Zeuginnen und Zeugen - Entschädigung in der Fachgerichtsbarkeit beantragen am Standort Sozialgericht

Aktuelle Hinweise zu diesem Standort
Sehr geehrte Damen und Herren,
aufgrund der Maßnahmen zur Eindämmung des Coronavirus ist der Zutritt zum Gerichtsgebäude nach wie vor eingeschränkt.
Das Gerichtsgebäude darf grundsätzlich nur betreten werden
- zum Besuch der Rechtsantragstelle,
- zur (vorab vereinbarten) Akteneinsicht,
- zur Teilnahme an Verhandlungen (auch im Rahmen der Sitzungsöffentlichkeit, deren Kapazitäten eingeschränkt sind)
- sowie für Dienstleister.
Nähere Informationen und Regelungen, insbesondere die Betretensanordnung sowie das Öffnungskonzept der Bibliothek finden Sie auf der Internetseite des Sozialgerichts Berlin unter der Rubrik "Service - Rat und Hilfe" sowie "Service - Bibliothek".
Öffnungszeiten
Hinweise zu geänderten Öffnungszeiten
- Bibliothek
- Rechtsantragstelle
- Geschäftsstellen
Hinweise zur Anschrift des Standorts
Das Sozialgericht Berlin hat seinen Sitz in der Invalidenstraße 52 in Berlin-Mitte, schräg gegenüber vom Hauptbahnhof (ca. 3 Minuten Fußweg). Es empfiehlt sich, das Sozialgericht mit öffentlichen Verkehrsmitteln aufzusuchen, da in der Umgebung des Gerichts nur sehr schwer Parkplätze zu finden sind.
Eine begrenzte Anzahl von Parkplätzen befindet sich rechts und links des Gerichtsgebäudes (Heidestraße und Am Hamburger Bahnhof). In der Heidestraße befinden sich auch 2 ausgewiesene Behindertenparkplätze.
Zahlungsmöglichkeiten
Eine Bezahlung ist nicht vorgesehen.
Sonstige Hinweise zum Standort
Zur Abgabe von Postsendungen steht die Rechtsantragstelle nicht zur Verfügung. Postsendungen können in den Hausbriefkasten des Sozialgerichts Berlin rechts neben dem Eingang eingeworfen werden.
Zeuginnen und Zeugen - Entschädigung in der Fachgerichtsbarkeit beantragen
Waren Sie als Zeugin oder Zeuge in einem gerichtlichen Verfahren
- des Sozialgerichts Berlin
- des Verwaltungsgerichts Berlin
Dann können Sie entschädigt werden für
- Verdienstausfall
- Zeitversäumnis
- Fahrtkosten und
- sonstige Aufwendungen.
Voraussetzungen
- Sie waren zu einem Termin als Zeuge/in geladen und sind zu diesem Termin erschienen
- Sie haben nicht auf die Zeugenentschädigung verzichtet
- Beantragung innerhalb von 3 Monaten
Erforderliche Unterlagen
-
Antrag auf Entschädigung von Zeugen/innen in der Fachgerichtsbarkeit
Antrag schriftlich per Post oder Fax stellen oder persönlich vor Ort abgeben:
- Den Antrag erhalten Sie bereits mit der Ladung oder im Termin. Bitte reichen Sie diesen vollständig ausgefüllt bei Gericht ein.
-
Auszahlungsauftrag und Anwesenheitsbescheinigung
Mit dem Antrag wird ebenfalls der Auszahlungsauftrag durch die Bescheinigung Ihrer Anwesenheit im Termin nach Ihrer Zeugenaussage bzw. nach Ihrer Entlassung aus dem Termin erteilt.
- Der Auszahlungsauftrag und die Anwesenheitsbescheinigung müssen vom Gericht bzw. dem/der vorsitzenden Richter/in unterschrieben sein.
-
Bescheinigung über Verdienstausfall
Ihnen ist ein Verdienstausfall entstanden? Dann lassen Sie dies bitte von Ihrem Arbeitgeber auf dem Antrag bescheinigen. Die Verdienstausfallbescheinigung befindet sich auf dem Antrag, den Sie bereits mit der Ladung oder im Termin erhalten haben.
-
Nachweis der Selbstständigkeit
Sie sind selbstständig tätig? Dann fügen Sie bitte dem Antrag einen entsprechenden Nachweis über Ihre Selbstständigkeit (z.B. Gewerbeschein) bei und geben Ihre durchschnittlichen monatlichen Bruttoeinkünfte aus selbstständiger Arbeit sowie Ihre regelmäßige Arbeitszeit an.
-
Glaubhaftmachung freiberufliche Tätigkeit
Sie sind freiberuflich tätig? Bitte machen Sie Ihre freiberufliche Tätigkeit durch geeignete Unterlagen glaubhaft und fügen Sie diese dem Antrag bei. Geben Sie bitte außerdem Ihre durchschnittlichen monatlichen Einkünfte aus der freiberuflichen Tätigkeit und Ihre regelmäßige Arbeitszeit an.
-
Nachweise entstandener Fahrtkosten oder sonstiger Aufwendungen
Ihnen sind Fahrtkosten oder sonstige Kosten zur Wahrnehmung des Termins entstanden? Bitte weisen Sie entstandene Fahrtkosten für Ihre An- und Abreise zum Termin sowie sonstige Aufwendungen anhand von entsprechenden Belegen (z.B. Fahrscheine im Original, Buchungsbelege, Rechnungen für Flugtickets, Übernachtungskosten) nach.
Gebühren
Hinweise zur Zuständigkeit
Sie haben die Ladung vom Sozialgericht Berlin erhalten?
- Dann können Sie Ihren vollständig ausgefüllten, schriftlichen Antrag persönlich bei der Geschäftsstelle abgeben, in den Briefkasten des Sozialgerichts Berlin einwerfen oder per Post, Telefax und unter Beachtung der Anforderungen an den elektronischen Rechtsverkehr nach den entsprechenden Vorschriften an den Absender der Ladung senden.
- Dann können Sie Ihren vollständig ausgefüllten Antrag schriftlich einreichen oder persönlich bei der Vergütungs- und Entschädigungsstelle im Erdgeschoss, Zimmer 0408 oder bei der Verwaltung im 1. Obergeschoss, Zimmer 1508 stellen.
Kontakt
Sozialgericht Berlin
Sozialgericht
Erläuterung der Symbole
Das Sozialgericht Berlin ist auch für Personen, die gehbehindert oder auf einen Rollstuhl angewiesen sind, gut zugänglich.
Nahverkehr
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