Asbest - Anerkennung von Lehrgängen für den Erwerb oder Verlängerung der Sachkunde für Abbruch- und Sanierungsarbeiten beantragen

Wenn Sie einen Lehrgang zum Erwerb der Sachkunde sowie Fortbildungslehrgänge einschließlich der Durchführung der Sachkundeprüfung für Abbruch-, Sanierungs- und Instandhaltungsarbeiten (ASI-Arbeiten) mit Asbest nach dem technischen Regelwerk TRGS 519 in Berlin anbieten möchten, müssen Sie einen Antrag auf Anerkennung stellen.

  • Die Anerkennung der Lehrgänge erfolgt befristet, in der Regel für 3 bis 5 Jahre.

Voraussetzungen

  • Inhalt und Umfang des Sachkundelehrgang erfüllt die Vorgaben des technischen Regelwerks TRGS 519 zur Gefahrstoffverordnung
    • Lehrgang zum Erwerb der Sachkunde für ASI-Arbeiten,
    • Lehrgang zum Erwerb der Sachkunde für ASI-Arbeiten an Asbest-Zementprodukten bzw. ASI-Arbeiten geringen Umfangs.

Erforderliche Unterlagen

  • Antrag auf Anerkennung von Sachkundelehrgängen für Abbruch- und Sanierungsarbeiten
    Den Antrag auf Anerkennung und Durchführung der Sachkundeprüfung können Sie
    • formlos, schriftlich (per Post) oder elektronisch (per E-Mail), unter Einreichung der entsprechenden Unterlagen stellen.
    • Eine Verlängerung der Anerkennung ist formlos möglich, soweit sich nicht wesentliche Änderungen ergeben haben.
  • Lehrgangsprogramm (Lehrgangsinhalte zum Beispiel mit Power-Point etc.)
  • Referenten
  • Angaben zu der Lehreinheit mit Zeitablaufplan
  • Nachweis über die Qualifikation der Referenten
  • Informationen zum Lehrmaterial
  • Prüfungsbogen mit Bewertung und Lösungen
  • Muster Lehrgangsbescheinigung, Anwesenheits- und Prüfungsprotokoll

Gebühren

  • 300,00 bis 2.140,00 Euro: Anerkennung von Sachkundelehrgängen und Fortbildungslehrgängen
  • 265,00 bis 535,00 Euro: Änderung oder Verlängerung der Anerkennung von Sachkundelehrgängen und Fortbildungslehrgängen
  • 40,00 bis 150,00 Euro: Durchführung der Sachkundeprüfung je Teilnehmer und Prüfung

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