Fahrerlaubnis - Fahrerqualifizierungsnachweis (FQN) beantragen wegen Änderungen, Verlust, Beschädigung oder Diebstahl
Berufskraftfahrerinnen und Berufskraftfahrer mit ausgestelltem Fahrerqualifizierungsnachweis (FQN) müssen einen neuen FQN beantragen, wenn der FQN inhaltlich geändert werden muss, beschädigt ist oder in Verlust geraten ist z.B. durch Diebstahl. Der neu ausgestellte FQN wird Ihnen mit der Post geschickt. Wenn Sie einen FQN im Expressverfahren beantragen, müssen Sie den FQN vor Ort abholen.
Der Fahrerqualifizierungsnachweis (FQN) dient dem Nachweis Ihrer bestehenden Berufskraftfahrerqualifikation und löst ab dem 23.05.2021 die Eintragung der Schlüsselzahl „95“ im Führerschein ab. Der Fahrerqualifizierungsnachweis ist eine Karte, die dem Führerschein in Form und Größe ähnelt und von der Bundesdruckerei hergestellt wird.
Der Fahrerqualifizierungsnachweis (FQN) dient dem Nachweis Ihrer bestehenden Berufskraftfahrerqualifikation und löst ab dem 23.05.2021 die Eintragung der Schlüsselzahl „95“ im Führerschein ab. Der Fahrerqualifizierungsnachweis ist eine Karte, die dem Führerschein in Form und Größe ähnelt und von der Bundesdruckerei hergestellt wird.
Voraussetzungen
- Sie sind Berufskraftfahrer/in
- Sie sind Inhaber/in eines Fahrerqualifikationsnachweises (FQN)
- Hauptwohnsitz in Berlin
- Persönliche Vorsprache ist erforderlich
-
Verlusterklärung
wenn Sie Ihren FQN verloren haben -
Diebstahlsanzeige bei der Polizei
wenn Ihnen Ihr FQN gestohlen wurde
Erforderliche Unterlagen
-
Ihr alter bzw. zu erneuernder Fahrerqualifizierungsnachweis (FQN)
Bei Änderungen oder Beschädigung bringen Sie Ihren alten bzw. zu erneuernden FQN mit. -
Schriftliche Erklärung über den Verlust
wenn Sie Ihren FQN verloren haben -
Nachweis einer Anzeige bei der Polizei
wenn Ihnen Ihr FQN gestohlen wurde - 1 Lichtbild (biometrisch)
- Gültiger Kartenführerschein
- Personalausweis oder Meldebescheinigung (Kopie)
- ggf. Arbeitsgenehmigung EU oder Aufenthaltstitel mit dem Vermerk der erlaubten Erwerbstätigkeit
Gebühren
Bei Änderungen und Beschädigungen
- 32,50 Euro: Direktversand des FQN innerhalb Deutschlands
- 33,60 Euro: Direktversand des FQN in EU-Mitgliedsstaaten
- 37,90 Euro: Ausstellung des FQN im Expressverfahren
- 36,90 Euro: Direktversand des FQN innerhalb Deutschlands
- 38,00 Euro: Direktversand des FQN in EU-Mitgliedsstaaten
- 42,30 Euro: Ausstellung im Expressverfahren
Rechtsgrundlagen
Durchschnittliche Bearbeitungszeit
- Der neu ausgestellte FQN wird Ihnen mit der Post geschickt.
- Bei Ausstellung im Expressverfahren: Der FQN steht 3 Werktage nach Antragstellung zur Abholung in der Fahrerlaubnisbehörde bereit.
Weiterführende Informationen
Hinweise zur Zuständigkeit
Die Antragstellung erfolgt ausschließlich in der Fahrerlaubnisbehörde nach Terminvereinbarung.
- Ist neben dem FQN auch der Führerschein oder die Fahrerkarte abhandengekommen, geben Sie dies bitte bei der Terminvereinbarung an.