Asbest - Zulassung für Tätigkeiten im Bereich hohen Risikos beantragen am Standort LAGetSi
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- Landesamt für Arbeitsschutz, Gesundheitsschutz und technische Sicherheit Berlin (LAGetSi)
- LAGetSi
- Turmstraße 21 , 10559 Berlin
- Referat I B - Arbeitsschutz am Bau
- Tel.: (030) 902545-108
- Fax: (030) 9028 8033
- E-Mail: bau@lagetsi.berlin.de
Ansprechpartner
Öffnungszeiten
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08.00 - 15.00 Uhr (nur nach telefonischer Terminvereinbarung)
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Dienstag
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Mittwoch
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Donnerstag
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Freitag
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08.00 - 15.00 Uhr (nur nach telefonischer Terminvereinbarung)
Verkehrsanbindungen
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S-Bahn
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S Bellevue
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S Bellevue
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U Turmstr.
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Kleiner Tiergarten
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Lübecker Str.
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Kriminalgericht Moabit
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U Turmstr.
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Alt-Moabit/Rathenower Str.
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Lesser-Ury-Weg
- M8
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Lübecker Str.
Hinweise zur Anschrift des Standorts
Sie finden uns in den Häusern E und L.Zahlungsmöglichkeiten
- Eine Bezahlung ist nicht vorgesehen
Dienstleistungsbeschreibung
Asbest - Zulassung für Tätigkeiten im Bereich hohen Risikos beantragen
Wenn Sie Tätigkeiten mit Asbest im hohen Risikobereich dürfen wollen, benötigen Sie eine Zulassung.
Für die Zulassung eines Fachbetriebes, müssen die notwendige personelle und sicherheitstechnische Ausstattung im erforderlichen Umfang vorhanden sein.
Die Zulassung wird für einen Zeitraum von maximal 6 Jahre erteilt und gegebenenfalls mit Auflagen sowie mit Vorbehalt des Widerrufs erteilt.
Verfahrensablauf
Für die Zulassung eines Fachbetriebes, müssen die notwendige personelle und sicherheitstechnische Ausstattung im erforderlichen Umfang vorhanden sein.
Die Zulassung wird für einen Zeitraum von maximal 6 Jahre erteilt und gegebenenfalls mit Auflagen sowie mit Vorbehalt des Widerrufs erteilt.
Verfahrensablauf
- Sie stellen einen formlosen Antrag auf Zulassung an das Baureferat des LAGetSi. Das können Sie schriftlich per Post oder per E-Mail erledigen.
- Das LAGetSi sendet Ihnen ein Merkblatt mit Erläuterungen und notwendigen Antragsunterlagen oder Hinweise zur Verlängerung zu.
- Sie senden die vollständig ausgefüllten Antragsunterlagen an das Baureferat des LAGetSi.
- Das LAGetSi prüft Ihre Unterlagen und fordert gegebenenfalls Informationen oder Unterlagen nach. Wir behalten uns vor, mit Ihnen einen Termin zu vereinbaren, um betriebliche Belange, die zugehörige Technik oder gegebenenfalls den Schwarzbereich auf Ihrem Betriebshof zu begutachten.
- Das LAGetSi erteilt einen anerkennenden oder ablehnenden Bescheid.
Voraussetzungen
- Betrieb mit einem Firmensitz in Berlin
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Personelle und sicherheitstechnische Ausstattung
- Als Fachbetrieb benötigen Sie eine sachkundige verantwortliche Person und mindestens zwei sachkundige aufsichtführende Personen. Die Aufgaben der aufsichtführenden Person können auch von einer sachkundigen verantwortlichen Person wahrgenommen werden. Zudem bedürfen Sie eine ausreichende Zahl von Beschäftigten mit Fachkunde nach Anhang I Nummer 3.6.
- Als Fachbetrieb bedarf es den Nachweis über die technische Ausstattung gemäß TRGS 519, Anlage 8.
- Es bestehen keine Bedenken gegen die Zuverlässigkeit des Arbeitgebers
Erforderliche Unterlagen
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Antrag auf Zulassung oder Verlängerung für Tätigkeiten im Bereich hohen Risikos
Stellen Sie einen formlosen schriftlichen Antrag per Post oder per E-Mail. Das LAGetSi sendet Ihnen das Merkblatt mit den notwendigen Antragsunterlagen zu. - Benennung der verantwortlichen und aufsichtsführenden Personen mit Nachweis der Qualifikation (Sachkunde)
- Nachweis über die voraussichtlich eingesetzten fachkundigen Beschäftigten (Personenanzahl und Namen)
- Aktuelle Nachweise der Vorsorge der voraussichtlich eingesetzten Mitarbeiter
- Nachweis der geeigneten persönlichen Schutzausrüstung
- Nachweis der Dokumentation der Gefährdungsbeurteilung, Unterweisungen etc.
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Nachweis über die sicherheitstechnische Ausstattung
Als Fachbetrieb benötigen Sie die technische Ausstattung gemäß TRGS 519, Anlage 8 je nach beantragter Zulassung.
- In der Regel fordert das Land Berlin einen eigenen Satz an „Technik“, der Rest kann durch Leihverträge auch „erworben“ werden. Daher ist auch der Nachweis der Wartungs- und Leihverträge erforderlich.
- Es bedarf der Nachweise der Faseremissionen von Raumluftfilteranlagen und Hochleistungsvakuumsauggeräten gemäß Ziffer 8.2, Abs. 2 der TRGS 519 1 sowie der Prüfergebnisse lufttechnischer Anlagen gemäß Ziffer 8.2, Abs. 7 der TRGS 519.
Gebühren
- 1.075,00 bis 2.675,00 Euro: Zulassung von Fachbetrieben
- 267,00 bis 535,00 Euro: Änderung oder Verlängerung der Zulassung von Fachbetrieben
Rechtsgrundlagen
- TRGS 519: Technische Regeln für Gefahrstoffe: Asbest Abbruch-, Sanierungs- oder Instandhaltungsarbeiten
- Gefahrstoffverordnung (GefStoffV) § 11a Absatz 3
- Gefahrstoffverordnung (GefStoffV) Anhang I, Nummer 3.4
- Arbeitsschutzgebührenordnung (ArbSchGebO) Anlage Gebührenverzeichnis - Tarifstelle 71320, g) und h)
- Allgemeines Sicherheits- und Ordnungsgesetz Berlin (ASOG) Anlage Zuständigkeitskatalog Ordnungsaufgaben (ZustKatOrd) Nr. 24 Absatz 9
Weiterführende Informationen
- Überleitungshilfe zur Anwendung der TRGS 519 (Bundesanstalt für Arbeitsschutz und Arbeitsmedizin)
- Sachkunde für Tätigkeiten mit Asbest nach Gefahrstoffverordnung / TRGS 519 (Landesamt für Arbeitsschutz, Gesundheitsschutz und technische Sicherheit)
- Informationen für Tätigkeiten mit Asbest nach Gefahrstoffverordnung / TRGS 519 (Landesamt für Arbeitsschutz, Gesundheitsschutz und technische Sicherheit)
- Information für Betriebe zur Zulassung für Tätigkeiten mit Asbest im Bereich hohen Risikos (Landesamt für Arbeitsschutz, Gesundheitsschutz und technische Sicherheit)