Zeuginnen und Zeugen - Entschädigung in der Fachgerichtsbarkeit beantragen

Waren Sie als Zeugin oder Zeuge in einem gerichtlichen Verfahren
  • des Sozialgerichts Berlin
  • des Verwaltungsgerichts Berlin
beteiligt?

Dann können Sie entschädigt werden für
  • Verdienstausfall
  • Zeitversäumnis
  • Fahrtkosten und
  • sonstige Aufwendungen.

Voraussetzungen

  • Sie waren zu einem Termin als Zeuge/in geladen und sind zu diesem Termin erschienen
  • Sie haben nicht auf die Zeugenentschädigung verzichtet
  • Beantragung innerhalb von 3 Monaten

Erforderliche Unterlagen

  • Antrag auf Entschädigung von Zeugen/innen in der Fachgerichtsbarkeit
    Antrag schriftlich per Post oder Fax stellen oder persönlich vor Ort abgeben:
    • Den Antrag erhalten Sie bereits mit der Ladung oder im Termin. Bitte reichen Sie diesen vollständig ausgefüllt bei Gericht ein.
  • Auszahlungsauftrag und Anwesenheitsbescheinigung
    Mit dem Antrag wird ebenfalls der Auszahlungsauftrag durch die Bescheinigung Ihrer Anwesenheit im Termin nach Ihrer Zeugenaussage bzw. nach Ihrer Entlassung aus dem Termin erteilt.
    • Der Auszahlungsauftrag und die Anwesenheitsbescheinigung müssen vom Gericht bzw. dem/der vorsitzenden Richter/in unterschrieben sein.
  • Bescheinigung über Verdienstausfall
    Ihnen ist ein Verdienstausfall entstanden? Dann lassen Sie dies bitte von Ihrem Arbeitgeber auf dem Antrag bescheinigen. Die Verdienstausfallbescheinigung befindet sich auf dem Antrag, den Sie bereits mit der Ladung oder im Termin erhalten haben.
  • Nachweis der Selbstständigkeit
    Sie sind selbstständig tätig? Dann fügen Sie bitte dem Antrag einen entsprechenden Nachweis über Ihre Selbstständigkeit (z.B. Gewerbeschein) bei und geben Ihre durchschnittlichen monatlichen Bruttoeinkünfte aus selbstständiger Arbeit sowie Ihre regelmäßige Arbeitszeit an.
  • Glaubhaftmachung freiberufliche Tätigkeit
    Sie sind freiberuflich tätig? Bitte machen Sie Ihre freiberufliche Tätigkeit durch geeignete Unterlagen glaubhaft und fügen Sie diese dem Antrag bei. Geben Sie bitte außerdem Ihre durchschnittlichen monatlichen Einkünfte aus der freiberuflichen Tätigkeit und Ihre regelmäßige Arbeitszeit an.
  • Nachweise entstandener Fahrtkosten oder sonstiger Aufwendungen
    Ihnen sind Fahrtkosten oder sonstige Kosten zur Wahrnehmung des Termins entstanden? Bitte weisen Sie entstandene Fahrtkosten für Ihre An- und Abreise zum Termin sowie sonstige Aufwendungen anhand von entsprechenden Belegen (z.B. Fahrscheine im Original, Buchungsbelege, Rechnungen für Flugtickets, Übernachtungskosten) nach.

Gebühren

Keine

Hinweise zur Zuständigkeit

Sie haben die Ladung vom Sozialgericht Berlin erhalten?

  • Dann können Sie Ihren vollständig ausgefüllten, schriftlichen Antrag persönlich bei der Geschäftsstelle abgeben, in den Briefkasten des Sozialgerichts Berlin einwerfen oder per Post, Telefax und unter Beachtung der Anforderungen an den elektronischen Rechtsverkehr nach den entsprechenden Vorschriften an den Absender der Ladung senden.

Sie haben die Ladung vom Verwaltungsgericht Berlin erhalten?
  • Dann können Sie Ihren vollständig ausgefüllten Antrag schriftlich einreichen oder persönlich bei der Vergütungs- und Entschädigungsstelle im Erdgeschoss, Zimmer 0408 oder bei der Verwaltung im 1. Obergeschoss, Zimmer 1508 stellen.

Für Sie zuständig

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