Asbest - Gleichwertigkeit der Sachkunde aus dem Ausland für Tätigkeiten mit Asbest anerkennen
Wenn Sie Ihre im Ausland erworbene Sachkunde für Tätigkeiten mit Asbest für Ihre Arbeit in Berlin anerkennen lassen möchten, müssen Sie Ihre Sachkunde auf Gleichwertigkeit überprüfen lassen.
Voraussetzungen
- Sie haben Ihre Sachkunde im Ausland erworben
-
Vergleichbarer Umfang des Lehrgangs
Der ausländische Lehrgang, den Sie absolviert haben, muss vom Umfang vergleichbar sein mit einem deutschen Lehrgang. -
Prüfung nach deutschem Recht
Bei einem als gleichwertig anzusehenden ausländischen Lehrgang muss eine Prüfung in Anwesenheit eines Behördenvertreters gefordert sein, entsprechend deutschem Recht. -
Dokumente in deutscher Sprache
Sollten die erforderlichen Unterlagen / Nachweise nicht in deutscher Sprache vorliegen, so müssen diese übersetzt werden.
Erforderliche Unterlagen
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Antrag auf Anerkennung der Gleichwertigkeit der Sachkunde aus dem Ausland für Tätigkeiten mit Asbest
formlos schriftlich per Post oder elektronisch per E-Mail möglich; zusammen mit den Nachweisen und Unterlagen -
Identitätsnachweis
Personalausweis oder Reisepass - Sachkundenachweis
- Inhalte des Lehrgangs
- Umfang des Lehrgangs
Gebühren
626,00 bis 1.565,00 Euro: Anerkennung der Gleichwertigkeit einer Sachkunde
Rechtsgrundlagen
- TRGS 519: Technische Regeln für Gefahrstoffe: Asbest Abbruch-, Sanierungs- oder Instandhaltungsarbeiten
- Gefahrstoffverordnung (GefStoffV) § 2 Abs. 17
- Berufsqualifikationsfeststellungsgesetz (BQFG) § 9 ff.
- Arbeitsschutzgebührenordnung (ArbSchGebO) § 1 Abs. 1 Satz 1
- Arbeitsschutzgebührenordnung (ArbSchGebO) Anlage Gebührenverzeichnis - Tarifstelle 71320, d)
- Allgemeines Sicherheits- und Ordnungsgesetz Berlin (ASOG) § 2 Abs. 4 Satz 1
- Allgemeines Sicherheits- und Ordnungsgesetz Berlin (ASOG) Anlage Zuständigkeitskatalog Ordnungsaufgaben (ZustKatOrd) Nr. 24 Absatz 9