Aufenthaltsdokument-GB (für britische Staatsangehörige und ihre Familienangehörigen) auf einen neuen Pass übertragen am Standort Bürgeramt Biesdorf - Center

Aktuelle Hinweise zu diesem Standort

Bis Samstag, den 31. August 2024 gelten im Bürgeramt Biesdorf-Center wegen der andauernden Einarbeitung weiterhin eingeschränkte Öffnungszeiten. Fertiggestellte Personaldokumente und Führerscheine, die Im Bürgeramt Biesdorf-Center beantragt wurden, können dort auch ohne Termin abgeholt werden. Ab Montag, den 13. Mai 2024 wird ein verringertes Terminangebot für sämtliche Dienstleistungen im Bürgeramt Biesdorf-Center bereitgestellt. Die anderen Bürgerämter bieten alle Dienstleistungen zu den gewohnten Öffnungszeiten an.

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Kontakt

Öffnungszeiten

  • Montag

      08:00 bis 14:00 Uhr
  • Dienstag

      10:00 bis 17:00 Uhr
  • Mittwoch

      08:00 bis 13:00 Uhr
  • Donnerstag

      10:00 bis 17:00 Uhr
  • Freitag

      08:00 bis 12:00 Uhr

Hinweis für Terminkunden

Allgemeine Informationen:
  • Ist eine Vorsprache im Bürgeramt ohne Termin möglich?
Sie benötigen grundsätzlich für die Bearbeitung Ihrer Anliegen im Bürgeramt einen Termin.

  • Kann ich in dringenden Angelegenheiten im Bürgeramt sofort vorsprechen?
Nachgewiesene dringliche Angelegenheiten, sogenannte Notfallkunden, werden noch am Tag der Vorsprache in jedem Berliner Bürgeramt, verbunden mit einer Wartezeit, bearbeitet.
weiter zur Definition von Notfallkunden im Bürgeramt

  • Benötige ich einen Termin zur Abholung bereits gefertigter Dokumente?
Zur Abholung gefertigter Dokumente erhalten Sie bei der Beantragung ein Terminangebot.

  • Was kann ich schriftlich erledigen?
Es gibt Dienstleistungen, für die keine persönliche Vorsprache im Bürgeramt erforderlich ist, weil diese schriftlich oder auch online erledigt werden können.
weiter zur Übersicht der Dienstleistungen ohne erforderliche Vorsprache

  • Terminkunden
Wir bitten um rechtzeitiges Erscheinen (5 Minuten vorher). Bitte halten Sie beim Betreten des Bürgeramtes Ihre Vorgangsnummer bereit. Sie können dann im Wartebereich Platz nehmen und werden über diese Vorgangsnummer aufgerufen.

Verkehrsanbindungen

Bus
  • U Elsterwerdaer Platz: X69, 108, 190, 269, 398, 154
U-Bahn
  • U Elsterwerdaer Platz: U5

Sonstige Hinweise zum Standort

  • Ein Automat zur digitalen Erfassung eines Fotos, der Fingerabdrücke und Unterschrift zur Beantragung von Personalausweisen, Reisepässen, Kinderreisepässen sowie Führerscheinen und elektronischen Aufenthaltstiteln vorhanden und kann gegen eine Gebühr von 4,50 EUR genutzt werden.
  • Kopien zur Vorgangsbearbeitung sind bei Vorsprache bereits mitzubringen. Ein Kopierer ist vorhanden. In Einzelfällen können Kopien (kostenpflichtig) nachgefertigt werden.

Zahlungsmöglichkeiten

  • Girocard (mit PIN)

Dienstleistungsbeschreibung

Aufenthaltsdokument-GB (für britische Staatsangehörige und ihre Familienangehörigen) auf einen neuen Pass übertragen

Sie besitzen ein Aufenthaltsdokument-GB und haben einen neuen Pass bekommen?

Dann ist die Plastikkarte Ihres Aufenthaltstitels Aufenthaltsdokument-GB nicht mehr gültig. Denn diese Plastikkarte verweist auf Ihren alten Pass.
Ihr Aufenthaltstitel Aufenthaltsdokument-GB bleibt aber trotzdem gültig.

