Fahrerlaubnis - Fahrerqualifizierungsnachweis (FQN) beantragen, erweitern oder verlängern am Standort Bürgeramt Prenzlauer Berg

Aktuelle Hinweise zu diesem Standort

Auf Grund einer Teamentwicklungsmaßnahme bleibt dieser Standort am 28.11.2024 geschlossen.
Die Abholung von Dokumenten und die Bearbeitung von Notfällen ist an diesem Tag nicht möglich.

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Kontakt

Öffnungszeiten

  • Montag

      08:00 - 16.00 Uhr (nur mit Termin)
  • Dienstag

      09.30 - 18.00 Uhr (nur mit Termin)
  • Mittwoch

      08:00 - 14.00 Uhr (nur mit Termin)
  • Donnerstag

      09.30 - 18.00 Uhr (nur mit Termin)
  • Freitag

      08.00 - 13.00 Uhr (nur mit Termin)

Hinweis für Terminkunden

Der Aufruf der Bürger mit Termin erfolgt unter Angabe der Vorgangsnummer im Wartebereich.

Verkehrsanbindungen

Sonstige Hinweise zum Standort

Das Bürgeramt befindet sich auf dem Gelände Fröbelstraße 17 im Haus 6.

Ein Fotoautomat ist im Haus 6 vorhanden.

Bitte beachten Sie, dass das Terminvereinbarungssystem nicht für die Beantragung von Elterngeld gilt. Das Bürgeramt nimmt nur die Anträge entgegegen, Beratung erhalten Sie ausschließlich bei der Elterngeldstelle.

Die Bürgerämter bieten alle Terminkontingente für die Servicenummer 115 und für die Online-Terminvereinbarung an.

Ihr Anliegen ist ein Notfall?
Definition von Notfallkunden im Bürgeramt:
  • Kunden, die für bevorstehende Reisen zwingend erforderliche Dokumente für sich und ihre minderjährigen Familienangehörigen beantragen.
Voraussetzungen:
Vor dem Reiseantritt ist (berlinweit) kein freier Termin buchbar.
Der Reisetermin ist durch entsprechende Reiseunterlagen nachweisbar.

  • Kunden, die nach Verlust von Personaldokumenten ein oder mehrere neue Dokumente beantragen.
Voraussetzungen: keine

Für alle Notfallkunden gilt:
Die Prüfung und Entscheidung obliegt letztlich dem Bürgeramt vor Ort.

Zahlungsmöglichkeiten

  • Girocard (mit PIN)

Dienstleistungsbeschreibung

Fahrerlaubnis - Fahrerqualifizierungsnachweis (FQN) beantragen, erweitern oder verlängern

Der Fahrerqualifizierungsnachweis (FQN) dient dem Nachweis Ihrer bestehenden Berufskraftfahrerqualifikation und löst ab dem 23.05.2021 die Eintragung der Schlüsselzahl „95“ im Führerschein ab. Wenn in Ihrem Führerschein bereits die Schlüsselzahl "95" eingetragen ist, behält die Schlüsselzahl jedoch ihre Gültigkeit bis zum in Spalte 12 eingetragenen Ablaufdatum. Erst danach ist die Ausstellung des Fahrerqualifizierungsnachweises notwendig. Der FQN ist eine Karte, die dem Führerschein in Form und Größe ähnelt und von der Bundesdruckerei hergestellt wird.

Wie kann man den FQN beantragen?
Die Ausstellung, Erweiterung oder Verlängerung des Fahrerqualifizierungsnachweises erfolgt ausschließlich im Rahmen der Beantragung einer Ersterteilung, Erweiterung,Verlängerung oder Neuerteilung einer Fahrerlaubnis der Klasse C oder Klasse D.

Angehende und etablierte Berufskraftfahrerinnen und Berufskraftfahrer, die im Besitz einer Fahrerlaubnis der Klasse C oder Klasse D sind, müssen ihre Berufskraftfahrerqualifikation nachweisen. Dafür sind eine Grundqualifikation und im Anschluss alle 5 Jahre eine Weiterbildung notwendig. Die nachgewiesene Berufskraftfahrerqualifikation wird als FQN in Kartenform ausgestellt.

Voraussetzungen

Erforderliche Unterlagen

  • Amtlicher Nachweis über Ort und Tag der Geburt
    z.B. Personalausweis oder Pass
  • Personalausweis oder Pass
  • ggf. Meldebescheinigung
  • 1 Lichtbild (biometrisch)
  • Gültiger Kartenführerschein
  • ggf. Arbeitsgenehmigung EU oder Aufenthaltstitel mit dem Vermerk der erlaubten Erwerbstätigkeit
  • Nachweis über Grundqualifikation bzw. Weiterbildung (wenn vorhanden)
    • Grundqualifikation: für die Erstausstellung oder Erweiterung des FQN
    • Weiterbildung: für eine Verlängerung des FQN

Gebühren

  • 32,50 Euro: Ausstellung, Erweiterung oder Verlängerung eines FQN und Direktversand innerhalb Deutschlands
  • 33,60 Euro: Ausstellung, Erweiterung oder Verlängerung eines FQN und Direktversand in EU-Mitgliedsstaaten
  • 7,00 Euro: für die Prüfung eines Antrags auf Anrechnung anderer abgeschlossener spezieller Aus-und Weiterbildungsmaßnahmen (Zusatzausbildung für Gefahrgut- und Tiertransporte)

Hinweise zur Zuständigkeit

Die Dienstleistung kann bei allen Bürgerämtern in Anspruch genommen werden.

Hinweis
Wenn Sie die Ausstellung, Erweiterung oder Verlängerung des FQN beantragen wollen, buchen Sie bitte einen Termin für die Dienstleistungen Ersterteilung, Erweiterung, Verlängerung oder Neuerteilung einer Fahrerlaubnis der Klasse C oder Klasse D.

Chat

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