Asbest - Gleichwertigkeit der Sachkunde aus dem Ausland für Tätigkeiten mit Asbest anerkennen

Wenn Sie Ihre im Ausland erworbene Sachkunde für Tätigkeiten mit Asbest für Ihre Arbeit in Berlin anerkennen lassen möchten, müssen Sie Ihre Sachkunde auf Gleichwertigkeit überprüfen lassen.

Voraussetzungen

  • Sie haben Ihre Sachkunde im Ausland erworben
  • Vergleichbarer Umfang des Lehrgangs
    Der ausländische Lehrgang, den Sie absolviert haben, muss vom Umfang vergleichbar sein mit einem deutschen Lehrgang.
  • Prüfung nach deutschem Recht
    Bei einem als gleichwertig anzusehenden ausländischen Lehrgang muss eine Prüfung in Anwesenheit eines Behördenvertreters gefordert sein, entsprechend deutschem Recht.
  • Dokumente in deutscher Sprache
    Sollten die erforderlichen Unterlagen / Nachweise nicht in deutscher Sprache vorliegen, so müssen diese übersetzt werden.

Erforderliche Unterlagen

  • Antrag auf Anerkennung der Gleichwertigkeit der Sachkunde aus dem Ausland für Tätigkeiten mit Asbest
    formlos schriftlich per Post oder elektronisch per E-Mail möglich; zusammen mit den Nachweisen und Unterlagen
  • Identitätsnachweis
    Personalausweis oder Reisepass
  • Sachkundenachweis
  • Inhalte des Lehrgangs
  • Umfang des Lehrgangs

Gebühren

626,00 bis 1.565,00 Euro: Anerkennung der Gleichwertigkeit einer Sachkunde

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