Asbest - Die Anerkennung eines Sachkundelehrgangs für Asbest beantragen

Aktuelle Hinweise zu dieser Dienstleistung

Wichtiger Hinweis zu dieser Dienstleistung

In der Gefahrstoffverordnung vom 02.12.2024 wird ein risikoorientiertes Maßnahmenkonzept für Asbest eingeführt. Die Klassifizierung in schwach gebundene Asbestprodukten, Asbestzementprodukten und sonstigen Asbestprodukten entfällt. In Folge muss das bestehende Lehrgangssystem, welches auf der Produktzuordnung basiert, angepasst werden.

Bestehende Sachkunden und Anerkennungen von Lehrgängen bleiben aktuell aber noch gültig.

Es wurde eine Überleitungshilfe erstellt, die bis zur Anpassung der TRGS 519 an das neue Risikokonzept der GefStoffV genutzt werden kann. Die Überleitungshilfe finden Sie am Ende dieser Information unter "Weiterführende Informationen".

Informationen zum neuen modularen System finden sie auf der Webseite der BAUA.

Wenn Sie einen Lehrgang zum Erwerb der Sachkunde sowie Fortbildungslehrgänge für Tätigkeiten mit Asbest nach dem technischen Regelwerk TRGS 519 in Berlin anbieten möchten, müssen Sie einen Antrag auf Anerkennung stellen.

Hierbei kann es sich auch um Gewerke spezifische Lehrgänge handeln.

Die Anerkennung eines Sachkundelehrgangs wird für einen Zeitraum von maximal sechs Jahren erteilt und kann von der zuständigen Behörde mit Auflagen sowie mit dem Vorbehalt des Widerrufs erteilt werden.

Verfahrensablauf
  1. Stellen Sie einen formlosen Antrag auf Anerkennung von Lehrgängen zum Erwerb oder Erhalt der Sachkunde beim LAGetSi. Das können Sie schriftlich per Post oder per E-Mail erledigen.
  2. Das LAGetSi sendet Ihnen ein Merkblatt mit dem Antrag und allen relevanten Informationen zu.
  3. Wenn Sie die unter „Voraussetzungen“ genannten Anforderungen erfüllen und der Antrag vollständig ausgefüllt ist, senden Sie diesen schriftlich per Post oder per E-Mail an das Baureferat des LAGetSi.
  4. Das LAGetSi prüft Ihren Antrag und fordert gegebenenfalls Informationen oder Unterlagen nach.
  5. Das LAGetSi erteilt einen anerkennenden oder ablehnenden Bescheid.

Voraussetzungen

  • Firmensitz in Berlin
  • Das Lehrgangskonzept erfüllt die Anforderungen der Gefahrstoffverordnung, insbesondere § 11a Absatz 5 Nummer 1 und 2 i. V. m. Anhang I Nummer 3.7 Absatz 2
  • Inhalt und Umfang des Sachkundelehrgangs erfüllt die Vorgaben des technischen Regelwerks TRGS 517 bzw. 519 zur Gefahrstoffverordnung (Asbest)

Erforderliche Unterlagen

  • Antrag auf Anerkennung von Lehrgängen zum Erwerb oder Erhalt der Sachkunde
    Stellen Sie einen formlosen schriftlichen Antrag per Post oder per E-Mail.
  • Lehrgangsprogramm (Lehrgangsinhalte zum Beispiel mit Power-Point etc.)
  • Referenten
  • Angaben zu der Lehreinheit mit Zeitablaufplan
  • Nachweis über die Qualifikation der Referenten
  • Informationen zum Lehrmaterial
  • Prüfungsbogen mit Bewertung und Lösungen
  • Muster Lehrgangsbescheinigung, Anwesenheits- und Prüfungsprotokoll

Gebühren

  • 300,00 bis 2.140,00 Euro: Anerkennung von Sachkundelehrgängen und Fortbildungslehrgängen
  • 265,00 bis 535,00 Euro: Änderung oder Verlängerung der Anerkennung von Sachkundelehrgängen und Fortbildungslehrgängen

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