Bevor Sie einen Termin buchen, lesen Sie sich bitte die folgenden Hinweise durch.

Ihr Aufenthaltsdokument-GB ist befristet und nur noch maximal 6 Monate gültig?
Dann kommen Sie bitte erst zur Verlängerung des Aufenthaltsdokument-GB in das Landesamt für Einwanderung. Dadurch sparen Sie Gebühren und Zeit.

Sie möchten verreisen?
Wenn kurzfristig keine Termine frei sind, können Sie trotzdem ins Ausland verreisen.
Die Wiedereinreise nach Deutschland ist problemlos möglich, wenn Ihr Aufenthaltstitel Aufenthaltsdokument-GB noch gültig ist und Sie den alten Pass noch besitzen.
Nehmen Sie den alten und den neuen Pass und das Aufenthaltsdokument-GB auf Ihre Reise mit.
Wir empfehlen aber, sich vor der Auslandsreise nach den Ein- und Ausreisebedingungen des Reiselandes zu erkundigen (z. B. bei der Botschaft des Reiselandes).

Termin buchen

Sie können diese Dienstleistung auch berlinweit in Anspruch nehmen

Voraussetzungen

  • Hauptwohnsitz in Berlin
  • Persönliche Vorsprache mit Termin
    Übertragungen werden bei den Bürgerämtern oder im Landesamt für Einwanderung
    grundsätzlich nur mit Termin vorgenommen.
  • Übertragung in einem Bürgeramt
    Sie können grundsätzlich in jedem Berliner Bürgeramt den Übertrag vornehmen lassen, wenn folgende Voraussetzungen vorliegen:
    • Sie besitzen den abgelaufenen Pass.
    • Das Aufenthaltsdokument-GB wurde durch das Landesamt für Einwanderung Berlin erteilt.
    • Zwischen Ablaufdatum des alten Passes und dem Datum der Ausstellung des neuen Passes liegen nicht mehr als 12 Monate.
    • Sie haben Deutschland nicht länger als 12 Monate durchgehend verlassen.
  • Übertragung im Landesamt für Einwanderung
    Liegt eine der oben genannten Voraussetzungen für die Übertragung durch das Bürgeramt nicht vor (z.B. alter Pass ist nicht mehr vorhanden, das Aufenthaltsdokument-GB wurde nicht durch das Landesamt für Einwanderung Berlin erteilt), ist das Landesamt für Einwanderung für die Übertragung zuständig.

Erforderliche Unterlagen

  • Ihr neuer Pass
  • Ihr alter Pass
    Falls Ihr Pass gestohlen wurde und Sie den Diebstahl bei der Polizei angezeigt haben, bringen Sie bitte die Anzeige mit.
  • Ihr Aufenthaltsdokument-GB, gegebenenfalls zusammen mit dem Zusatzblatt
    Ihnen wurde zum elektronischen Aufenthaltstitel (Plastikkarte) auch ein Zusatzblatt (gefaltetes Dokument aus Papier) ausgestellt? Dann bringen Sie bitte auch dieses Zusatzblatt mit.
  • 1 aktuelles biometrisches Foto
    35mm x 45mm, Frontalaufnahme mit neutralem Gesichtsausdruck und geschlossenem Mund gerade in die Kamera blickend, heller Hintergrund

Gebühren

  • 22,80 Euro: bis zum vollendeten 24. Lebensjahr
  • 37,00 Euro: ab dem vollendeten 24. Lebensjahr

Durchschnittliche Bearbeitungszeit

Etwa 5-6 Wochen

Hinweise zur Zuständigkeit

Die Dienstleistung kann grundsätzlich bei allen Berliner Bürgerämtern in Anspruch genommen werden, wenn folgende Voraussetzungen erfüllt sind:

  • Sie haben noch Ihren alten Pass;
  • Das Aufenthaltsdokument-GB wurde in Berlin ausgestellt;
  • Zwischen Ablaufdatum des alten Passes und dem Datum der Ausstellung des neuen Passes liegen nicht mehr als 12 Monate;
  • Sie haben Deutschland nicht länger als 12 Monate durchgehend verlassen.
In allen anderen Fällen: Landesamt für Einwanderung

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