Asbest - Zulassung und Verlängerung als Fachbetrieb für Abbruch- und Sanierungsarbeiten beantragen

Aktuelle Hinweise zu dieser Dienstleistung

Wichtiger Hinweis Zulassungen:

In der Gefahrstoffverordnung vom 02.12.2024 wird ein risikoorientiertes Maßnahmenkonzept für Asbest eingeführt. Die Klassifizierung in schwach gebundene Asbestprodukten, Asbestzementprodukten und sonstigen Asbestprodukten entfällt. In Folge muss das bestehende Lehrgangssystem, welches auf der Produktzuordnung basiert, angepasst werden.

Bereits erteilte Zulassungen, die nach Anhang I Nummer 2.4.2 in der am 1. Januar 2022 geltenden Fassung erteilt wurden, gelten gemäß § 25 Absatz 8 GefStoffV bis zum 5. Dezember 2028 weiter. Betriebe, die mit dem 5. Dezember 2024 erstmals einer Zulassung nach § 11a Absatz 3 bedürfen, haben diese spätestens bis zum 5. Dezember 2025 zu beantragen. Die zulassungsrelevanten Anforderungen der nach § 20 Absatz 4 bekannt gegebenen Regeln und Erkenntnisse sind bereits während der Übergangsfrist zu berücksichtigen.

Bestehende Sachkunden bleiben gültig (siehe Überleitungshilfe).

Die Zulassung für Tätigkeiten im Bereich hohen Risikos schließt die ab 19.12.2026 notwendige Genehmigung für Abbruchtätigkeiten ein.

Abbruch- und Sanierungsarbeiten an oder in bestehenden Anlagen oder Bauten, die schwach gebundene Asbestprodukte enthalten, dürfen nur von zugelassenen Fachbetrieben durchgeführt werden.

Für die Zulassung eines Fachbetriebes, müssen die notwendige personelle und sicherheitstechnische Ausstattung im erforderlichen Umfang vorhanden sein.

Voraussetzungen

  • Personelle und sicherheitstechnische Ausstattung
    • Als Fachbetrieb benötigen Sie Beschäftigte mit einem Sachkundenachweis. Für diesen Sachkundenachweis ist die erfolgreiche Teilnahme an einem behördlich anerkannten Sachkundelehrgang erforderlich.
    • Als Fachbetrieb bedarf es den Nachweis über die technische Ausstattung gemäß TRGS 519, Anlage 8 und einen Schwarzbereich auf dem Betriebsgelände.
  • Betrieb mit einem Firmensitz in Berlin

Erforderliche Unterlagen

  • Antrag auf Zulassung als Fachbetrieb für Abbruch- und Sanierungsarbeiten oder Antrag auf Verlängerung der bereits erteilten Zulassung
    Den Antrag auf Zulassung/Verlängerung der Zulassung als Fachbetrieb können Sie formlos, schriftlich (per Post) oder elektronisch (per E-Mail) unter Einreichung der entsprechenden Unterlagen stellen. Sie erhalten bei Bedarf einen auszufüllenden Fragenkatalog zurück.
  • Aktueller Sachkundenachweis
    Sachkundenachweis entsprechend dem technischen Regelwerk TRGS 519, Anlage 3, für Abbruch-, Sanierungs- und Instandhaltungsarbeiten mit Asbest.
  • Aktuelle Pflichtenübertragungen für den verantwortlichen Sachkundigen und den sachkundigen Vertreter, die in der Zulassung benannt werden
  • Aktuelle Nachweise der Vorsorge der Mitarbeiter, Gefährdungsbeurteilung, Unterweisungen etc.
  • Vorhandene sicherheitstechnische Ausstattung
    Als Fachbetrieb benötigen Sie die technische Ausstattung gemäß TRGS 519, Anlage 8 je nach beantragter Zulassung.
    • In der Regel fordert das Land Berlin einen eigenen Satz an „Technik“, der Rest kann durch Leihverträge auch „erworben“ werden. Daher ist auch der Nachweis der Wartungs- und Leihverträge erforderlich.
    • Es bedarf der Nachweise der Faseremissionen von Raumluftfilteranlagen und Hochleistungsvakuumsauggeräten gemäß Ziffer 8.2, Abs. 2 der TRGS 519 1 sowie der Prüfergebnisse lufttechnischer Anlagen gemäß Ziffer 8.2, Abs. 7 der TRGS 519.
    • Des Weiteren bedarf es der Nachweise der Vorsorge der Mitarbeiter, Gefährdungsbeurteilung, Unterweisungen etc. (siehe hierzu den Fragenkatalog).

Gebühren

  • 1.075,00 bis 2.675,00 Euro: Zulassung von Fachbetrieben
  • 267,00 bis 535,00 Euro: Änderung oder Verlängerung der Zulassung von Fachbetrieben

Weiterführende Informationen

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