Zeuginnen und Zeugen - Entschädigung in der Fachgerichtsbarkeit beantragen am Standort Verwaltungsgericht Berlin

Aktuelle Hinweise zu diesem Standort
Coronavirus – Einschränkung des Dienstbetriebes und des Zugangs zum Gerichtsgebäude
Sehr geehrte Damen und Herren,
der allgemeine Dienstbetrieb beim Verwaltungsgericht Berlin unterliegt auf Grund der aktuellen Situation Einschränkungen (s. u.).
Insbesondere ist zu beachten:
Zutritt zum Gerichtsgebäude erhalten alle zu Sitzungen geladene Personen (Beteiligte, deren Vertreter/innen, Dolmetscher/innen, ehrenamtliche Richter/innen, Zeugen/Zeuginnen) sowie im Rahmen freier Kapazitäten Personen, die an öffentlichen Sitzungen teilnehmen wollen.
Akteneinsicht in Rechtssachen und Einsicht in Erkenntnismittel kann nur nach telefonischer Terminvereinbarung mit der Serviceeinheit der jeweiligen Kammer bzw. der Verwaltungsgeschäftsstelle im Gerichtsgebäude stattfinden.
Jede/r, der das Verwaltungsgericht Berlin betritt, hat das Hygienekonzept zu beachten.
Öffnungszeiten
Hinweise zur Anschrift des Standorts
Prozessbeteiligte und Besucher nutzen für den Zugang zum Gebäude bitte den ausgewiesenen Eingang Kirchstraße 6/7.
Zahlungsmöglichkeiten
Eine Bezahlung ist nicht vorgesehen.
Sonstige Hinweise zum Standort
Die mündlichen Verhandlungen sind grundsätzlich öffentlich.
Hinweise zu den Sitzungen finden Sie auf den elektronischen Anzeigetafeln im Eingangsbereich des Gerichts.
Zeuginnen und Zeugen - Entschädigung in der Fachgerichtsbarkeit beantragen
Waren Sie als Zeugin oder Zeuge in einem gerichtlichen Verfahren
- des Sozialgerichts Berlin
- des Verwaltungsgerichts Berlin
Dann können Sie entschädigt werden für
- Verdienstausfall
- Zeitversäumnis
- Fahrtkosten und
- sonstige Aufwendungen.
Voraussetzungen
- Sie waren zu einem Termin als Zeuge/in geladen und sind zu diesem Termin erschienen
- Sie haben nicht auf die Zeugenentschädigung verzichtet
- Beantragung innerhalb von 3 Monaten
Erforderliche Unterlagen
-
Antrag auf Entschädigung von Zeugen/innen in der Fachgerichtsbarkeit
Antrag schriftlich per Post oder Fax stellen oder persönlich vor Ort abgeben:
- Den Antrag erhalten Sie bereits mit der Ladung oder im Termin. Bitte reichen Sie diesen vollständig ausgefüllt bei Gericht ein.
-
Auszahlungsauftrag und Anwesenheitsbescheinigung
Mit dem Antrag wird ebenfalls der Auszahlungsauftrag durch die Bescheinigung Ihrer Anwesenheit im Termin nach Ihrer Zeugenaussage bzw. nach Ihrer Entlassung aus dem Termin erteilt.
- Der Auszahlungsauftrag und die Anwesenheitsbescheinigung müssen vom Gericht bzw. dem/der vorsitzenden Richter/in unterschrieben sein.
-
Bescheinigung über Verdienstausfall
Ihnen ist ein Verdienstausfall entstanden? Dann lassen Sie dies bitte von Ihrem Arbeitgeber auf dem Antrag bescheinigen. Die Verdienstausfallbescheinigung befindet sich auf dem Antrag, den Sie bereits mit der Ladung oder im Termin erhalten haben.
-
Nachweis der Selbstständigkeit
Sie sind selbstständig tätig? Dann fügen Sie bitte dem Antrag einen entsprechenden Nachweis über Ihre Selbstständigkeit (z.B. Gewerbeschein) bei und geben Ihre durchschnittlichen monatlichen Bruttoeinkünfte aus selbstständiger Arbeit sowie Ihre regelmäßige Arbeitszeit an.
-
Glaubhaftmachung freiberufliche Tätigkeit
Sie sind freiberuflich tätig? Bitte machen Sie Ihre freiberufliche Tätigkeit durch geeignete Unterlagen glaubhaft und fügen Sie diese dem Antrag bei. Geben Sie bitte außerdem Ihre durchschnittlichen monatlichen Einkünfte aus der freiberuflichen Tätigkeit und Ihre regelmäßige Arbeitszeit an.
-
Nachweise entstandener Fahrtkosten oder sonstiger Aufwendungen
Ihnen sind Fahrtkosten oder sonstige Kosten zur Wahrnehmung des Termins entstanden? Bitte weisen Sie entstandene Fahrtkosten für Ihre An- und Abreise zum Termin sowie sonstige Aufwendungen anhand von entsprechenden Belegen (z.B. Fahrscheine im Original, Buchungsbelege, Rechnungen für Flugtickets, Übernachtungskosten) nach.
Gebühren
Hinweise zur Zuständigkeit
Sie haben die Ladung vom Sozialgericht Berlin erhalten?
- Dann können Sie Ihren vollständig ausgefüllten, schriftlichen Antrag persönlich bei der Geschäftsstelle abgeben, in den Briefkasten des Sozialgerichts Berlin einwerfen oder per Post, Telefax und unter Beachtung der Anforderungen an den elektronischen Rechtsverkehr nach den entsprechenden Vorschriften an den Absender der Ladung senden.
- Dann können Sie Ihren vollständig ausgefüllten Antrag schriftlich einreichen oder persönlich bei der Vergütungs- und Entschädigungsstelle im Erdgeschoss, Zimmer 0408 oder bei der Verwaltung im 1. Obergeschoss, Zimmer 1508 stellen.
Kontakt
Verwaltungsgericht Berlin
Nahverkehr
- S-Bahn
-
-
0.4km
S Bellevue
- S3
- S5
- S7
- S9
-
0.4km
S Bellevue
- U-Bahn
-
-
0.6km
U Turmstr.
- U9
-
0.8km
U Hansaplatz
- U9
-
0.6km
U Turmstr.
- Bus
-
-
0.2km
Kirchstr./Alt-Moabit
- 123
- 187
- 245
- N40
-
0.3km
Kleiner Tiergarten
- 123
- 187
- 245
- N40
-
0.3km
Spenerstr.
- 123
- 187
- 245
- N40
-
0.4km
Wilsnacker Str.
- 123
- 187
-
0.4km
Berlin, Turmstr./Lübecker Str.
- 123
- 187
- 101
-
0.2km
Kirchstr./Alt-Moabit
- Tram
-
-
0.9km
Lüneburger Str.
- M10
- M5
- M8
-
0.9km
Lesser-Ury-Weg
- M10
- M5
- M8
-
0.9km
Lüneburger Str.