohnungsberechtigungsschein) mehr angenommen. Diese sind bitte per Post an das Wohnungsamt zu senden:
Neheimer Str. 63
13507 Berlin
Zahlungsmöglichkeiten
- Girocard (mit PIN)
Dienstleistungsbeschreibung
Aufenthaltsdokument-GB (für britische Staatsangehörige und ihre Familienangehörigen) auf einen neuen Pass übertragen
Sie besitzen ein Aufenthaltsdokument-GB und haben einen neuen Pass bekommen?
Dann ist die Plastikkarte Ihres Aufenthaltstitels Aufenthaltsdokument-GB nicht mehr gültig. Denn diese Plastikkarte verweist auf Ihren alten Pass.
Ihr Aufenthaltstitel Aufenthaltsdokument-GB bleibt aber trotzdem gültig.
Bevor Sie einen Termin buchen, lesen Sie sich bitte die folgenden Hinweise durch.
Ihr Aufenthaltsdokument-GB ist befristet und nur noch maximal 6 Monate gültig?
Dann kommen Sie bitte erst zur Verlängerung des Aufenthaltsdokument-GB in das Landesamt für Einwanderung. Dadurch sparen Sie Gebühren und Zeit.
Sie möchten verreisen?
Wenn kurzfristig keine Termine frei sind, können Sie trotzdem ins Ausland verreisen.
Die Wiedereinreise nach Deutschland ist problemlos möglich, wenn Ihr Aufenthaltstitel Aufenthaltsdokument-GB noch gültig ist und Sie den alten Pass noch besitzen.
Nehmen Sie den alten und den neuen Pass und das Aufenthaltsdokument-GB auf Ihre Reise mit.
Wir empfehlen aber, sich vor der Auslandsreise nach den Ein- und Ausreisebedingungen des Reiselandes zu erkundigen (z. B. bei der Botschaft des Reiselandes).
Dann ist die Plastikkarte Ihres Aufenthaltstitels Aufenthaltsdokument-GB nicht mehr gültig. Denn diese Plastikkarte verweist auf Ihren alten Pass.
Ihr Aufenthaltstitel Aufenthaltsdokument-GB bleibt aber trotzdem gültig.
Bevor Sie einen Termin buchen, lesen Sie sich bitte die folgenden Hinweise durch.
Ihr Aufenthaltsdokument-GB ist befristet und nur noch maximal 6 Monate gültig?
Dann kommen Sie bitte erst zur Verlängerung des Aufenthaltsdokument-GB in das Landesamt für Einwanderung. Dadurch sparen Sie Gebühren und Zeit.
Sie möchten verreisen?
Wenn kurzfristig keine Termine frei sind, können Sie trotzdem ins Ausland verreisen.
Die Wiedereinreise nach Deutschland ist problemlos möglich, wenn Ihr Aufenthaltstitel Aufenthaltsdokument-GB noch gültig ist und Sie den alten Pass noch besitzen.
Nehmen Sie den alten und den neuen Pass und das Aufenthaltsdokument-GB auf Ihre Reise mit.
Wir empfehlen aber, sich vor der Auslandsreise nach den Ein- und Ausreisebedingungen des Reiselandes zu erkundigen (z. B. bei der Botschaft des Reiselandes).
Termin buchen
Sie können diese Dienstleistung auch berlinweit in Anspruch nehmen
Voraussetzungen
- Hauptwohnsitz in Berlin
-
Persönliche Vorsprache mit Termin
Übertragungen werden bei den Bürgerämtern oder im Landesamt für Einwanderung
grundsätzlich nur mit Termin vorgenommen. -
Übertragung in einem Bürgeramt
Sie können grundsätzlich in jedem Berliner Bürgeramt den Übertrag vornehmen lassen, wenn folgende Voraussetzungen vorliegen:
- Sie besitzen den abgelaufenen Pass.
- Das Aufenthaltsdokument-GB wurde durch das Landesamt für Einwanderung Berlin erteilt.
- Zwischen Ablaufdatum des alten Passes und dem Datum der Ausstellung des neuen Passes liegen nicht mehr als 12 Monate.
- Sie haben Deutschland nicht länger als 12 Monate durchgehend verlassen.
-
Übertragung im Landesamt für Einwanderung
Liegt eine der oben genannten Voraussetzungen für die Übertragung durch das Bürgeramt nicht vor (z.B. alter Pass ist nicht mehr vorhanden, das Aufenthaltsdokument-GB wurde nicht durch das Landesamt für Einwanderung Berlin erteilt), ist das Landesamt für Einwanderung für die Übertragung zuständig.
Erforderliche Unterlagen
- Ihr neuer Pass
-
Ihr alter Pass
Falls Ihr Pass gestohlen wurde und Sie den Diebstahl bei der Polizei angezeigt haben, bringen Sie bitte die Anzeige mit. -
Ihr Aufenthaltsdokument-GB, gegebenenfalls zusammen mit dem Zusatzblatt
Ihnen wurde zum elektronischen Aufenthaltstitel (Plastikkarte) auch ein Zusatzblatt (gefaltetes Dokument aus Papier) ausgestellt? Dann bringen Sie bitte auch dieses Zusatzblatt mit. -
1 aktuelles biometrisches Foto
35mm x 45mm, Frontalaufnahme mit neutralem Gesichtsausdruck und geschlossenem Mund gerade in die Kamera blickend, heller Hintergrund
Gebühren
- 22,80 Euro: bis zum vollendeten 24. Lebensjahr
- 37,00 Euro: ab dem vollendeten 24. Lebensjahr
Rechtsgrundlagen
Durchschnittliche Bearbeitungszeit
Etwa 5-6 Wochen
Hinweise zur Zuständigkeit
Die Dienstleistung kann grundsätzlich bei allen Berliner Bürgerämtern in Anspruch genommen werden, wenn folgende Voraussetzungen erfüllt sind:
- Sie haben noch Ihren alten Pass;
- Das Aufenthaltsdokument-GB wurde in Berlin ausgestellt;
- Zwischen Ablaufdatum des alten Passes und dem Datum der Ausstellung des neuen Passes liegen nicht mehr als 12 Monate;
- Sie haben Deutschland nicht länger als 12 Monate durchgehend verlassen.