Asbest - Die Anerkennung eines Sachkundelehrgangs für Asbest beantragen
Wenn Sie einen Lehrgang zum Erwerb der Sachkunde sowie Fortbildungslehrgänge für Tätigkeiten mit Asbest nach dem technischen Regelwerk TRGS 519 in Berlin anbieten möchten, müssen Sie einen Antrag auf Anerkennung stellen.
Hierbei kann es sich auch um Gewerke spezifische Lehrgänge handeln.
Die Anerkennung eines Sachkundelehrgangs wird für einen Zeitraum von maximal sechs Jahren erteilt und kann von der zuständigen Behörde mit Auflagen sowie mit dem Vorbehalt des Widerrufs erteilt werden.
Verfahrensablauf
Hierbei kann es sich auch um Gewerke spezifische Lehrgänge handeln.
Die Anerkennung eines Sachkundelehrgangs wird für einen Zeitraum von maximal sechs Jahren erteilt und kann von der zuständigen Behörde mit Auflagen sowie mit dem Vorbehalt des Widerrufs erteilt werden.
Verfahrensablauf
- Stellen Sie einen formlosen Antrag auf Anerkennung von Lehrgängen zum Erwerb oder Erhalt der Sachkunde beim LAGetSi. Das können Sie schriftlich per Post oder per E-Mail erledigen.
- Das LAGetSi sendet Ihnen ein Merkblatt mit dem Antrag und allen relevanten Informationen zu.
- Wenn Sie die unter „Voraussetzungen“ genannten Anforderungen erfüllen und der Antrag vollständig ausgefüllt ist, senden Sie diesen schriftlich per Post oder per E-Mail an das Baureferat des LAGetSi.
- Das LAGetSi prüft Ihren Antrag und fordert gegebenenfalls Informationen oder Unterlagen nach.
- Das LAGetSi erteilt einen anerkennenden oder ablehnenden Bescheid.
Voraussetzungen
- Firmensitz in Berlin
- Das Lehrgangskonzept erfüllt die Anforderungen der Gefahrstoffverordnung, insbesondere § 11a Absatz 5 Nummer 1 und 2 i. V. m. Anhang I Nummer 3.7 Absatz 2
- Inhalt und Umfang des Sachkundelehrgangs erfüllt die Vorgaben des technischen Regelwerks TRGS 517 bzw. 519 zur Gefahrstoffverordnung (Asbest)
Erforderliche Unterlagen
-
Antrag auf Anerkennung von Lehrgängen zum Erwerb oder Erhalt der Sachkunde
Stellen Sie einen formlosen schriftlichen Antrag per Post oder per E-Mail. - Lehrgangsprogramm (Lehrgangsinhalte zum Beispiel mit Power-Point etc.)
- Referenten
- Angaben zu der Lehreinheit mit Zeitablaufplan
- Nachweis über die Qualifikation der Referenten
- Informationen zum Lehrmaterial
- Prüfungsbogen mit Bewertung und Lösungen
- Muster Lehrgangsbescheinigung, Anwesenheits- und Prüfungsprotokoll
Gebühren
- 300,00 bis 2.140,00 Euro: Anerkennung von Sachkundelehrgängen und Fortbildungslehrgängen
- 265,00 bis 535,00 Euro: Änderung oder Verlängerung der Anerkennung von Sachkundelehrgängen und Fortbildungslehrgängen
Rechtsgrundlagen
- TRGS 519: Technische Regeln für Gefahrstoffe: Asbest Abbruch-, Sanierungs- oder Instandhaltungsarbeiten - Nr. 2.7 i.V.m. Anlage 3,4,5 TRGS 519
- Gefahrstoffverordnung (GefStoffV) § 11a Absatz 5
- Gefahrstoffverordnung (GefStoffV) Anhang I, Nr. 3.7
- Arbeitsschutzgebührenordnung (ArbSchGebO) Anlage Gebührenverzeichnis - Tarifstelle 71320, d), e) und m)
- Allgemeines Sicherheits- und Ordnungsgesetz Berlin (ASOG) § 2 Abs. 4 Satz 1
- Allgemeines Sicherheits- und Ordnungsgesetz Berlin (ASOG) Anlage Zuständigkeitskatalog Ordnungsaufgaben (ZustKatOrd) Nr. 24 Absatz 9