Fahrerlaubnis - Fahrerqualifizierungsnachweis (FQN) beantragen wegen Änderungen, Verlust, Beschädigung oder Diebstahl am Standort Fahrerlaubnisbehörde.

Aktuelle Hinweise zu diesem Standort
Bitte beachten Sie: In der Zeit vom 01.03.2022 bis voraussichtlich 29.04.2022 sind in unserer Behörde keine Barzahlungen möglich. Bitte nutzen Sie die Möglichkeit der EC-Zahlung.
Die persönliche Vorsprache ist nur mit einem bereits vereinbarten Termin möglich. Bitte vereinbaren Sie Termine telefonisch oder über das Kontaktformular.
Grundsätzlich gilt: Zu Ihrem Schutz, also unserer Kundinnen und Kunden, und auch zum Schutz unserer Beschäftigten ist es Pflicht, während des Aufenthalts in den Dienstgebäuden des Landesamtes für Bürger- und Ordnungsangelegenheiten eine medizinische Gesichtsmaske oder FFP2-Maske zu tragen. Soweit Kundinnen und Kunden ärztlich bescheinigt auf Grund einer ärztlich bescheinigten gesundheitlichen Beeinträchtigung, chronischen Erkrankung oder Behinderung keine medizinische Gesichtsmaske tragen können, ist zur Überprüfung des Vorliegens der Voraussetzungen dieser Ausnahme die Bescheinigung im Original mitzuführen und auf Aufforderung vor Ort vorzulegen. Das Betreten der Dienstgebäude ist ohne entsprechende ärztliche Bescheinigung im Original grundsätzlich nicht möglich.
Öffnungszeiten
Zahlungsmöglichkeiten
Am Standort kann nur mit girocard (mit PIN) (ehemals EC Karte) bezahlt werden. (keine Barzahlung)
Sonstige Hinweise zum Standort
- Hinweise zur elektronischen Zugangseröffnung
- Ein Fotoautomat ist vorhanden.
Fahrerlaubnis - Fahrerqualifizierungsnachweis (FQN) beantragen wegen Änderungen, Verlust, Beschädigung oder Diebstahl
Berufskraftfahrerinnen und Berufskraftfahrer mit ausgestelltem Fahrerqualifizierungsnachweis (FQN) müssen einen neuen FQN beantragen, wenn der FQN inhaltlich geändert werden muss, beschädigt ist oder in Verlust geraten ist z.B. durch Diebstahl. Der neu ausgestellte FQN wird Ihnen mit der Post geschickt. Wenn Sie einen FQN im Expressverfahren beantragen, müssen Sie den FQN vor Ort abholen.
Der Fahrerqualifizierungsnachweis (FQN) dient dem Nachweis Ihrer bestehenden Berufskraftfahrerqualifikation und löst ab dem 23.05.2021 die Eintragung der Schlüsselzahl „95“ im Führerschein ab. Der Fahrerqualifizierungsnachweis ist eine Karte, die dem Führerschein in Form und Größe ähnelt und von der Bundesdruckerei hergestellt wird.
Voraussetzungen
- Sie sind Berufskraftfahrer/in
- Sie sind Inhaber/in eines Fahrerqualifikationsnachweises (FQN)
- Hauptwohnsitz in Berlin
- Persönliche Vorsprache ist erforderlich
-
Verlusterklärung
wenn Sie Ihren FQN verloren haben
-
Diebstahlsanzeige bei der Polizei
wenn Ihnen Ihr FQN gestohlen wurde
Erforderliche Unterlagen
-
Ihr alter bzw. zu erneuernder Fahrerqualifizierungsnachweis (FQN)
Bei Änderungen oder Beschädigung bringen Sie Ihren alten bzw. zu erneuernden FQN mit.
-
Schriftliche Erklärung über den Verlust
wenn Sie Ihren FQN verloren haben
-
Nachweis einer Anzeige bei der Polizei
wenn Ihnen Ihr FQN gestohlen wurde
- 1 Lichtbild (biometrisch)
- Gültiger Kartenführerschein
- Personalausweis oder Meldebescheinigung (Kopie)
- ggf. Arbeitsgenehmigung EU oder Aufenthaltstitel mit dem Vermerk der erlaubten Erwerbstätigkeit
Gebühren
- 32,50 Euro: Direktversand des FQN innerhalb Deutschlands
- 33,60 Euro: Direktversand des FQN in EU-Mitgliedsstaaten
- 37,90 Euro: Ausstellung des FQN im Expressverfahren
- 36,90 Euro: Direktversand des FQN innerhalb Deutschlands
- 38,00 Euro: Direktversand des FQN in EU-Mitgliedsstaaten
- 42,30 Euro: Ausstellung im Expressverfahren
Rechtsgrundlagen
Durchschnittliche Bearbeitungszeit
- Der neu ausgestellte FQN wird Ihnen mit der Post geschickt.
- Bei Ausstellung im Expressverfahren: Der FQN steht 3 Werktage nach Antragstellung zur Abholung in der Fahrerlaubnisbehörde bereit.
Weiterführende Informationen
Hinweise zur Zuständigkeit
Die Antragstellung erfolgt ausschließlich in der Fahrerlaubnisbehörde nach Terminvereinbarung.
- Ist neben dem FQN auch der Führerschein oder die Fahrerkarte abhandengekommen, geben Sie dies bitte bei der Terminvereinbarung an.
Kontakt
Landesamt für Bürger- und Ordnungsangelegenheiten (LABO)
Fahrerlaubnisbehörde.
Nahverkehr
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