Asbest - Anerkennung von Sachkundelehrgängen für Abbruch- und Sanierungsarbeiten beantragen

Wenn Sie einen Lehrgang zum Erwerb der Sachkunde sowie Fortbildungslehrgänge einschließlich der Durchführung der Sachkundeprüfung für Abbruch-, Sanierungs- und Instandhaltungsarbeiten (ASI-Arbeiten) mit Asbest nach dem technischen Regelwerk TRGS 519 in Berlin anbieten möchten, müssen Sie einen Antrag auf Anerkennung stellen.

  • Die Anerkennung der Lehrgänge erfolgt befristet, in der Regel für zwei Jahre.
  • Ein Kurzlehrgang für Arbeiten mit geringer Exposition der Arbeitnehmer kann ohne Anerkennung durch die Behörde durchgeführt werden.

Voraussetzungen

  • Inhalt und Umfang des Sachkundelehrgang erfüllt die Vorgaben des technischen Regelwerks TRGS 519 zur Gefahrstoffverordnung
    • Lehrgang zum Erwerb der Sachkunde für ASI-Arbeiten,
    • Lehrgang zum Erwerb der Sachkunde für ASI-Arbeiten an Asbest-Zementprodukten bzw. ASI-Arbeiten geringen Umfangs.

Erforderliche Unterlagen

  • Antrag auf Anerkennung von Sachkundelehrgängen für Abbruch- und Sanierungsarbeiten
    Den Antrag auf Anerkennung und Durchführung der Sachkundeprüfung können Sie
    • formlos, schriftlich (per Post) oder elektronisch (per E-Mail), unter Einreichung der entsprechenden Unterlagen stellen.
    • Eine Verlängerung der Anerkennung ist formlos möglich, soweit sich nicht wesentliche Änderungen ergeben haben.
  • Lehrgangsprogramm
  • Lehrgangsinhalte
  • Referenten
  • Stundentafel mit Angabe der Referenten zur Lehreinheit
  • Nachweis über die Qualifikation der Referenten
  • Inhalte der Referate als Kurzbeiträge
  • Informationen zum Lehrmaterial
  • Prüfungsbogen mit Bewertung und Kennzeichnung der richtigen Antworten
  • Entwurf eines Lehrgangszeugnisses

Gebühren

  • 280,00 bis 2.000,00 Euro: Anerkennung von Sachkundelehrgängen und Fortbildungslehrgängen
  • 250,00 bis 500,00 Euro: Änderung oder Verlängerung der Anerkennung von Sachkundelehrgängen und Fortbildungslehrgängen
  • 40,00 bis 150,00 Euro: Durchführung der Sachkundeprüfung je Teilnehmer und Prüfung

Für Sie zuständig

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